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  #16  
Alt 01.11.2004, 01:16
Guido S Guido S ist offline
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hallo,

das hier :
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>2750 Restwert ist stark untertrieben, das bekommst Du alleine locker für den Motor, wenn der heile ist. Da machst Du locker das doppelte oder dreifache daraus! [/quote]

sehe ich anders, die versicherungen geben so ein auto meist in die restwertbörse.
da springt dann meistens wesentlich mehr für raus so daß die versicherung das auto kassiert oder dir weniger auszahlt weil die ein höheres gebot haben.
wenn nicht hat winnie natürlich recht, beim schlachten springt wesentlich mehr raus.

ob ein targa mehr wert ist möchte ich mal vorsichtig bezweifeln.möglicherweise ist er dem besitzer mehr wert sonst würde er ihn nicht fahren. wenn man mal in kleinanzeigen stöbert sind die targas oft billiger ohne vom zustand her schlechter zu sein.
wahrscheinlich ist die zielgruppe kleiner.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Ruf mal ein paar namhafte Händler an, die dir ein vergleichsweise gutes Fahrzeug anbieten können. Je mehr desto besser (am besten schriftliches Angebot)!
Dies sollte als Grundlage dafür dienen den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln
[/quote]

das würde ich dir oder noch besser dem gutachter raten.teilweise kann ein gutachter den wert schon über liste ansetzen

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>aus eigener erfahrung bzgl. gutachten wiederbeschaffung, kann ich nur sagen, über "liste" rechnet dies kein seriöser gutachter. der gutachter sollte sich ein bild über den zustand des fahrzeugs machen und MUSS dann recherchieren zu wechlen preisen ein vergleichbares fahrzeug heute AM MARKT angeboten wird. eben wiederbeschaffung. [/quote]

und da kann eben der "wiederbeschaffungswert"
über dem "listenpreis" liegen.
dafür muß der wagen aber objektiv (und nicht nach eigenem empfinden) in einem außergewöhnlich guten zustand sein.

ich hatte bei meinem 944turbo einen kasko totalschaden.
den"wiederbeschaffungspreis" wollte der gutachter mit dem "listenpreis" gleichsetzen.
(damals war das auto 2,5 jahre alt bei einem neupreis von deutlich über 100tdm, der listenpreis lag bei 26500dm !)
ich habe damals dem sachverständigen gesagt das ich sofort 2 autos für den preis nehmen würde wenn er die besorgen könnte.
er sollte doch mal bei mehreren pz anrufen.
das ergebnis war dann 32500dm wiederbeschaffung.

ich würde also auf jeden fall mit dem gutachter darüber sprechen.

guido
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  #17  
Alt 01.11.2004, 06:15
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901red 901red ist offline
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> und da kann eben der "wiederbeschaffungswert"
über dem "listenpreis" liegen.
[/quote]

ich sag´s ja, wenn der wagen wirklich gut ist, wird sich der gutachter wundern, welche finanziellen mittel für die wiederbeschaffung nötig sind und kann seine "liste" in die tonne kloppen.

gruss
oliver
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+
für die seele+entjungfert am 12. April 2004 - danke guido
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  #18  
Alt 01.11.2004, 10:48
Waffel Winnie
 
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@Guido
das mit dem "Targa mehr wert" ist kein feuchter Traum von mir als Targa-Fan , sondern entspricht den derzeit gültigen Tabellen von Classic Data und den von Motor-Klassik.
Beide beruhen auf aktuellen Marktanalysen.
Also kannst mir schon glauben, daß ein Targa-Gutachten im Zustand 2 nen Tausender mehr Wert macht

Das mit dem Verkauf des Autos:
Ich weiss es nicht sicher, ob die Versicherung einem das Auto überhaupt "wegnehmen" darf. Ich kann der Versicherung doch sagen, daß ich ihn als Teileträger behalten will, oder? Darf die Versicherung mich enteignen? Fände ich echt krass!
Ein Kumpel von mir hat übrigens seinen Totalschaden-Boxster vor nem Jahr mit gutem Gewinn verkauft, die Versicherung hats nicht interessiert...

Grüße
Winnie
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  #19  
Alt 01.11.2004, 13:00
carrera87 carrera87 ist offline
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hi zusammen,

na, da habt ihr ja ein thema...

also, was ich so rausgelesen habe, handelt es sich um einen Haftpflichtschden, der flipflop hat sich seinen Gutachter selbst ausuchen können, und nicht einen von der vers. geschickt bekommen, wie bei Kaskoschäden.

13.000 steine für das beschriebene auto halte ich ungesehen für durchaus realistisch, gut, der kollege hätte genausogut 14.000 reinschreiben können,
auf jeden Fall ist der Wiederbeschaffungswert immer "am Markt" zu ermitteln, kein seriöser gutachter wird hier in irgendwelche Listen kucken, abgesehen davon, das ein 79er eh`in keiner Liste mehr drinsteht....

auch die Classsic-Data kollegen machen nix anderes, als das sie ins Internet schauen, was die kisten kosten, dann noch ein bisschen mit der ausstattung rumrechnen, BBS und flipflop-Lack sind natürlich schon ein bissschen problematisch einzuschätzen.....

mit dem Restwert (wie hoch sind denn eigentlich die Rep.kosten????) ist der Flipflop eh`bestens bedient, da hat dir der Gautachter ja schon ganz schön was gutes getan, je niedriger der Restwert, desto mehr muß dir die versicherung auszahlen, und du kannst den Schrott/Teile? für 4-6000 locker verkaufen, so läufts normalerweise im Haftpflichtfall...

Solange die Rep.kosten den WBW nicht übersteigen, kann man den Restwert ungefähr als WBW abzüglich den netto-Repkosten ermitteln. (WBW und Restwert dabei brutto!)
Das gilt natürlich für einen elfer praktisch nicht, siehe oben und auch winnies letzten post mit dem boxster!!!

die auch schon erwähnten Restwertbörsen sind im Kasko-Fällen obligat, da die Versicherungen das so wollen, da kommen manchmal ganz schöne mondgebote, man glaubt gar nicht was eine FIN oder ein Brief wert sind..........

im haftpflichtfall/privatgutachten wird man als Gutachter das Auto eher nicht in die börse stellen, könnte sonst der letzte Gutachtenauftrag gewesen sein, siehe obiges rechenbsp....

in jedem Fall gilt aber: wegnehmen oder gar enteignen kann einem das unfallbeschädigte auto niemand, weder die Versicherung noch sonstwer!!!
Hat man ein höheres Restwertgebot oder glaubt, mehr für seinen Rest zu bekommen, als ihm Gutahcten steht, kann man es natürlich dorthin verkaufen, theoretisch kann man sich den Blechhaufen auch in den Garten stellen,die Versicherung zahlt halt nur den WBW minus Restwert aus, der im Gutahcten steht!

im übrigen wird bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, nach neuester Rechtssprechung
vom WBW auch noch die Mwst. abgezogen, die vers. zahlt die nur noch aus, wenn nachweislich ein Auto gekauft wird, bei dem die Mwst. wieder ausweisbar ist, oder halt ein Neuwagen.

So, habe euch jetzt hoffentlich nicht zuviel verwirrt,
schöne Grüssse, christian
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  #20  
Alt 02.11.2004, 00:16
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Olaf964 Olaf964 ist offline
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Hallo Flip,
ich weiß ja nicht, was Dein Portemonaie so hergibt, aber ich war am Samstag beim Jakelic in Fellbach wegen eines Inspektionstermins.

Er hat einen extrem guten 87er C1 Targa da. Keine 100k gelaufen. Jeder Gummi neu, Alle Verschleißteile neu, Motor revidiert, Dach neu etc. pp.
Sowas sauberes hab ich selten gesehen. Preis soll aber jenseits der 20k liegen.
Evtl. auch eine Überlegung wert.

Gruß Olaf
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  #21  
Alt 02.11.2004, 03:57
Guido S Guido S ist offline
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@ christian und winnie,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>in jedem Fall gilt aber: wegnehmen oder gar enteignen kann einem das unfallbeschädigte auto niemand, weder die Versicherung noch sonstwer!!!
Hat man ein höheres Restwertgebot oder glaubt, mehr für seinen Rest zu bekommen, als ihm Gutahcten steht, kann man es natürlich dorthin verkaufen, theoretisch kann man sich den Blechhaufen auch in den Garten stellen,die Versicherung zahlt halt nur den WBW minus Restwert aus, der im Gutahcten steht! [/quote]

die versicherung enteignet dich auch nicht, das geht rechtlich ja auch gar nicht.
wenn aber die restwertbörse mehr hergibt bekommst du eben weniger geld !
du sollst ja nichts an dem schaden verdienen,
du darfst nur nicht schlechter als vor dem schaden.
beim 11er springt normalerweise immer mehr raus.

@ winnie,
wegen dem targa magst du recht haben, feuchte träume unterstelle ich dir da auch nicht
in die liste gucke ich aus verschiedenen gründen nicht,ein auto ist für mich soviel wert wie man innerhalb von 6 wochen für das ding bekommt.
alles andere ist aber trotzdem möglich, dauert nur sehr viel länger.

guido
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  #22  
Alt 02.11.2004, 07:53
carrera87 carrera87 ist offline
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hallo guido,

also die versicherung darf im haftpflichtfall ( ausser der haftpflichtauftrag kommt schon von der Vers., aber diesen Anspruchstellern kann eigentliche eh`keiner mehr helfen....)das auto nicht in die börse stellen, im kaskofall natürlich schon, da machts ja schon der Gutachter, denn bei kasko "schafft" die Vers. an!
Mir ist bisher noch kein fall (haftpflicht) untergekommen, wo die vers. nicht das bezahlt hätte, was im GA stand!

in diesem Sinne , verabschiede mich jetzt für knapp 2 Wochen in den Urlaub,

schöne Grüsse an euch alle, christian
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