Hi Globerider,
bevor die Profis kommen, schnell eine 90%-Antwort von mir:
Lt. EU-Recht ist es nicht (mehr) zulässig, die Freigabe von Felgen an ein bestimmtes Reifenfabrikat zu koppeln. Die Gelehrten würden jetzt diskutieren, ob sich dieses Urteil nur auf die "Erst-Ausrüstung" bezieht, oder auch auf "Nachrüst-Lösungen".
Wenn man davon ausgehen kann, dass Deine Felgen eingetragen sind oder Du zumindest mit einem Mustergutachten spazieren fährst - so sollte alles ok sein. Die TÜV-Prüflinge schauen nur, ob Gutachten vorhanden (wohl wissend, dass Reifenbindung nicht mehr zulässig - "Erstaus-/Nach-rüstung" hin oder her). Selbst im Falle eines Unfalls interessiert das Reifenfabrikat nicht einmal mehr den gegnerischen Unfallgutachter. (Eigene TÜV- und Unfallgutachter-Erfahrung)
Also, life is easy ...
Gruß,
Wolfgang
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