Hallo Winnie,
wir hatten aber bereits durch ein Dekra-Zertifikat eine Sachmangelhaftungs-Klage abgewendet. Der Sachverständige bescheinigte einwandfreie Bremsen. Das kann er sich ja nicht aus den Fingern saugen und muß seine Arbeit auch gewissenhaft durchführen, wenn er seinen vereidigten Otto darunter setzt. Also konnte der Einwand des Käufers -die Bremssättel seien bereits defekt gewesen- abgewendet werden. Das Gericht berief sich auf den Prüfbericht des Sachverständigen. Ergo bringt es dem Händler auch etwas. Firma Botz hat auch dort einiges zu berichten. Es lohnt mal mit ihm darüber zu sprechen. Als Händler muß man sich heute absichern. Und dazu taugt das Zertifikat also schon etwas.
Desweiteren ist es oft ein Irrglaube daß die Sachmängelhaftung uneingeschränkt gilt. Bei einem Gerichtsurteil wird z.B. immer das Fahrzeugalter und der Kilometerstand berücksichtigt. Wer also glaubt, er könne einen 20 Jahre alten 911 mit 199.000 km bei einem Händler kaufen und bekommt nach 5 Monaten einen neuen Motor falls dieser verreckt, der irrt gewaltig. Es könnte höchstens eine Teilkostenübernahme dabei herausspringen. Und wenn der Händler einen dem Alter entsprechenden Zustand zum Zeitpunkt der Übernahme nachweisen kann...., dann gibts NADA.
Also, weiterhin Augen auf beim Autokauf...!!!
Gruß
Juri
__________________
Den LUFTGEKÜHLTEN kann niemand das WASSER reichen !!!!
;-)
|