Hallo,
ein Bekannter von mir schaut sich in den nächsten Tagen einen SC im Raum Freiburg an (Privatverkauf/Zeitungsanzeige).Sollte der Wagen ein "Flop"sein, kann er evtl. nachweisen, daß der Verkäufer zwar nicht Autohändler aber zumindest Händler (anderes Produkt) ist und gelegentlich auch mal einen Porsche "für einen guten Freund" anbietet.
Der für ihn interessante SC wurde vom jetzigen VK vor 2 Monaten angekauft ,aber nie auf ihn zugelassen (abgemeldet kein Briefeintrag). Er veräußert ihn jetzt "von privat" weiter.
Frage an die Spezialisten: Sachmängelhaftung ?
Zur Klarstellung: Es geht nicht um erst kaufen, dann klagen ( schließlich schaut man sich den Wagen ja an ) sondern nur um die Abgrenzug Privat - nicht privat falls sich kurz nach dem Kauf ein schwerwiegender Mangel herausstellen sollte, der bei Besichtigung nicht unmittelbar festzustellen war. Konkret : Wagen wird als unfallfrei verkauft (Parkrempler wird eingeräumt), wenn sich dann rausstellen sollte, dass es nicht nur ein Parkrempler war, sondern ein kapitaler Schaden ?? Nur darum und um diesen Punkt geht es?? Alles andere wäre Quatsch und auch meinerseits nicht vertretbar. Grosses Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist