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Alt 26.11.2008, 08:54
cuprsr cuprsr ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 27
cuprsr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Restauration 911 1970

Meine Frage an die Spezialisten: bei der Wiederzulassung eines restaurierten Fahrzeuges - muss man neben der TÜV - Abnahme noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich eventuell früher als Diebstahl gemeldeten Fahrgestellnummer einholen ? Wenn ja, wo ?
Oder einfacher: ich möchte nicht ein Fahrzeug restaurieren und bei der Zulassung hören " der ist doch 1975 (oder so) als gestohlen gemeldet worden ".
Wenn der alte KFZ Brief vorhanden ist, kann dann so etwas passieren ?

Danke im Voraus,

INGO
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