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				911
			 
			 
			
		
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  foa
					 
				 
				also so wurde es mir auch erklärt, von meinem Versicherer... 
 
und würde/habe ich auch schon gemacht... 
 
Frank... 
			
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 Hallo,  
dann sollte man auch die Voraussetzungen nennen.
 
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
 
Luftgekühlte Grüße 
Bernd  
		
	
		
		
		
		
			
				__________________ 
				"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung" 
  911  SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision,                  H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching  numbers"
			 
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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