ähemm, 90% Tankfüllung war bereits vorher Bestandteil des Leergewichts nach STZVO, siehe oben. Da stimmt die Rechnung dann so nicht, die
Differenz dürfte somit
75 kg betragen (68 kg Chauffeuse + 7 kg Gepäck).
BTW: Bei einem "Fahrergewicht" von 68 Kilo darf man fast davon ausgehen, dass die EU von weiblichen Norm-Wesen ausgeht. Wobei mir auch mit knapp über 50 Jahren noch keine Frau bekannt ist, die mit 7 Kilo Gepäck auskommt.
Mike