Hallo Moritz,
ich hatte mir mal die selbe Frage gestelllt (habe dann aber auf „Bernds Lösung“ zurückgegriffen), aber ob man die Lager ausbauen muss, weiß ich leider auch nicht.
Die längeren Radbolzen hatte ich mir dato sogar schon besorgt, aber dann doch nicht eingebaut. Das hätte das PZ für mich getan.
Der Verlust der Zulassung durch diese Änderung kam gar nicht zur Sprache und leuchtet mir auch nicht ein. Warum sollte es sich bei dieser technischen Änderung um eine nicht zulässige handeln?
Es handelt sich m. E. ja nicht um eine Änderung i. S. § 19 StVZO durch die
a) die Fahrzeugart geändert wird,
b) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder
c) das Abgasverhalten geändert wird.
Umgekehrt spricht ja bei Fahrzeugen mit Radschrauben auch nichts gegen eine Verwendung von längeren oder anderen.
Gruß
Jo.
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Wenn ich will, dann kann ich meinen Porsche auch mit unter 9 l/100km fahren. Aber das ist doch Benzinverschwendung.
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