Zum Thread mit den Dokumenten
und noch etwas für den Halter:
[Quelle: ADAC] Wird ein Kind bei einem Unfall verletzt oder getötet, weil es nicht ordnungsgemäß gesichert war, so kann der Fahrzeugführer – unabhängig von der Unfallverursachung – strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht führt im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Nachteilen bei der Geltendmachung des Personenschadens.