@rnasse
es gibt, soweit ich weiss, einen wirklich triftigen Grund für Einspruch, dazu sollteste aber mal einen pfiffigen Anwalt befragen: Geschwindigkeitsmessungen dürfen nur an Unfallschwerpunkten bzw gefährlichen Stellen (Schulen) gemacht werden, nicht aber "einfach so" zwecks Abkassieren. Irgendwo gibts dazu ne Vorschrift....aber ich bin kein Anwalt
Gruß
Wolfgang
@ 7-911
wie, ihr baut keine Autos...und wat is mit diesem Herrn Sbarro?