
11.06.2004, 07:26
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TÜV mit Saisonkennzeichen abgelaufen
Hallo alle !
Ich bin der "Neue" und verfolge euer Forum schon viele Monate fast täglich. Nun habe ich folgende Frage:
Mein 1987er C1 hat 04/10 Saisonkennzeichen, der TÜV läuft aber diesen Monat ab. Gibt es irgendetwas hierbei zu beachten oder werde ich gleich angehalten, wenn ich erst Mitte April zum TÜV fahre ?
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11.06.2004, 07:48
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Hallo FastEddie,
soweit ich weiss hast Du noch den ganzen April Zeit, um zum TueV zu fahren.
Gruss,
Jens
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11.06.2004, 07:50
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Das mit dem Anhalten kann leider passieren. Vor etwa zwei Jahren wurden die "Regeln" geändert - das heisst im Klartext, es wurde strenger und natürlich teurer.
Bis zu 2 Monaten kann es aber maximal eine Verwarnung geben, mehr als 2 Monaten kosten dann 15 Euro, ab 4 Monaten sind es 25 Euro. Dass Du nicht vorher hättest fahren dürfen interessiert dabei die Vollzugsbeamten nicht (hättest Du ja vorher wissen können...). Allerdings ist eine Fahrt zum TÜV (die vermutlich nicht direkt über die Nordschleife führt) immer erlaubt - irgendwie muss man ja hin kommen...
Ach ja: und selbst wenn Du erst im April TÜVst bekommst Du nur eine Februar-Plakette...
Jörg
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11.06.2004, 08:04
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Vielen Dank aus Heidelberg !
Eddie
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11.06.2004, 08:05
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@FastEddie - Gem. Anlage IV zu § 29 StVZO: "Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen".
Wie Jörg bereits schrieb wird die Vergabe der Prüfplakette aber auf den eigentlichen Ablaufmonat bezogen  .
Bonn-sonnig
Max
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23.06.2004, 13:57
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Servus!
Ist korrekt, Du bekommst gem.30.Änderung der StVZO eine Plakette des ersten Monats vom Saisonzeitraum - bei Kontrollen durch die Grün-Weiße Zunft sollte kein Bußgeld anfallen. Da hatten die Gesetzgeber mal ein Einsehen!
Gruß vom Donautal
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von MaxB:
<STRONG>@FastEddie - Gem. Anlage IV zu § 29 StVZO: "Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen".
Wie Jörg bereits schrieb wird die Vergabe der Prüfplakette aber auf den eigentlichen Ablaufmonat bezogen  .
Bonn-sonnig
Max</STRONG>[/quote]
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wenn ich als Auto wiedergeboren werde, dann als 911
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24.06.2004, 02:13
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normalerweise dürfte dir nichts passieren. ne mängelkarte könntest du bekommen, mit der du innerhalb einer woche zum tüv musst und diese dann dort abstempeln lassen, nen verwarngeld in der regel nicht.
wie die vorredner schon so schön beschrieben haben, ist es zwar zu einer erhöhung des verwarngeldes bzw. verringerung der zeitüberschreitung betreff tüv-plakette gekommen.
es gibt aber die o.g. sonderregelung, daß du mit dem saisonkennzeichen erst im ersten monat der saison hin musst.
würde das dann aber nicht zu lange aufschieben, ist ja normalerweise für nen porsche keine große sache.
ob die neue plakette jetzt aber wieder auf februar oder gleich auf april ausgestellt wird, weiß ich im mom nicht.
könnte mir aber schon vorstellen, dass hier als ausnahme die neue plakette bis april gilt, wäre bei saisonkennzeichen irgendwie logischer.
gruß, oliver.
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Es geht einfach nicht ohne...
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24.06.2004, 12:48
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hallo,
bei saisonkennzeichen wird nicht "rückdatiert", wenn er im April vorfährt, kriegt er 04/05, also die vollen 2Jahre, auch wenn er in 02/03 fällig war.
Wurde so festgelegt weil er ja sonst beim nächsten mal wieder im abmelde zeitraum fällig wäre.
Gruß, christian
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24.06.2004, 12:55
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Hallo Christain,
das hört man gerne
dann ist Ruhe im Stall, gilt wahrscheinlich auch für ASU ...
Grüße, Dieter
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24.06.2004, 14:03
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@Christian - Möchte Euch ja nicht enttäuschen, aber auch die Saisonkennzeichler werden auf den eigentlichen Ablaufmonat gestempelt
Die Möglichkeit, dass Saisonkennzeichler erst mit Saisonbeginn den abgelaufenen TÜV nachholen können, soll eine Ausnahme sein, nicht aber mit einem Privileg verbunden sein, dass man so eben mal 4 Monate Bonus auf den nächst fälligen TÜV erhält.
Wära ja noch schöner, dann legen sich alle ein Saisonkennzeichen zu, beginnend mit dem Monat des TÜVs und endend sechs Monate später. Natürlich wird die Saison alle zwei Jahre um sechs Monate verschoben
Bonn-tiefdunkel, Strasse abtrocknend
Max
P.S. wer sich zu Beginn der Saison, bspw. März, einen TÜV-Termin geben läßt, dieser aknn aus allen möglichen Gründen  erst Mitte April sein und sich dies bestätigen läßt, fährt Owi-frei an den grünen Freunden vorbei 
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25.06.2004, 10:00
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hallo zusammen,
@ dieter: gilt auch für die AU!
@ max: in bayern ist es definitiv so, wie ich es beschrieben habe,
möglicherweise wird in anderen Bundesländern doch rückdatiert, morgen sag ichs euch definitiv!
So, muß jetzt weg, heute ist weiberfasching, muß das viel zu kleine Dirndlkleid meiner freundin noch suchen.....
schönen Gruß, christian
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28.11.2010, 15:38
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Zitat:
Zitat von jo911
Das mit dem Anhalten kann leider passieren. Vor etwa zwei Jahren wurden die "Regeln" geändert - das heisst im Klartext, es wurde strenger und natürlich teurer.
Bis zu 2 Monaten kann es aber maximal eine Verwarnung geben, mehr als 2 Monaten kosten dann 15 Euro, ab 4 Monaten sind es 25 Euro. Dass Du nicht vorher hättest fahren dürfen interessiert dabei die Vollzugsbeamten nicht (hättest Du ja vorher wissen können...). Allerdings ist eine Fahrt zum TÜV (die vermutlich nicht direkt über die Nordschleife führt) immer erlaubt - irgendwie muss man ja hin kommen...
Ach ja: und selbst wenn Du erst im April TÜVst bekommst Du nur eine Februar-Plakette...
Jörg
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Das ist zum Glück völlig falsch.
Liegt die HU außerhalb des Zulassungszeitraumes, ist sie im ersten Monat des Zulassungszeitraumes durchzuführen und gilt erst im zweiten Monat als überschritten. (Du würdest nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat begehen, wenn Du außerhalb des Zulassungszeitraumes zum TÜV fahren würdest.) Die Polizei darf Dich nicht anhalten oder Dir einen Zettel ans Auto machen. Leider arbeiten bei dem Verein nicht die hellsten und kennen diese Regelung nicht. Ich durfte mich mittlerweile schon zweimal wegen dieses Themas mit stoischen und begriffsarmen Beamten streiten, die selbst nach Lesen der StVZO nicht bereit waren, sich an die Gesetze zu halten. Nun denn, Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei Dinge. Dauert dann etwas, bis sich die Zulassungsstelle einschaltet und der Polizei erklärt, was in der StVZO steht. Du siehst, ich bin etwas genervt von diesem Thema bzw. der Polizei.
Ferner erhältst Du eine Plakette datiert auf den ersten Zulassungsmonat. Du "gewinnst" also ein paar Monate. Dies ist aber natürlich kein Vorteil gegü anderen, da Du ja nur Monate gewinnst, in denen das Auto nicht auf der Straße stehen darf. Dies ist nur die logische Konsequenz der ersten Regelung. Würde der TÜV nicht vordatiert werden, hättest Du aller zwei Jahre das gleiche Problem, was wiederum durch die o.g. Regelung behoben wird. Es ist also einerlei, ob der TÜV vordatiert wird oder der TÜV im ersten Zulassungsmonat gemacht werden muss. Daher macht es keinen Sinn, den TÜV nicht vorzudatieren. Es sei denn man ist auf Beamtenbespaßung scharf.
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