01.07.2003, 19:21
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AUOOOH Mann!!!
Ich verfolge diesen Thread schon seit längerem, weil ich hatte mir vor einem Monat ja auch einen 964er Cabrio zugelegt. Trotz dieses Threads, den es hier im Forum, als,*SORRY*, abschreckendes Beispiel, schon gab.
Ich will mal hoffen, daß ich diesen Thread hier mit meinem nicht "abarbeiten" muss.
Da sind ja neue Reifen und Bremsen, die jetzt nach einer aüßerst g**len Urlaubsfahrt (Alpen/Gardaseee) fällig waren, eher Nebensächlichkeiten, und eigentlich auch zu erwarten.
Viel Glück bei dem zu erwartenden Rechtsstreit
*Ganz fest die Daumen drück*
Liebe Grüße aus Berlin
Jochen
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Wenn ein 911er Öl verliert,dann"leckt" er nicht - Er markiert sein Revier ;-)
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22.07.2003, 13:57
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Also dann hole ich diesen "alten" thread mal wieder aus den Tiefen des 11T - na ja, für mich ist er - finanziell - ja immer noch akut...
Also mein Anwalt hat die Einreichung einer Klage abgelehnt, weil er sie für chancenlos hielt. Begründung: Ich hatte dem Händler keine Frist zur Nachbesserung gesetzt! Das muss man sich mal klar machen: Ich habe dem Kerl Kosten erspart, wie Abschleppen, Mietwagen etc. pp. durch die sofortige Reparatur, und es ist ja nun auch nicht teurer als hätte ich es ihm überlassen - die Teile hätte er ja auch benötigt! Darüber hinaus ist es eine Schweinerei, weil er ja mit dem "Bluff" mit der "Verzichtserklärung" genau das erreicht hatte - dass ich mich wie von ihm beabsichtigt NICHT an ihn wendete. Und nun soll der Verbraucher trotz solcher Masche der Dumme sein...
Ich habe dennoch nicht gleich aufgegeben, und ihm noch Folgendes geschrieben:
"Kaufbeuren, den 3. Juli 2003
Mein Schreiben vom 17. Juni 2003
Porsche 911 Carrera 4 Cabrio, Typ 964, EZ 2.6.92,
Fahrzeug-Ident-Nr. XXX
S a c h m ä n g e l
Sehr geehrter Herr YYY,
ich hatte Ihnen mit vorbezeichnetem Schreiben eine Frist zum 27. Juni 2003, 12:00 Uhr gesetzt. Leider haben Sie weder postalisch noch fernschriftlich oder –mündlich reagiert. Auch wegen der unzulässigen Kompletträder haben Sie sich nicht geäußert, bis wann Sie mir nun zulässige Kompletträder besorgen wollen. Die Reifen vorne „Felge 7,5/65“ Dimension „225/45 R17 91H M+S“ von Dunlop sind nicht zugelassen, benötigt werden Felgen „7/55“ und Dimension „205/50 R17 91H M+S“ von Dunlop.
Sie hatten mir beim Ersatz der Kosten der Kupplungsreparatur einen Verzicht auf die Geltendmachung weiterer – von mir noch unentdeckter Mängel – abgenötigt. Dieser Verzicht ist jedoch verbraucherrechtlich unzulässig, wie mir gestern auch mein Anwalt nochmals bestätigte.
Wegen der Undichtigkeit des Motors durfte der Wagen keinen Meter mehr gefahren werden. Ich hatte mich auf Grund der – ungültigen – Verzichtserklärung statt an Sie zunächst an die ZZZ GmbH gewandt, auf die Sie mich ja verwiesen haben, und die Mängel dort angezeigt. Eine Kostenübernahme wurde dort trotz Kostenvoranschlag abgelehnt.
Darüber hinaus hatten Sie die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage ausdrücklich zugesichert. Auch diesen Mangel zeigte ich der ZZZ GmbH an. Diese hatte dann Rücksprache mit Ihnen gehalten, und auf Ihren Wunsch hin eine – minimale – Kulanzzahlung angeboten. Dazu hat sie – mit Ihrem Wissen - eine Reparaturfreigabe erteilt. Allerdings deckt sie die Kosten nur zu einem Fünftel ab.
Der Heckschaden wurde von Ihnen bagatellisiert, die angerissene Auspuffanlage musste sogar geschweißt werden. Der abgenommenen Kotflügel vorne links wurde verschwiegen.
Wegen der mit Ihnen gemachten Erfahrung mit der Verzichtserklärung bat ich Herrn AAA, für mich die Sache wegen einer Nachbesserung direkt mit Ihnen zu klären. Er rief Sie am 06.05.2003 unter Zeugen an, und hat Ihnen die gesamte Mängelliste vorgehalten und Sie zur Nachbesserung aufgefordert. Er hat sie gefragt, wie sie die Sache lösen wollen. Doch dieses Telefonat blieb ohne positives Ergebnis – was mich nach dem „Bluff“ mit der Verzichtserklärung auch nicht mehr gewundert hatte. Wegen Ihrer endgültigen und ernsthaften ablehnenden Haltung zur Abhilfe durch Ihr Haus entschloss ich mich dann resigniert zur Reparatur zunächst auf eigene Kosten.
Überdies erfuhren Sie aber auch über die ZZZ GmbH schriftlich von den Mängeln, zumindest wegen der Klimaanlage. Dort wirkten sie ja auch auf eine „Kulanzzahlung“ und Reparaturfreigabe hin.
Herr YYY, ich hatte Ihnen mit letztem Schreiben bereits vergleichsweise angeboten, sich lediglich zu zwei Dritteln an den Kosten der notwendigen Reparaturen zu beteiligen. Aber Sie hielten es dennoch nicht für notwendig, in irgendeiner Form zu reagieren. Auch die Sache mit den Winterrädern ist immer noch nicht erledigt.
Der Wagen wurde von ihnen als Zustand „1a“ angeboten (so auch der Internet-Ausdruck), was ich als zugesicherte Eigenschaft werte, so dass auch ein Schadensersatz diesbezüglich geltend gemacht werden könnte. Die Klimaanlage im Besonderen haben Sie unter Zeugen ausdrücklich als funktionsfähig zugesichert.
Ich werde mit Ihnen demnächst nochmals telefonisch verhandeln. Sollten wir keine gütliche Lösung finden können, kommt es leider zum Rechtsstreit – die Sache liegt ja bereits beim Anwalt. Die unterschriebene Verzichtserklärung ist nichtig, und diente lediglich dem Zweck der Abschreckung. Und Sie haben sowohl mir als auch Herrn AAA deutlich gemacht, dass Sie sich für eine Nachbesserung der Mängel nicht mehr zuständig sehen.
Darüber hinaus höre ich von Ihnen immer noch nichts wegen der zugesagten Winterreifen.
Ich bin am überlegen, ob ich nicht meine negativen Erfahrungen mit diesem Kauf in meinem großen Bekanntenkreis – ich kenne sehr viele Porschefahrer, auch im Raum Nürnberg – bekannt machen sollte. Herr YYY, viel lieber aber würde ich Ihre Fairness – nach einer kulanten Lösung – weitererzählen!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Straub"
Mein Anwalt meinte noch, das Telefonat sei vor Gericht bedeutungslos...
Na, was soll ich sagen - der Händler reagierte auch auf dieses Schreiben nicht - noch nicht mal wegen der unzulässigen Reifen die er mir angedreht hat!
Ich werde es nun noch mal telefonisch versuchen...
Ich habe nun 7,5 k€ Extrakosten gehabt - das wäre ein schönes Winterauto gewesen...
Beste Grüße,
Andreas
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Gruß, Andreas
2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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22.07.2003, 14:23
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Ich bin kein Anwalt, aber der Satz "Ich bin am überlegen, ob ich nicht meine negativen Erfahrungen mit diesem Kauf in meinem großen Bekanntenkreis – ich kenne sehr viele Porschefahrer, auch im Raum Nürnberg – bekannt machen sollte" in einem Brief könnte schnell als (nicht sehr gut) versteckte Drohung aufgefaßt werden.
Klar, ich kann Deine Intention verstehen, hier etwas mit dem Zaunpfosten zu winken. Aber das kann u.U. ins Auge gehen.
Gruß,
Harald
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22.07.2003, 14:35
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Aber was soll man denn machen, wenn er alles einfach ausschweigt...?
Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas
2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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22.07.2003, 20:16
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hallo andreas,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Aber was soll man denn machen, wenn er alles einfach ausschweigt...? [/quote]
hier ein paar vorschläge:
1. studiengebühren zurückfordern
2. unter "schuldrechtsreform" und " leistungsstörungen" nachlesen
3. keine sinnlosen briefe mehr schreiben
4. keine aussichtslosen telefonate ankündigen
5. berechtigte mängel dokumentieren, ggfs. mit kfz-sachverständigem
6. mängel anzeigen und unter angemessener fristsetzung nacherfüllung verlangen
7. bei fruchtlosem verstreichen der frist schriftsatz schreiben und klage am zuständigen amtsgericht einreichen. dazu brauchts keinen anwalt!
8. wenn du von der sache nicht überzeugt bist oder dir die risiken zu hoch sind: möglichst schnell vergessen!
ich hoffe, das was passendes für dich dabei ist,
grüße, guido
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23.07.2003, 00:34
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Weiß ich doch alles, Problem ist ja gerade dass Dein Punkt 6. nicht beachtet worden ist...
Punkt 7. stimmt nicht, muss zum Landgericht, mit Anwaltszwang (wegen Streitwert) - bin selbst nicht als Anwalt zugelassen (arbeite doch seit 6 Jahren als Unternehmensjurist: Medien-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht...)
Habe aber mit dem Händler nochmal telefoniert, vielleicht geht mit Kulanz doch noch was...
Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas
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23.07.2003, 08:21
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hallo andreas,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Weiß ich doch alles, Problem ist ja gerade dass Dein Punkt 6. nicht beachtet worden ist... [/quote]
habe ich da was nicht richtig verstanden?
deine ansprüche verjähren 12 monate nach kaufdatum (märz 2003?). du hast also ausreichend zeit, die mängel auch jetzt noch anzuzeigen und eine frist für die nacherfüllung zu setzten. erfolgt die anzeige innerhalb von 6 monaten, greift auch noch die fiktion, das die mängel bei übergabe bereits vorhanden waren.
höhe des streitwertes kenne ich nicht. wenn du es aber selber machen willst, könnte man den ja im rahmen der sachverhaltsgestaltung bei 9.900 DM ansetzen.
kulanz ist natürlich besser. ich habe aber ehrlich gesagt nach dem bisherigen verlauf zweifel, ob das funktioniert.
trotzdem viel glück dabei,
guido
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23.07.2003, 10:30
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Servus Andreas,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Weiß ich doch alles, Problem ist ja gerade dass Dein Punkt 6. nicht beachtet worden ist... [/quote]
Dann dürftest Du auch wissen, dass jeder, auch der schlechteste Schriftsatz unter dem Briefkopf eines Anwaltes eine bessere und alle Rechte wahrende Nachhaltigkeit entfaltet als alle noch so perfekte, mit nettem Prosa umrandete und mit netten Drohungen versehenen privaten Schreiben
Weiterhin viel Erfolg und Spass mit Deinem "fast" fabrikneuen
Bonn-nieseln
Max, der Deine Geduld nicht verstehen kann
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23.07.2003, 11:58
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@Guido: Die Mängel sind ja längst repariert, d.h. die Anzeige nutz nix mehr...
@Max: Hat mein Anwalt ja abgelehnt, außerdem kostet das auch wieder Geld - und ich bin doch nun pleite...
Was haben wir daraus gelernt: Nie etwas reparieren lassen, immer Frist zur Nachbesserung setzen (auch wenn man dann einen Abschlepper und einen Ersatzwagen braucht...). Aber was sollte ich z.B. machen, als das Verdeck nicht mehr zu ging und ein Gewitter drohte...
Und dann 300km Entfernung zum Händler...
Ich versuch jetzt was ich mit Kulanz bekomme - dann fällt mir das Zahlen der 7,5 k€ nicht mehr gar so schwer... Aber bei 2,5 k€ hat der Händler schon abgewinkt, er meint höchstens 20%... mal sehen...
Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas
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23.07.2003, 12:08
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Hallo Andreas,
ich weiss ja nicht, ob es sinnvoll ist die Strategie hier öffentlich zu diskutieren.
Vielleicht liest der Händler ja mit?
Viel Glück+Grüße
Jens
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23.07.2003, 13:00
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Servus Andreas,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Hat mein Anwalt ja abgelehnt, außerdem kostet das auch wieder Geld [/quote]
Nun ja, den vollständigen Sachverhalt kennen wir ja nicht. Aber einem Kollegen hilft man immer, ohne dabei gleich die Dollarzeichen im Auge zu haben
Wat inge Kollesche?
Warum so schwarz? 440 (Stichwort: Unzumutbarkeit [Vertrauensschwund, Entfernung...]), 281 II... ach da fällt uns doch richtig was zu ein
Bei vorherigem Lug und Trug würde ich meine Schese diesem nicht noch einmal anvertrauen
Bonn-sonnig
Max
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23.07.2003, 13:20
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Hallo Avocados äh Advokaten
Obschon ich als Beamter mit rechtlichem und sprachbegrifflichem Kokolores weißgott genug zu tun habe, stehe ich voller Staunen vor folgendem, nun ja, "Rechtszusammenhang":
1.Dein Anwalt begründet seine Prognose bzgl. eines womöglich anzustrebenden Privatrechtsstreites in der Hauptsache mit dem Fehlen des Setzens einer Nachbesserungsfrist.
2. Ebendieses hast Du aufgrund eines rechtsunwirksamen Wisches, der ebendiese Nachbesserungsersuchen von Kundenseite bereits im Vorfeld kategorisch ausschließen soll,in gutem Glauben unterlassen und die Beseitigung der diversen Schäden aufgrund dessen in andere, wesentlich kompetentere und vertrauenswürdige Hände gegeben.
Subsummiere ich nun etwas laienhaft beide Sachverhalte, scheint mir das "Versäumnis" Deinerseits, angesichts des m.E. sittenwidrigen "Haftungsausschlusses", nicht relevant zu sein.
Wäre dies tatsächlich derart zu bewerten, hätte das dubiose Schreiben ja de facto tatsächlich seinen unlauteren Zweck erfüllt und der Unterzeichner (Kunde, also DU) schaut wie beabsichtigt in die Röhre.
Andersrum: Deine unterlassene Handlung (Nichtsetzen einer Nachbesserungsfrist), sowie Deine Handlung (Reperatur durch Dritte)
resultieren aus Deiner gutgläubigen Annahme, daß der von Dir unterzeichnete Haftungsausschluß Rechtsgültigkeit besäße.
Daraus kann man Dir nun wirklich keinen Strick drehen.
Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, daß Dein Fall bisher der einzige in seiner Art gewesen sein soll.
Auf jeden Fall: Schluß jetzt mit Nettigkeiten aller Art.
Was außerdem die Verbreitung "negativer Äußerungen" über Firmen usw. angeht:
Sachliche Schilderungen von Schlechtleistungen, Unzufriedenheit von Kunden usw. bieten KEINE Angriffsflächen für die armen, "böswillig verleumdeten", Angesprochenen.
Da könnten ja "wir vom Amt" zig Klagen gegen diverse Leserbriefschreiber anstrengen und auf diese Art unser Stadtsäckel relativ kostengünstig auffüllen
Zu vermeiden sind lediglich Vorwürfe, die Straftatbestände wie Betrug, Diebstahl usw.
ausdrücklich nennen.
Also:Pfusch, Nepp, Leimen sind nicht im StGB vertreten.
Liebe Grüße
Jubi
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Meine Lieblingskurven - BEIDE natürlich luftgekühlt
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23.07.2003, 21:21
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Jubi:
....
Andersrum: Deine unterlassene Handlung (Nichtsetzen einer Nachbesserungsfrist), sowie Deine Handlung (Reperatur durch Dritte)
resultieren aus Deiner gutgläubigen Annahme, daß der von Dir unterzeichnete Haftungsausschluß Rechtsgültigkeit besäße.
Daraus kann man Dir nun wirklich keinen Strick drehen.
Liebe Grüße
Jubi[/QB][/quote]
Ging mir auch durch den Kopf....
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Gruss, Uli
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23.07.2003, 21:50
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hallo,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Andersrum: Deine unterlassene Handlung (Nichtsetzen einer Nachbesserungsfrist), sowie Deine Handlung (Reperatur durch Dritte)
resultieren aus Deiner gutgläubigen Annahme, daß der von Dir unterzeichnete Haftungsausschluß Rechtsgültigkeit besäße.
Daraus kann man Dir nun wirklich keinen Strick drehen.[/quote]
nun ja, gutgläubigkeit (=mangelndes unrechtsbewußtsein) trifft hier nicht ganz den kern, eher dann schon eine "rechtsfehlerhafte einschätzung" und unkenntnis der gesetzlichen bestimmungen.
und daraus könnte man ihm dann sehr wohl einen strick drehen.
so, das war´s aber jetzt zu dem thema,
grüße, guido
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23.07.2003, 23:54
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tja, einem Juristen verlangt man ab, alles zu wissen - auch wenn er auf völlig andere Gebiete spezialisiert ist, und nicht als Anwalt tätig ist...
Muss ein Spanisch-Dolmetscher auch chinesisch verstehen - er ist ja "Dolmetscher"?! Oder muss ein Rummelplatz-Maschinenkonstrukteur wissen, wie ein Spaceshuttle aufgebaut ist - er ist ja Ingenieur?! usw.
Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas
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