24.06.2003, 22:42
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@Streithähne
Euer kleiner Privatkrieg geht mir langsam auf den Kecks!
Ich habe mehrfach versucht, Euch zu Respekt und Toleranz aufzurufen. Anscheinend vergeblich. Meine letzte Bitte, lasst es sein. Oder trefft Euch im Morgengrauen auf einem offenen Feld mit Euren Andjudanten und regelt das ganze unter Euch.
Thema für mich auf alle Fälle endgültig geschlossen.
Saludos,
Balazs
PS: Zu einem Streit braucht es immer mehr als nur einen.
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26.06.2003, 19:22
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Sodala, jetzt meld ich mich auch wieder, aber nicht um irgendwelche Alloholdiskussionen fortzuführen, sondern um das Ergebnis zu präsentieren.
Vorher aber noch eins: Ich finde mein Thread ist hier etwas kaputt gemacht worden durch sinnlose Diskussionen über Alk und so Zeug, evtl. liest hier deswegen keiner mehr mit...
Also das Ergabnis:
hihihihihihuuhahahaha
jippieeeeeee!!
also ich habe NACH Abzug der Messtoleranz von 4 km/h eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h... hihihi. Da hab ich wohl Glück gehabt hihihi
Sieht wohl so aus, daß ich brav weiter Porsche fahren darf
Was es kostet weiss ich noch nicht, die Polizei hat mir einen Anhörungsbogen geschickt.
Aber trotzdem meine Frage:
Was stell ich jetzt mit dem Anhörungsbogen an? Was ich gerne will, ist das Blitzfoto (Solche Fotos sind irgendwie cooool )
Kann man das Foto einfach anfordern? Auch ohne Anwalt?
@NetGhost
wäre nett, wenn Du Dich hier nochmals zum Sachverhalt meldest. Du weisst sicher, wie ich das Foto bekomme?
Grüße
Winnie
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26.06.2003, 21:39
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@Netghost:
das würde ichn auch gerne wissen, schließlich kostet mich mein Foto 15 EUR
Gruß Dieter
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26.06.2003, 23:01
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Hallo Winnie,
ab einschließlich 31km/h zu schnell sind das hier in Bremen 100 Euro Strafe + 19 Euro "Gebühr" + 3 Punkte und: Lappen weg für 1 Monat, beim ersten mal wählbar innerhalb 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Immerhin: das coole Foto gibts bei uns gleich mit...
Hattest wohl mit noch größeren Katastrophen gerechnet, oder ist Bayern plötzlich das Raserparadies?
Grüße,
Uwe
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27.06.2003, 04:58
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Hallo
@Winnie, zum Foto einsehen:
bei mir war es so, daß ich ebenfalls Post bekam wegen zu dichtem Auffahrens, ich kreuzte im Anhörungsbogen an, daß ich den Verstoß nicht zugebe und ich Zweifel an dem Vorfall habe und gerne das angegebnen Video als Beweismittel einsehen möchte, es kam dann 2 Wochen später von der zuständigen Autobahndienststelle ( FFB ) eine "Einladung" zum Ansehens des Video, " bitte kommen sie am ... um...zu uns, sie können dann dort das Video einsehen", was ich natürlich auch tat
Wenn Du im Anhörungsbogen den Verstoß zugibst, würde ich zusätzlich noch die Bitte äußern, daß Foto gerne einsehen zu wollen, die Bayern sind doch in der Regel ganz nett, andere Bundesländer wie Niedersachsen schicken immer automatisch ein entprechendes Foto mit.
Grüße
Ingo
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tja, PSS 9 halt
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27.06.2003, 05:47
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@tugg
Bayern ist ganz sicher ein Paradies, aber keins für Raser
Das was Du geschrieben hast gilt nur innerorts, außerorts ist der Lappen erst ab 41 km/h weg... Das ist doch auch im seichten Bremen so, oder?
Deswegen hab ich mich auch so gefreut...
Ist es jetzt besser, den Verstoß erst mal nicht zuzugeben und das Foto anzufordern?
Grüße
Winnie
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27.06.2003, 07:55
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hallo winnie,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Ist es jetzt besser, den Verstoß erst mal nicht zuzugeben und das Foto anzufordern? [/quote]
kommt darauf an.
wenn du den verstoß nicht zugibst und zur identifizierung des fahrers das foto anforderst (was man ohne weiteres machen kann), sind zwei reaktionen denkbar: 1. die behörde sendet dir das foto oder 2. schickt einen ordnungs- oder polizeibeamten mit dem foto vorbei und versucht, bei dir oder durch befragung der nachbarn den fahrer zu ermitteln.
weniger wahrscheinlich ist, das nach vergleich des fotos mit dem beim pass-/einwohnermeldeamt hinterlegten direkt ein bußgeldbescheid gegen dich ergeht (das könnte dann passieren, wenn beide fotos weitgehend übereinstimmen).
wie verfahren wird, entscheidet die verwaltungsbehörde je nach schwere des vergehens. bei geringfügigen überschreitungen wird (hier bei uns) meist eingestellt, bei heftigeren vergehen wird mit hilfe der polizei ermittelt.
es gibt übrigens eine restchance, das dass foto für eine identifizieung nicht ausreicht. aber die ist eher gering.
grüße, guido
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27.06.2003, 08:32
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@winnie:
ich habe damals im boxster (21 zu schnell) das foto gleich mitgeschickt bekommen. hängt jetzt leicht vergilbt bei mir an der wand.
das war allerdings in niedersachsen, kann sein, dass die bundesländer das unterschiedlich handhaben.
der verstoß nicht zugeben, nur um das foto zu erhalten, würde ich aber nicht tun, da können evtl. folgekosten mit verbunden sein.
gruß
mosi
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mosis straßenelfer:
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27.06.2003, 12:14
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Hi Winnie,
freut mich fuer Dich, dass alles doch nicht so schlimm wie befuerchtet. Bussgeld ist am schnellsten weggesteckt und die Punkte erloeschen nach meiner Erfahrung auch bald, weil ich auch nur extrem selten welche erhalte.
Deshalb bezog sich mein anfaenglicher Tip mit Anwalt usw. nur auf Deine anfaenglichen Annahmen (evtl. 50 bis 60 km/h zuviel?), was schon gut Fahrverbot mit sich bringen haette koennen. Da geht es dann nicht mehr nur um Bezahlen, Punktesammeln oder zu etwas stehen, sondern ploetzlich in Richtung Existenzbedrohung, weil viele ihren Lappen ja beruflich benoetigen.
Ich wuerde an Deiner Stelle einfach den Verstoss am Anhoerungsbogen zugeben und fertig...
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28.06.2003, 10:44
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Hi Winnie,
ich kann nur sagen - nichts ohne Anwalt. (näheres dazu im Posting zu "Punktestand" in der "allgemein" Abteilung)Auch wenn Du jetzt jippie schreist wegen 39 und so - "punktbewehrt" ist das sowieso. Und gegen Punkte muß man kämpfen - schon aus Prinzip. Stell Dir vor, die passiert irgendwan in 1,9 Jahren irgendein Blödsinn - dann holt man die Akten raus und sagt (auf gut Bayerisch): "Hammas scho - der is ja eh als Raser bekannt" - und schon kriegst Du Richter Gnadenlos.
Also - nochmal: Anwalt. Ein hoher Prozentsatz aller Fotos sind übrigens nicht verwertbar, weil zu schlecht - dann hat sich's ohnehin erledigt.
Bernie
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28.06.2003, 12:39
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@ bernie,
aus eigener erfahrung kann ich dir sagen das es in dem fall egal ist ob du punkte hast oder nicht.(es sei denn bisher waren keine punkte wegen zu schnellem fahren dabei)
meine punkte sind fast immer auf menschenleeren landstraßen wo dann 50 oder 70
steht zusammengekommen.
ich habe es dann mal geschafft jahrelang ohne punkte zu sein und dann hab ich mal wieder hingelangt und bin auch aus prinzip dagegen vorgegangen (die anderen punkte waren ja schon 6oder 7 jahre weg)
vor gericht nahm dann der richter die akte und sagte : aha ein wiederholungstäter !
sie haben vor 13, 9 und vor 8 jahren
punkte wegen geschwindigkeitsübertretung bekommen.
d.h.: die akte bleibt, nur die punkte gehen (manchmal )
guido
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28.06.2003, 12:55
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@Winnie
Glückwunsch wg. außerorts. War mir in dem ganzen Rauschen dieses Thread entgangen, außerdem gibts sowas in Bremen nicht oft...
Das Beweismittel solltest du dir unbedingt anschauen, und wenn es gut ist alles zugeben, zahlen und fertig.
Anwalt nur, wenn der Vorwurf falsch ist (ist er nicht, nach deinem Gefühl haben sie ja halbwegs richtig gemessen, oder?) oder das Beweismittel nix taugt, anders halte ich das für rausgeschmissenes Geld, Zeit und Nerven...
Grüße
Uwe
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28.06.2003, 14:37
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moin winnie,
lass es darauf ankommen - sag das du nicht gefahren bist.
ich hatte zweimal das glück, daß auf dem blitzfoto der innenspiegel einen wunderschönen schatten auf mein gesicht gezaubert hat.
die "rennleitung" konnte mich bei der späteren überprüfung auf dem foto nicht erkennen.
ich würds versuchen. kostet nichts extra.
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9 bis 11 Grüße von Volker aus dem Norden
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28.06.2003, 23:10
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von GG911:
<STRONG>moin winnie,
lass es darauf ankommen - sag das du nicht gefahren bist.
</STRONG>[/quote]
Wenn man so argumentieren will, sollte man sagen :
Ich weiss nicht , kann mich beim besten Willen nicht erinnern , wer damals gefahren ist.
Die Beweislast liegt dann bei der Behörde.
Vorteil: Man hat keine erkennbare Falschaussage gemacht
Mfg
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
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29.06.2003, 10:50
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@Winnie
Ruf einfach mal bei der Behörde an und sag denen das du einen AB bekommen hast, gern bei der Aufklärung behilflich sein möchtest, aber mehrere Personen zum fraglichen Zeitpunkt als Fahrer in Betracht kommen. Sie möchten dir doch bitte das Foto zuschicken, damit du den Fahrer zweifelsfrei identifizieren kannst. Du selbst äußerst dich natürlich nicht zum Sachverhalt.
Es gibt Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. In NRW z.B. wird das Foto direkt auf den AB gedruckt, in anderen Bundesländern angeheftet.
Liegt kein Foto bei, kann es sein das es nicht verwertbar ist (also niemand zweifelsfrei erkennbar) und die Behörde es trotzdem versucht. Die meisten werden nichts hinterfragen und brav bezahlen.
In diesem Fall würde dein Anruf zur Einstellung des Verfahrens führen, aber das ist wie gesagt mit etwas Glück verbunden.
Was hast du genau bekommen, einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen?
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."
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