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  #4  
Alt 01.06.2015, 21:06
grossmeisterbe grossmeisterbe ist offline
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Beiträge: 6
grossmeisterbe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von tiras Beitrag anzeigen
Hi Marcel,

Nebelscheinwerfer sind nach meinem Kenntnisstand nicht vorgeschrieben, daher:
wenn Du kurzfristig erst einmal die Plakette geklebt haben möchtest und das defekte Rücklichtglas erneuert ist, dann kleb doch einfach die Nebelscheinwerfer (z. B. mit Panzertape) ab; ggf. entferne noch die entsprechende Sicherung.

Durch das Abkleben sind die Scheinwerfer für den Prüfer nicht mehr existent und werden nicht kontrolliert.

Was hier etwas abenteuerlich klingt, habe ich bei Hauptuntersuchungen mehrfach erlebt und auch selbst wg. eines defekten Nebelscheinwerfer-glases einmal praktiziert.

Viel Erfolg
Klaus
abkleben beim TÜV köln bringt nix.
Hab ich so erlebt. Was dran ist muss funktionieren.
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