Hi,
das kann aber in einem Ausland, in dem evtl. andere Rechtsnormen gelten und in dem möglicherweise der neue Besitzer durch "gutgläubigen" Erwerb rechtmässiger Eigentümer geworden ist oder das zumindest angibt, für den Alt-Eigentümer und seine Kumpels bös ins Auge gehen.
Gruß
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
Geändert von Dianos (29.02.2016 um 09:43 Uhr).
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