Sowas ähnliches hat's auch mal im Ebay gegeben.
Käufer kauft Auto (in diesem Fall per Auktion und wurde überboten von einem Fakegebot seitens Käufers bei ca. 2500, wimre).
Wert des Wagens gem. Beschreibung (in diesem Fall sogar noch ein paralles Einstellen bei Mobile.de) war augenscheinlich deutlich höher.
Verkäufer wurde verdonnert, die Differenz (Gewinnverlust) zu zahlen.
Also Obacht wenn ihr eure Karren zu Mondpreisen in Mobile stehen habt und gleichzeitig ebayiert und da reingrätscht...
Im aktuellen Fall ist es wahrscheinlich so, daß der Wagen gem Beschreibung die 750 wert gewesen wäre, also Gewinnverlust beim Käufer.
Falls nötig, bitte ich einen ambitionierten Juristen um Richtigstellung bzw. begrifflicher Korrektur meiner o.a. Ergüsse
Gruß
Jens