Nee, nee. Wenn der Händler die Schürze ausdrücklich als passend für die Baujahre 74-89 angeboten hat, muss er sie auch in lackiertem Zustand zurücknehmen. Es handelt sich da meiner Meinung nach um den Tatbestand des "fehlens einer zugesicherten Eigenschaft", somit fällt es unter den § 434 BGB -Sachmangel-
Zitat " Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet..." Passt aber nicht, also Umkehrschluß => Sachmangel. Daraus ergeben sich für den Käufer diverse Möglichkeiten. Eine davon ist vom Vertrag zurückzutreten, also Geld zurück, Ware zurück. Man könnte sogar nach § 437 Abs. 3 den "Ersatz der vergeblichen Aufwendungen" (Lackierung) verlangen.
So würde ich das denken...Kannst das ja mal dem Händler vorschlagen.
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