
26.05.2004, 01:12
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Wär doch mal´n Versuch wert eine von den neuen orange gefärbten Blinkbirnen einzusetzen und zu schauen, was davon noch durch das rot durch kommt.
Durch die Farbmischung rot/orange müsste das doch "Blutorange" werden, oder???
nicht ganz ernst gemeinte Grüsse Marcus
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26.05.2004, 03:53
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@mag
hassu wieder mit deinem wasserfarbenkasten gespielt? 
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... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas

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26.05.2004, 03:54
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leider kommt auch mit gelber Birne nur rot durch das rot 
alles schon probiert...
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26.05.2004, 04:05
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@ winnie
ja genau:
additive und subtraktive farben undso...
aber wie ist es beispielsweise bei den 964ern gelöst?
das ist mir immer noch nicht so richtig klar 
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... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas

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26.05.2004, 04:12
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@ Andreas: Wieso Wasserfarbenkasten? Ich fahr´ doch gar keinen 996.
Hab nur letzt einen in die Schranken verwiesen. Der hat sich beim Sprint ziemlich schwer getan. 
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26.05.2004, 04:13
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Was von aussen zu sehen ist, das ist Reflektion.
Was von innen durchkommt Transmission.
Seht Euch mal eine farbige Kaltspiegel Halogenlampe an. Nach vorn geht z.B. nur blau und nach hinten der Rest.
Wenn man direkt in´s Leuchtmittel schaut ist da Licht weiss.
Das liegt daran, dass der Reflektor entsprechend bedampft wurde und verschiedene Spektralanteile reflektiert und andere nach hinten durchlässt.
Gruss
Tim
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26.05.2004, 06:03
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gelbe Leuchte blinkt leider auch rot (bei rotem Glas). Habe ich auch schon versucht.
Vielleicht wurde es blutblutorange aber das erkennt der Laie auch nur als rot 
Ich blinke wieder gelb.
Marc
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26.05.2004, 11:21
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Hallo zusammen,
für alle Rotblinker:
serienmässige rote Blinker von einem US-Modell zu nehmen ist leider auch keine Lösung, die Gläser haben nämlich nur ein SAE-Prüfzeichen und das zählt bei uns auch nix.
Die ganzen Amisschlitten und US-oldies, die importiert werden, also ursprünglich nicht für den deutschen markt vorgesehen sind, sind alle mit Einzelbetriebserlaubnis zugelassen, d.h. der TÜV/Dekra-mann (westen/osten) füllt den Fzg.brief aus und und bestätigt darin gleichzeitg die Notwendigkeit verschiedener Ausnahmen von der StVZO, u.a. eben bez. lichttechnischer Einrichtungen.
die dürfen also rot blinken, weil eine Umrüstung auf gelbes blinklicht für den Halter nicht zumutbar, bzw. teilweise gar nicht möglich ist.
Alles andere hat schön brav gelb zu blinken bei uns, egal welche Farbe das Glas hat.
nicht nur die Gläser müssen bauartgenehmigt sein, also ein EG-Prüfzeichen haben, auch alle Leuchtmittel, also die Birnen.
das wird gern übersehen, vor allem bei dem momentan sehr beliebten "xenonlicht für Arme", Glühlampen, die xenonähnliches Licht produzieren, schimpfen sich "Bluelaser-Light" etc.
streng genommen ist bei der verwendung nicht bauartgenehmigter teile die BE des fzg. definitv erloschen, mit allen möglichen und unmöglichen konsequenzen
das natürlich auch hier gilt: nicht päpstlicher als der Papst sein, auch bei unseren Freunden vom trachtenverein, hat ja die anke schon geschrieben.
Also, ich bleib bei meinen orangen blinkern,
aber nur, weil sie mir einfach am besten gefallen, und ich "original" einfach am schönsten finde, hab auch schon die Telefonfelgen auf meinem 3,2er gefahren, die waren wie neu, hätte ich eigentlich nie hergeben dürfen.....
ausserdem seh`ich jeden Tag so viel "umgebauten Schrott", und dann wollen die leute auch noch was von einem......
schöne Grüsse, christian
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26.05.2004, 11:33
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Ach ja,
was eine evtl. "Teilschuld" bei Unfällen betrifft, also da gehts in erster Linie meistens nur darum, OB überhaupt geblinkt wurde, weniger um die Farbe, mir ist da bis jetzt noch kein Fall, zumindest im normalen Schadengutachtenbereich, untergekommen.
OB dagegen geblinkt wurde, lässt sich eigentlich immer recht einfach nachweisen, eine leuchtende, brechende Glühwendel sieht unter dem Mikroskop anders aus, als eine, die zum Unfallzeitpunkt nicht gebrannt hat.
(wenn sie denn auch beschädigt wurde natürlich).
schöne Grüsse, christian
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26.05.2004, 23:16
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Hallo beisammen!
Also das mit der Teilschuld hätte ich jetzt schon gerne mal definitiv geklärt (wo ist der Max??).
Es kann ja wohl nicht sein, daß der Amischlittentreiber per Einzelgenehmigung von der Teilschuld ausgenommen wird, entweder es geht eine Gefahr von den roten Blinkern aus oder nicht (meine Meinung als Justiz-Laie...).
Ich habe auch rote Blinker montiert weil die beim Kauf schon drin waren (und ich gestehe, es gefällt mir so!), bisher auch beim TÜV/Dekra keine Probleme gehabt (außer einmal dem Kommentar "die Blinker hinten waren heute nicht montiert, klaro?").
Also liebe Rechtsexperten, was haben wir rotblinker definitiv letztinstandlich zu befürchten (Bußgeld, Erlöschen der BE, Teilschuld, usw.)?
Gruß, Bernd
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27.05.2004, 00:55
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Hi Bernd und der Rest,
zur Teilschuld kann ich als Laie nichts sagen. Nur soviel die Betriebserlaubnis erlischt NICHT.
Da wurde vor ein oder zwei Jahren ein Zusatz im Gesetz aufgenommen der ungefähr so lautet: Damit die BE erlischt muß von der Veränderung eine "unmittelbare Gefährdung" ausgehen.
Also falsche Felgen die nirgends schleifen z.B. müssen zwar zurückgerüstet werden aber es fürht nicht zum erlöschen der BE.
Also führen die roten Blinker nicht zum erlöschen der BE. Eine Teilschuld muß man sich zuschreiben lassen wenn man die Rückleuchten per Hand schwärzt und man den Blinker nur noch ahnen kann.
Eine OWi ist das aber alle mal.
Gruß
Marc
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27.05.2004, 02:32
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Seit 10 Jahren habe ich alle 2 Jahre für einen halben Tag gelbe Blinker.
Mehr als Auswechselzeit hat es mich bis dato nicht gekostet. Es blinkt also rot. Na und?
Ein durchgehendes rotes Band sieht nach meinem Geschmack besser aus. Besonders in Verbindung mit den 88er integrierten Nebelschlussleuchten.
Gruss
Tim
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27.05.2004, 03:43
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@ marc
fakt ist, dass rote blinker irritieren.
das ist genau das, was ich im schadensfalle befürchte und dass mir doch einer kommt, die betriebserlaubnis sei erloschen. wers noch nicht gemerkt hat: die hinteren blinker sind in der nähe des motors - eine teilschuld könnte unangenehm sein.
@ christian
komischerweise scheints noch ein reglung zu geben, die sich aufs baujahr bezieht (so wie bei gurten), und man rot blinken darf (vor 1969?)
@ tim
logisch siehts besser aus in komplett rot
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... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas

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27.05.2004, 10:02
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hei Leute,
ich echt bin froh das mir die org. gelben besser gefallen, außerdem was ist eigentlich mit dem Rückfahrscheinwerfer- ist der auch rot, so das ich beim Rückwärtsfahren nur noch Rot sehe oder was?
Übrigens, bei meiner Dax ist das Bremslicht gelb(orange).
Nix für Ungut, wems gefällt aber wenigstens muß ich mir darüber kein kopfzerbrechen machen.
Gruß Micha
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27.05.2004, 11:53
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Hallo rotblinker!
Die BE eines Fzg. erlischt wenn:
a) die Fzg.art geändert wird (Ziff.1 in den Fzg.papieren)
b) sich das Abgas-und/oder Geräuschverhalten des Fzg. verschlechtert (Auspuff, motortuning.....)
c) eine Änderung am Fzg. zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.
Punkt c ist reiner Kaugummi, (Federn, Felgen, rote Blinker etc...
Ab wann kann man von einer Gefährdung sprechen? was ist überhaupt unter einer Gefährdung zu verstehen?
Nicht ohne Grund wurde so formuliert!
Teilschuld bei Auffahrunfall aufgrund roten Blinklichtes?
Auslegungsache bei der Gerichtsverhandlung, falls es überhaupt soweit kommt.
Orange oder rot, absolute Geschmackssache, keine Frage.
Vernünftige Prüfer bei der HU, und keinen interessierts.
rotes blinklicht bis zu einem bestimmten Baujahr erlaubt?
hmmm, könnte sein, müsst ich eigentlich auswendig wissen, aber es gibt wichtigere Dinge bei einer HU!
gelbes Bremslicht bei Motorrädern?
richtig, bis Bj 61, aber erschlagt mich, bis wann genau, interssiert mich aber auch nicht, wenn ich ein Oldie-Moped tüven muß!
Viel wichtiger ist mir da, das ich meinen Helm für ne`Probefahrt dabei habe....
Schöne Grüsse noch, christian
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