Hallo,
habe scheinbar ähnliche Erfahrungen gemacht, wie Tick.
Ich wußte vor dem Kauf, daß es ein Import war und ich fand es ok. Wiederverkauf ist vorerst eh kein Thema.
Aber wenn ich ein Fahrzeug in kfz-gewerblich genutzten Räumen kaufe und das Fahrzeug keine 14 Tage in Deutschland war und zudem das Fahrzeug nur für den Zwecke des Wiederverkaufes (also Handel, daher die Berufsbezeichnung Händler) beschafft wurde und ich dann plötzlich einen Kaufvertrag vorgelegt bekomme, in dem als Vorbesitzer der Name einer Person steht, die mir nie vorgestellt wurde und ich weiterhin der Zusatz "von privat" im Vertragstext finde, trübt das das gute Verhältnis halt ein wenig ein.
Ich bin mir bislang nicht mal sicher, was mit dieser Vorgehensweise eigentlich optimiert werden sollte, der Gewinn über Steuereinsparung oder das Verlustrisiko der Gewährleistung.
Trotzdem bin ich mit dem Auto zufrieden, hab meine Freude dran.
Gruß
Jürgen
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*** Ich bereue nichts ***
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