Hallo Andreas,
nach meinen Erfahrungen solltest Du insbesondere einen kritischen Blick auf die Besitzdauer der letzten Besitzer werfen. Wenn ein Fahrzeug im Monatsintervall weitergereicht worden ist, lohnt sich in aller Regel noch nicht einmal die Anfahrt zur Besichtigung.
Ein Aspekt, der vielen Käufern offensichtlich noch nicht richtig bewußt geworden ist, sind die zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen: Mindestens ein Jahr Gewährleistung bei Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Händler (ohne explizite Einschränkung im Kaufvertrag sogar zwei Jahre). Da lassen sich ernsthafte Mängel kaum noch verbergen.
Mittelfristig wird sich dies auch deutlich in den Preisen von privaten Verkäufern und gewerblichen Händlern niederschlagen.
Viele Grüße
Dirk
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