Einbehaltung Californisches Certifikate
Hallo Zusammen,
bei der heutigen Zulassung des 911ers durch den Vater meiner Lebensgefährtin wurde das californische Dokument Certificate einbehalten.
Meiner Meinung nach, muss er herausgegeben werden.
Durch die Unwissenheit des Vaters liegt er nun im Straßenverkehrsamt.
Wie ist denn die Rechtssprechung?
Muss dieser eingezogen werden, weil eine deutsche zulassungsbescheinigung ausgestellt wird?
Schön aus Gründen der fahrzeughistorie wollen wir deas certificate zurück.
Wie sind eure Erfahrungen?
Vielen Dank an euch.
Gruß Ronny
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mit viel Freude während all meinen 964er Cabrio Tiptronic; 912er Targa von '68; 912er Coupe von '65 Fahrten grüßt Ronny aus dem tiefsten Ruhrgebiet
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