BGH Urteil: Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge
Wer sich durch Beiträge in einem Internetforum beleidigt fühlt, kann den Betreiber des Forums zur Unterlassung verpflichten. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigt der Bundesgerichtshof gängige Rechtsprechung.
Karlsruhe - Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstagnachmittag verkündeten Urteil (Az.: VI ZR 101/06).
Die Richter gaben damit dem Gründer eines Vereins gegen Kinderpornografie im Internet recht. Er war in einem Internet-Forum von zwei Diskussionsteilnehmern unter anderem als faul und arbeitsscheu beschimpft worden. Er wollte erreichen, dass der Betreiber des Forums die Beiträge aus dem Netz entfernt und klagte. Die Vorinstanzen hatten ihm jedoch nur zum Teil Recht gegeben.
Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden. Eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange. Dass es sich bei den beklagten Diskussionsbeiträgen um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen.
Eine endgültige Entscheidung konnte das Oberlandesgericht jedoch noch nicht fällen, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war. Falls der Richter diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden.
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