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  #1  
Alt 31.07.2002, 08:07
Bruno
 
Beiträge: n/a
Beitrag

PS: Stimmt nicht ganz Thomas, Du brauchst in jedem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (langes Wort) bzw. Freigabe, die jeder Reifenhändler hat.
Der PC-Deutschland kann bei der Anlieferung der Reifen diese Bescheinigung mit beilegen.
Robert/co.Bruno
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