Das Erstzulassungsdatum wird - wie der Name es schon sagt - nur von der Zulassungsstelle festgelegt und nicht vom TÜV. Bei (re-)importierten Fahrzeugen soll im TÜV Gutachten das Baujahr angegeben werden, soweit dies möglich ist. Bei vielen Fahrzeugen, wie auch Porsche, ist das über die Fahrgestellnummer möglich.
Mitarbeiter/in vom Straßenverkehrsamt entscheidet dann nach vorliegenden Papieren über das Datum der EZ. Hierbei spielt im Zweifelsfall sicher auch die Erfahrung der bearbeitenden Person eine Rolle dieses richtig zu erkennen, insbesonders "Ungereimtheiten" zu berücksichtigen. Läßt sich ein Datum nicht feststellen, wird der 01.07. des Baujahrs als EZ angenommen.
Wobei Baujahr in der Fahrzeugident.nummer ja eher Modelljahr heissen muss, denn ein beispielsweise '89er C1 ist ja schon seit '88 gebaut worden.
Gruß
cptkirk
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Gruss,
cptkirk
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