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Alt 14.01.2005, 03:33
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@Huschke

Wenn ein Fahrzeug einen Unfall hatte, der vom verkäufer verschwiegen wurde, geht das niemals zu Lasten des Käufers. Falls (was unwahrscheinlich ist) ein PZ den Unfall angeblich nicht festgestellt hat, sich aber bei nachträglicher Untersuchung ein Unfallschaden herausstellt, ist das ebenfalls Problem des Verkäufers. Dabei spielt es weniger eine Rolle, wann der Käufer feststellt, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, denn rechtlich kann er sich auf die Zusicherungen des VK verlassen. Für die Frage Wandlung ist wohl Art und Umfang des Schadens mitentscheidend: Front und Kotflügel wg kleinem Auffahrunfall werden wohl keine Wandlung rechtfertigen, massiver Schaden mit Richtbankarbeiten schon eher.

Ich kenne selbst einen Fall, wo ein PZ ein relativ junges Fahrzeug als unfallfrei verkauft hat, sich bei einem Karosseriekitumbau dann aber schnell herausstellte, daß zumindest Flügel rechts erneuert wurde. Nicht unerhebliche Rückerstattung war die Folge.

Ich würde absolut unnachgiebig sein, wenn ein als unfallfrei verkauftes Fzg sich im Nachhinein als verunfallt erweist. Dabei ist es mir völlig gleich, ob der VK das vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat. Bei einem Händler (besonders PZ) MUSS ich mich auf die Aussage verlassen können und erwarte, daß auch ein kleiner Schaden mitgeteilt wird. Alles andere ist, in meinen Augen, zumindest Vorstufe zum Betrug (der ja Vorsatz bedingt). Wenn ich den Schaden aus welchen Gründen auch immer erst nach 2 Jahren feststellen kann (was allerdings recht merkwürdig klingt...denn ich schau mir doch meinen Liebling vorher genauer an), kann das mir nicht zum Nachteil gereichen.

Die oft geäußerte Behauptung, ein Unfallschaden liege nur bei Rahmenschaden vor, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage (lasse mich gerne von RA's hier eines Besseren belehren ). Ein erneuerter Kotflügel nach Parkrempler ist sicher kein "Unfall", nur, warum sollte das vom VK verschwiegen werden...?

Aber wie siehts es mit dem (zum Verkauf stehenden) 993 4S eines Bekannten aus, der dank Aquaplaning einmal vorne und einmal hinten jeweils schräg seitlich in die Leitplanke gerutscht ist - Gesamtschaden über 30TDM, kein Rahmenschaden. Das soll kein Unfall sein??

Gruß
Wolfgang
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Wolfgang
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