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Alt 30.11.2004, 22:11
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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Beiträge: 922
wolfgang911
Beitrag

Hallo,

sehr ärgerlich, aber wenn ich damals meinen RA richtig verstanden habe, mußt Du dem Beschuldigten das Recht auf Nachbesserung einräumen, sonst erlischt Dein Anspruch. Oder was sagen die RA's?

Ein weiterer Fehler könnte sein, daß Du das KFZ nicht zu Porsche zur Schadensfeststellung gebracht hast.

Insgesamt sehr schwierig, aber ich kenne Porsche aus früheren Erfahrungen bei berechtigtem Anspruch als sehr kulant.

...aber die Zeiten könnten sich geändert haben.
Gruß Wolfgang
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