Moin Freunde,
grundsätzlich ist es so, dass die Polizei sehr wohl dazu befugt ist. Theoretisch brauchen die da nicht mal den Staatsanwalt für. Wird aber sicherlich mit selbigem abgestimmt gewesen sein. Wenn ich den Artikel richtig las, hat sich das ganze in Bayern abgespielt. In jedem Bundesland gibt es ein sog. Polizeiaufgabengesetz.
In diesem Fall nehmen wir uns das bayerische zur Hand
und lesen den §25 durch.
"Gefahrenabwehr" heißt das Zauberwort.
Vorangegangene Verstöße sind hierzu nicht erforderlich. Bei Sachverhalten, denen Verstöße vorangingen, können die sogar soweit gehen, die Sache endgültig einzuziehen und zu versteigern.