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Alt 17.03.2005, 04:03
sven.buehler sven.buehler ist offline
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sven.buehler
Beitrag

Hallo zusammen,

ich bin zwar kein Jurist, habe aber im letzten Jahr beim Kauf meines Winterautos (aus den 80ern, als es mit den G-Kats losging und einige Modelle auch auf andere Weise als bedingt schadstoffarm klassifiziert wurden) auch Lehrgeld bezahlen müssen:

Das Fahrzeug wurde mir als schadstoffarm angeboten und vorgestellt, die mündliche Frage nach dem Steuersatz wurde mit dem entsprechend niedrigen Satz beantwortet. Ich hatte eine Zeugin dabei. Dummerweise habe ich den Kaufvertrag (ohne schriftliche Fixierung der Eigenschaft "schadstoffarm") unterschrieben und erst wieder zu Hause nach Wühlen in alten auto katalogen rausgefunden, dass das Auto in der Motorisierung niemals schadstoffarm angeboten wurde.
Anmerkung: Das Fahrzeug wollte ich später abholen, da nicht mehr zugelassen (Nachlass des verstorbenen Vaters). Ich hatte eine Anzahlung von 100 EUR geleistet.

Darauf habe ich den Verkäufer, der mir auch im Vorfeld per eMail den niedrigen Steuersatz bestätigt hatte, informiert und gesagt, dass ich unter den Konditionen von der Abnahme des Fahrzeugs Abstand nehme und somit - wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen - vom Vertrag zurücktrete. Da ich seine Umstände (angebliche Absage anderer Kaufinteressenten usw.) honorieren wollte, bat ich ihn um schriftliche Bestätigung der Vertragsaufhebung und bot an, dass er die Anzahlung behalten könne. Er weigerte sich anfangs zögerlich, dann definitiv, auf mein Angebot einzugehen und bestand auf Abnahme.
Nach einigem Hin und Her rückte er damit raus, dass dass sein Vater (auf den das Fahrzeug zugelassen war) schwerbehindert war und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen musste...

Die Sache habe ich dann meinem Anwalt übergeben. Auch er sagte, Recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe, ich hätte aber potenziell die eher besseren Karten.
Nach einiger Verhandlung zwischen meinem und dem gegnerischen Anwalt wurde dann letztlich doch das Vergleichsangebot angenommen.
auf eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung hatte ich ehrlich gesagt keine Lust, ich wollte das Thema vor Weihnachten zu Ende bringen.

Unterschied zu meinem ersten Vergleichsangebot wegen der Sturheit des VK war, dass auch noch zwei Anwaltskanzleien 'was dran verdient haben....

Ich hab' jedenfalls mal wieder was gelernt. Nie unterschreiben oder zusichern, bevor nicht alle Aspekte / Fragen 100% geklärt sind.

Zu Deinem Fall:
Hier frage ich mich ernsthaft, ob nicht das Fernabsatzgesetz zum Zuge kommt und damit auch das 14-tägige Rückgaberecht zieht. Ich weiß jedoch nicht, ob dieses nur bei gewerblichen Verkäufern gilt (was ich annehme).

Bzgl. des Unfallschadens sehe ich auch, dass man sich da auf dünnem Eis bewegt.

Beim Schadenersatz sehe ich die Forderung des VK für hoffnunglos überzogen. Schließlich ist er nach wie vor im Besitz des Kaufgegenstands, somit kann er keine 19TEUR Schadenersatz geltend machen. Er kann nur im schlimmsten Fall auf Abnahme des Gegenstands drängen.


Ich drücke Dir die Daumen, dass die Sache gut ausgeht. Könnte meines Erachtens im schlimmsten Falle auch bei Dir auf einen Vergleich hinauslaufen. Allerdings ist die Sache mit dem "privat-gewerblichen" Handel sicherlich ein gutes Druckmittel, den VK zu motivieren, von seinem Standpunkt abzurücken...
__________________
Viele Grüße,

Sven
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