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  #1  
Alt 04.05.2017, 09:32
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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AndrewCologne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.

Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.
__________________
- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
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- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau

Geändert von AndrewCologne (04.05.2017 um 09:41 Uhr).
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  #2  
Alt 05.05.2017, 00:39
Hier993C2 Hier993C2 ist offline
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Hier993C2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von AndrewCologne Beitrag anzeigen
Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.

Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.

Hallo, bin seit 23 Jahren als ö.b.u.v. Gutachter tätig.
Bin auch des Öfteren vor Gericht.

Kann das, von AndrewCologne, Geschriebene nur bestätigen.
Alles Andere ist Humbug.

Du brauchst auf jeden Fall zu aller erst ein stichhaltiges Gutachten eines "seriösen und neutralen, anerkannten Gutachters, zu Deiner eigenen Beweissicherung!!

Der jeweilige Richter kann entscheiden, ob ihm dieses Gutachten plausibel erscheint und er diesem Gutachten folgt, oder ob er nochmals einen Gutachter beauftragen möchte, was natürlich nicht unerhebliche Kosten verursacht.

Aber oftmals kommt es überhaupt nicht zu einem Prozess, da auch die Gegenseite ein nicht unerhebliches Kostenrisiko hat, vor Allem wenn der Prozess verloren wird.

Wenn der Gegenseite mit einem qualifizierten Gutachten ihr Pfusch vor Augen geführt wird knicken die, in Verbindung mit einem scharfen Anwaltsschreiben, schon oftmals im Vorfeld ein.
Zumal es sich hier, lt. Angaben des Threaderstellers, um einen offensichtlich nicht ganz unbekannten Betrieb handeln soll, der bestimmt einen guten Ruf zu verlieren hat und dem eine Einigung bestimmt lieber ist, als ein Gerichtsprozess.

Grüsse Hannes

Geändert von Hier993C2 (05.05.2017 um 00:40 Uhr). Grund: verschrieben
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  #3  
Alt 07.05.2017, 21:45
ja2ck ja2ck ist offline
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ja2ck befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten und Tipps!
Zunächst werde ich dem Aufbereiter natürlich die Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel geben, was er ja von sich aus auch sofort zugesagt hat. Insofern hoffe ich auf eine außergerichtliche Einigung.
Wenn in einigen Wochen mein Mengenteiler wieder eingebaut und der SC wieder fahrbereit ist, weiß ich mehr.
Ich werde berichten!
Gruß,
Ja2ck
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