Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.
Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.
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- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau
Geändert von AndrewCologne (04.05.2017 um 09:41 Uhr).
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