Markus,
so wie ich das verstanden habe, verfällt das Kennzeichen dann auch schon bei 'vorübergehender' Abmeldung (z. B. 4 oder 5 Monate über den Winter).
Und das 'Reservieren' der Nummer sei dann evtl. kostenpflichtig .......
Deshalb meine Äußerung.
Und das Wiederanmelden nur MIT HU, aber das wäre in der Tat ein Vorteil.
Gruss
Volker
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