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Alt 25.06.2004, 23:15
Waffel Winnie
 
Beiträge: n/a
Beitrag

Also die Bullenproblematik im Süddeutschen Raum kann ich auch für den Augsburger Raum bestätigen

Allerdings wird nur im Stand gemessen. Das alleine bedeutet schon einen ziemlichen Aufwand für den Beamten. Es muss nämlich erst die Umgebungs-Lautstärke gemessen werden, es dürfen keine schallreflektierenden Sachen wie Mauern, Bäume Autos im Umkreis von 50m rumstehen usw.usf.

Die Standgeräuschmessung ist jedoch nicht das Problem, sonders das Fahrgeräusch. Und das ist unmöglich für die Beamten nachzumessen. Deswegen misst man das Standgeräusch und wenn das um mehr als 5% nach oben abweicht (und 5% bezogen auf den db-Wert ist ne ganze Menge!), gehen die Beamten davon aus, daß das Fahrgeräusch auch zu hoch ist. Erst dann wirds kritisch und das Fahrzeug wird evtl. eingezogen. Dann kuckt man etwas genauer, ob der Auspuff manipuliert wurde oder evtl nur verrostet ist, die Kats entfernt wurden usw.

Zielgruppe solcher Aktionen dürften eher die Motorrad-Fahrer und die jungen Reisschüssel- und BMW-Treter sein, die sich besonders toll vorkommen, wenn sie Kat-Leerrohre verbauen und ein Ofenrohr als Auspuff haben und damit um 4 Uhr nachts mit 100 durch eine verkehrsberuhigte Zone fahren, um die Dico-Tussi gut nach Hause zu bringen.

Hier noch ein Auszug aus irgendnem Schrieb vom KBA:
Das Standgeräusch wird im Nahfeld, d. h. in einem Abstand von 0,5 m von der Mündung des Auspuffendrohres als das höchste Geräusch ermittelt, das sich ergibt, wenn der Motor bei stehendem Fahrzeug von drei Vierteln bzw. der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückläuft. Das Standgeräusch dient als Vergleichswert für die Entwicklung der Geräuschemissionen eines Fahrzeugs während seiner Nutzungsdauer im Straßenverkehr.

Das Fahrgeräusch wird in der Mitte einer 20 m langen Messstrecke im Abstand von 7,5 m von
der Fahrspurmitte des Fahrzeugs ermittelt, das aus einer gleichförmigen Geschwindigkeit am Anfang der Messstrecke voll beschleunigt wird. Die gleichförmige Geschwindigkeit, mit der an die Messstrecke heranzufahren ist, liegt je nach Fahrzeugart und Konstruktionsmerkmalen der Fahrzeuge bei etwa 50 km/h oder 30 km/h oder bei der Höchstgeschwindigkeit, wenn die Fahrzeuge 50 km/h oder 30 km/h nicht erreichen, und wird mit etwa drei Vierteln oder der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl durch entsprechende Gangwahl erreicht. Dies ist für unterschiedliche Getriebeausrüstungen genau festgelegt. Das so ermittelte Fahrgeräusch soll die beschleunigte Vorbeifahrt im Straßenverkehr nachbilden.


Also immer schön aufpassen, daß das Ding nicht eingezogen wird. Möglichst alles eintragen lassen.

Grüße
Winnie

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