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  #30  
Alt 01.12.2004, 09:00
Waffel Winnie
 
Beiträge: n/a
Beitrag

hi GG
jedes Auto über zGG über 2800kg kann man in D als Kombinationskraftwagen zulassen. D. h. daß man nach Gewicht besteuert wird, aber keine Einschränkungen bzgl. der Nutzung (z.B. Sonntagsfahrverbot mit Hänger usw.) hat. Also ist eine Kombination aus LKW- und PKW-Zulassung mit den jeweiligen Vorteilen. Muss also auch die hintere Rücksitzbank nicht rausbauen...

mit dem G zahle ich somit 175 Euro im Jahr Steuer...

Geht übrigens bei fast allen großen Geländewagen und Bussen ab 2,8 T zGG, blos wissen das die meisten nicht. Also G-Klasse mit 4-Liter Diesel usw. kost alles nur 175 Euro Steuer, wenn man den entsprechenden Antrag bei der Zulassungsstelle stellt...

Grüße
Winnie
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