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  #12  
Alt 08.06.2005, 23:51
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 922
wolfgang911
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Hallo,

kleiner Tip vom "Fachmann", normalerweise muß beim Wildschaden:

1. umgehend der Jagdpächter benachrichtigt werden (hier hilft die Polizei), denn das Tier könnte ja noch irgendwo halbtot rumliegen. Pflicht!!!

2. die Versicherung benachrichtigt werden zum Begutachten, vorher nichts verändern und um Himmelswillen keine Blut- oder Haarspuren entfernen!!! Kann sonst blöd werden.

3. nach Rücksprache mit dem Versicherer reparieren


Zu dem "Wildunfall" im Motorraum, das war natürlich keiner, sondern ein ganz normaler Teilkaskoschaden. Achtung, es wird nur der tatsächliche "Erstschaden" ersetzt, nicht ein eventueller Folgeschaden(losfahren und dann feststellen, daß man Kühlerwasser verliert und die Kopfdichtung ruiniert, oder das Steuergerät kaputt).

Das Ganze kann natürlich von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren und auch dann, wenn dem Vertrag alte Bedingungen zugrunde liegen.

Grüße Wolfgang
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