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  #1  
Alt 17.08.2004, 21:34
Henning123
 
Beiträge: n/a
Harry, ich beobachte schon länger Deine Antworten hier und ich wusste, was kommt.....

Du weisst, wie Du meine Antwort verstehen solltest! Ich erinnere mich an einen Thread, wo Du vehement einen Preis für ein gutes Auto verteidigt hast und ich fand es gut!
PS.: So sch..sse sind die Sushi-Reifen wahrlich nicht!
Bist ein Töffter hier!
Grüsse
Henning, der "Geiz ist ****" hasst!
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  #2  
Alt 18.08.2004, 14:15
Klaus C 3.2 Klaus C 3.2 ist offline
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Registriert seit: 06.2003
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 85
Klaus C 3.2
Bundesgerichtshof: Autohändler wegen überalteter Reifen haftbar

Gebrauchtwagenkäufer, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen den Händler haftbar machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.02.2004, VIII ZR 386/02 muss der Händler vor dem Verkauf das Herstellungsdatum des Reifens zumindest dann prüfen, wenn es Hinweise auf ein höheres Alter und damit Anlass zu Zweifeln an seiner Tauglichkeit gibt. Damit gab das Karlsruher Gericht einer 100.000-Euro-Schadensklage wegen eines Ferraris statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen – der schon beim Verkauf zu alt war – einen Unfall mit Totalschaden.

Laut BGH hätte der Händler das Herstellungsdatum des Reifens schon deshalb prüfen müssen, weil dieser ein bei neueren Modellen längst nicht mehr gängiges Profil aufwies. "Da die Reifen beim Verkauf des Ferrari im Dezember 1998 mithin bereits über fünfeinhalb Jahre alt waren, waren sie (...) für den Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr geeignet", so der BGH in einer Pressemitteilung. Ob Autohändler jedoch generell vor dem Verkauf das Reifenalter ermitteln und die Pneus gegebenenfalls austauschen müssen, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Das Alter lässt sich anhand der DOT-Nummer an der Außenflanke des Reifens feststellen: Die seit dem Jahr 2000 vierstellige Zahl (davor war sie dreistellig) gibt die Kalenderwoche und das Jahr der Herstellung an.

In dem Fall hatte ein Autohaus Ende 1998 den gebrauchten Ferrari für gut 112.000 Euro verkauft, dem er erst ein halbes Jahr zuvor – seither war der Wagen nur 2.000 Kilometer gefahren – neue Reifen aufgezogen hatte. Nach dem Unfall stellte sich heraus, dass die Reifen bereits fast sechs Jahre alt und damit ungeeignet für den 295 Stundenkilometer schnellen Sportwagen waren.

Also der Bundesgerichtshof sagt, daß 5,5 Jahre zu alt sind und Conti sagt, daß 5 Jahre ok sind - da kann man in dem halben jahr aber ordentlich Gummi runterradieren und die Reifen "aufbrauchen".

Ciao
Klaus
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  #3  
Alt 08.09.2004, 13:04
911Bavaria 911Bavaria ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.2003
Ort: Unterallgäu
Beiträge: 168
911Bavaria befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Harry, mal was ganz anderes.

Was tuschelst Du da mit Uto "dp11"

gibt´s da was was wir Unwissenden wissen sollten ?

Grüße
Andreas
__________________
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