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  #61  
Alt 05.01.2005, 05:56
SEXY911 SEXY911 ist offline
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SEXY911
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@elfer:

> Mir ist es doch völlig egal, ob ein
>Verkäufer auf seinen eigenen Artikel
>bietet! Mich interessiert doch nur, was ICH
>dafür ausgeben will (oder kann)!

Aber es geht doch eindeutig am Sinn einer öffentlichen Auktion vorbei. Wer eine Ware, die eindeutig mehr Wert ist, zum Startpreis von einem Euro einstellt, der muß auch (bei mangelndem Interesse, Tippfehlern im Auktionstext etc.) damit rechnen, daß ein Glücklicher (oder jemand mit einem guten Riecher) diese eben für diesen einen Euro erwirbt. Das ist doch das Besondere an Auktionen: Die Nachfrage der regulären Bieter regelt den Verkaufspreis. Und nicht der Versteigerer, der mit fiktive Bietern den Preis nach oben treibt, weil er mit dem aktuellen Betrag nicht einverstanden ist.

Warum wird die Ware dann nicht gleich für einen reellen Startpreis eingesetzt? Oder gar normal verkauft?

Und genau aus diesem Grund wird ebay für Schnäppchenjäger und Gelegenheitsbieter immer uninteressanter. Es gibt zuviele professionelle Abkocher und Ebay unternimmt nicht wirklich was dagegen ("Wir glauben, dass die Menschen gut sind...").

>Die Wahrscheinlichkeit, an eine Gurke zu
>kommen, halte ich für genauso groß
>wie im sonstigen Handel, zumindest unter
>Privatleuten. Durch das Internet sind die
>Autos bestimmt nicht besser oder schlechter
>geworden und wer betrügen
>will, tut dies mit und ohne Netz.

Das sehe ich anders. Durch die "Distanz" des Online-Verkaufs und das Potential einer Onlineversteigerung wird es sehr viel leichter, bequemer, billiger und damit attraktiver, Gurken mit (absichtlich) unvollständigen Produktbeschreibungen und "optimierten" Bildern anzubieten. Dazu kommt der Hang der Ersteigerer, sich im Internet von Bildern blenden zu lassen und Emails glauben zu schenken.

> Aber wie bei Winnie( s.o.) kann und sollte
> man bei solchen Machenschaften auch mal
> durchgreifen!

Wie schon geschrieben ist Ebay in derartigen "Verdachtsfällen" i.d.R. sehr zögerlich, um nicht zu sagen man kann sich eine Meldung von anscheinend preistreibenden Verkäufern auch sparen. So ist jedenfalls meine Erfahrung, die sich auf mehrere eigene Fälle stützt. Entweder, Ebay ist das ganze nicht ganz unrecht (immerhin kassieren sie ja über die Auktionsgebühren mit), oder sie haben die Verfolgung derartig "kleiner Fische" aufgegeben. Denn so riesig Ebay auch scheinen mag, vom Personal und Support ist der Laden total unterversorgt.

> Deshalb sind ja auch die Bewertungen, die
>man sich immer anschauen sollte ( übrigens
>auch die Bew. des Betreffenden über
>andere!) so wichtig. Man kann
> hier doch mit einigert Sorgfalt etliches
>herauslesen.

Das stimmt. Und trotzdem heißt "999 100% positive Bewertungen" eben nicht, daß der Verkäufer nicht gerade ein "richtig dickes Ding" vorbereitet. Denn bei den größeren Ebay-Betrügereien wird stets zuerst ein vertrauenerweckendes Profil mit einigen hundert positiven Bewertungen aufgebaut, um bei den (späteren) Opfern Vertrauen zu erwecken.

Ich will damit nicht sagen, daß es immer so ist. Aber es gibt leider bei Ebay (wie auch im richtigen Leben) keine 100%ige Sicherheit, auch nicht bei einem blütenreinen Profil.

>Daß man mit dieser Methode ein mehrfaches
>der Kosten hereinholen kann, glaube ich
>auch nicht.

Nein ein mehrfaches i.d.R. sicher nicht, aber es rechnet sich trotzdem - gerade beim Einstellen mit einem Startpreis von einem Euro.

>Was fehlt, wie z. B. bei
>einer "Händlerliste" ist die öffentliche
>Nennung solcher "Geschäftsfreunde". Wenn
>mir soetwas unterkäme, hätte ich auch keine
>hemmungen, mich, z.B: hier zu äußern.

Wie wärs hiermit:
http://www.snakecirty.de/board/index.php

Und noch ein Tipp: Wer bei Ebay wirklich viel Geld für eine Ware ausgeben will, der sollte das Ebay-eigene Angebot des "Treuhandkontos" nutzen. Gegen eine Gebühr stellt Ebay ein Konto zur Verfügung, auf welches der Ersteigerer wie gehabt den Kaufpreis überweist. Der Betrag wird jedoch für den Versteigerer erst verfügbar, wenn der Ersteigerer die Ware erhalten und für gut befunden hat.

Gruß,
Harald
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  #62  
Alt 05.01.2005, 07:45
elfer elfer ist offline
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elfer
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Moin Harald,

wir sind doch gar nicht soweit auseinander! Natürlich ist es nicht Sinn einer Auktion, daß der Anbieter mitbietet, obwohl ich es auch schon bei normalen Auktionen ( nicht Internet) erlebt habe. Trotzdem bleibt es dabei, ICH bestimme ob ja und wieviel!

Wie bereits oben gesagt, finde ich nicht, daß ebay ein Markt für Schnäppchenjäger oder Gelegenheitskäufer ist, sondern es ist für mich eine Möglichkeit, bestimmte ( evtl. seltene) Teile oder Fahrzeuge zu finden oder einer großen Schar möglicher Interessenten anzubieten. In der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage und dem gezielten Suchen sehe ich den einzigen Vorteil solcher Marktplätze.

Das die "Distanz" im Onlinehandel zu mehr Betrug führt, kann ich nicht nachvollziehen. Zum einen ist es mir doch überlassen, ausschließlich bei Anbietern aus meiner Region mitzubieten, zum anderen bin ich bei Geschäften über größere Entfernungen doch immer auf die bekannten Möglichkeiten angewiesen??? Schöne Bilder und flotte Sprüche gibt es ja nicht erst seit Erfindung des Internet...

Daß mit den Gurken bezog ich auf Fahrzeuge, die man immer persönlich abholen und bezahlen sollte. Bei Klein- und Versandartikeln geht man immer ein Risiko ein, m.E. aber immer kalkulierbar, zumindest bis auf ein Restrisiko.

Die Kontrolle und Maßnahmen bei ebay sind naturgemäß schwierig, weil die ja nur Angebot ( auch von Betrügern) und Nachfrage ( von den Guten ) zusammenführen. Auf die Qualität oder gar Preiswürdigkeit können und dürfen sie keinen Einfluß nehmen. Ich habe mich auch schon einmal beschwert und es wurde sofort reagiert- meine Erfahrung.

Von 100 % Sicherheit wollen wir lieber gar nicht reden...
Natürlich weiß ich um die Betrugsmöglichkeiten, auch bei ebay, trotzdem glaube ich auch, wie wohl die meisten, an das Gute im Menschen und lasse mich auch nicht so schnell davon abbringen. Ich rate immer zur Vorsicht und versuche möglichst, daß Risiko überschaubar zu halten.

Den Zusammenhang zwischen 1,- Startpreis und höherem Ertrag des Selbstmitbietenden vermag ich nicht zu erkennen. Entscheidend ist doch der Endpreis! Wenn ich diesen biete, ist mir die Sache doch das Geld wert!? Wie gesagt, nicht verleiten lassen und cool bleiben...

Angeführte Seite habe ich kurz überflogen, sieht interessant aus! Auf den ersten Blick wohl viele Streitfälle mit elektronischen Artikeln, hier fehlt mir die Erfahrung, da ich hierfür zu altmodisch und auch eher skeptisch wäre... Ich kenne die Seite
www.123recht.net

bei der es auch eine Abteilung für ebay- Geschädigte gibt...

Treuhandservice habe ich noch nicht genutzt, ist aber sicher bei größeren Transaktionen sinnvoll! Bei Artikeln ab 1000 € habe ich immer persönlich abgeholt, bzw. abholen lassen...

Grüße
Michael
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  #63  
Alt 05.01.2005, 09:40
Waffel Winnie
 
Beiträge: n/a
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Thumi:
<STRONG>@ winnie
Zuerst möchte ich deutlich klarstellen, dass ich Verkäufer, die über 2 Accounts mitsteigern nicht unterstütze, aber:

Mit Deinem Verhalten stehts Du moralisch (und rechtlich) auch nicht besser da!

Du hast bei der Auktion mitgeboten, und warst mit 320 Euro Höchstbieter. Damit hast Du einen Vertrag abgeschlossen, die Ware zu diesem Preis zu kaufen, und zwar nur zu diesem Preis. Falls Du irgendwelche Bedenken gegen das zustandekommen des Kaufvertrages hast, dann melde Dich bei Ebay und dem Verkäufer und tritt zurück - das wäre in meinen Augen ok gewesen. Die Ware erst anzunehmen, und dann zu versuchen den Preis zu drücken ist nicht ok. Und die Mittel, die Du dafür angewendet hast sind es erst recht nicht! Aus Gründen des Datenschutzes hätte Dir Ebay nie die IP nennen dürfen, das ist aber einen andere Geschichte. Tatsache ist aber, dass Du den Verkäufer damit erpreßt hast, auch wenn Du dabei glaubst im Recht zu sein, Du bist es nicht. So ganz nebenbei, müssen die 160 Euro nicht einmal dem Ebaymarktwert entsprechen, denn vielleicht hätte ja ein anderer bis 310 Euro mitgeboten, er war halt nie der Höchstbieter, und ist daher unbekannt geblieben.

Nimms jetzt bitte nicht persönlich, ich les hier ganz gern mit, auch das, was Du schreibst, aber das hier ist nicht so toll von Dir gewesen!

Thumi</STRONG>[/quote]


@Thumi
nimms mir bitte auch nicht übel, aber das was Du da schreibst halte ich für, naja gelinde gesagt, Unsinn, und zwar für einen GEWALTIGEN UNSINN!!! Ich glaub sogar gar nicht was ich da von Dir lese!

Denk nochmals darüber nach. Der Kaufvertrag ist durch Betrug zustandgekommen!! Und überlege mal ob sowas wirklich rechtskräftig ist. Aber frag mal einen Anwalt zu dem Thema, das ist nämlich EINDEUTIG GEKLÄRT!!!( F.ck es gibt sogar Gesetze gegen Wucher, lieber Thumi!)
Außerdem: Lies bitte genauer! Ebay hat mir NICHT die IP's gegeben, sondern meinen Verdacht bestätigt, INDEM SIE DIE IP'S prüften!!!! ICH HAB KEINE AHNUNG, WAS DER FÜR IP'S HATTE!!!
Und vom Kauf zurücktreten? Ich hatte schon BEZAHLT!! und außerdem habe ich dem Verkäufer die WAHL GEGEBEN, die WARE GEGEN ERSTATTUNG ALLER KOSTEN ZURÜCKZUNEHMEN ODER MIR DEN DIFFBETRAG ZURÜCKZUERSTATTEN!!!!

BITTE KOMM MIR JETZT NICHT SO DASS ICH MORALISCH MITSCHULDIG BIN ODER SO EINEN SCHMARRN!!!

VERDAMMT NOCHMAL, WIR LEBEN NICHT IN EINER ANARCHIE WO JEDER MACHEN KANN WAS ER WILL!!!

Ich hätte eigentlich sogar Betrugsanzeige stellen können UND mein geld zurückfordern. Eigentlich war ich viel zu nett, weil ich auf eine Anzeige verzichtet habe!!!

Wieso hat sich der Verkäufer wohl in einem Entschuldigungsschreiben vielmals entschuldigt? Weil ich mitschuldig bin??
Sheisse!
verdammt nochmal, kruzifis, wo habt Ihr blos so ein Rechtsverständnis her???

Bin jetzt echt sauer, weil ich da als Mit-Schluldiger hingestellt werde, weil ich betrogen wurde! Blos weil ich mich mal gegen den ganzen Betrug wehre!
macht Doch mit Eurem Kram hier was Ihr wollt und bietet was das Zeug hält!

Verdammt nochmal, wenn jeder mal was gegen den Mist unternehmen würde, dann gäbs das so nicht!!! Das fällt auch unter den Begriff "ZIVILCOURAGE"!!!


GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR!!!

Nehmt mir nicht übel, wenn ich überreagiere, aber bei sowas geht mir das Messer in der Hosentasche auf.

ich schalt jetzt trotzdem ab...

Rudi Völler
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  #64  
Alt 05.01.2005, 10:19
Johnny Talker Johnny Talker ist offline
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Winnie:
<STRONG>
VERDAMMT NOCHMAL, WIR LEBEN NICHT IN EINER ANARCHIE WO JEDER MACHEN KANN WAS ER WILL!!!
</STRONG>[/quote]

Sicher nicht. (Leider? Anarchie ist machbar Herr Nachbar!)

Sieh es doch mal so: Der Verkäufer hat versucht (illegal - keine Frage) einen angemessenen und fairen Preis zu erzielen.

Das finde ich zumindest nachvollziehbar.
(Bin auch schon seit alando dabei!!) aber nicht in Ordnung, da auch der Verkäufer wissen sollte, dass ein rechtverbindlicher Vertrag zwischen 2!!! Parteien zustandekommt.
---------------------------------------

Übrigens ufert die Diskussion aus und sollte bei ebay weitergeführt werden
__________________
Thomas aus dem wilden Süden
- C 1 Coupé / 87 -


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  #65  
Alt 05.01.2005, 10:41
911street 911street ist offline
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@Thomas.

Hmmmm.....

Wie bekommt man auf illegale Art und Weise
einen fairen Preis?
Den Widerspruch finde ich bemerkenswert.

Denn,wenn fair,dann im Ansatz und im Abschluss,jedoch nicht "durch die Hintertür"..

Ist meine Meinung dazu.

Gruß
Artur
__________________
...perfekter Massenausgleich...bei Mensch und Maschine...

----------------
Sorry: Danke, Rofl, dass du meine EMail-Addresse in deinem Profil angegeben hast. Registriert doch bitte deine eigene Freemail-Addresse!

M.F.G.
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(P.S. Für das PW schick ne Mail mit Antwortaddresse)
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  #66  
Alt 05.01.2005, 11:10
Thumi Thumi ist offline
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Thumi
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@Winnie
Jetzt hast Du es doch persönlich genommen, war aber gar nicht so gemeint.

Überdies hast Du mich auch ein wenig falsch verstanden. Mein Rechtsempfinden würde ich durchaus als gesund bezeichnen. Das Du den Verkäufer vor die Wahl Rückwandlung oder Preisminderung gestellt hast, erzählst Du erst jetzt, für mich macht das aber DEN entscheidenden Unterschied. Aus meiner Sicht wäre nur die Rückwandlung ok gewesen. Wenn ihr euch so geeinigt habt, meinetwegen, aber einen Anspruch hattest Du auf die Preisminderung nicht (und so wie Du den Vorgang dargestellt hast erst recht nicht). Ich finde, man muß zu seinem Wort stehen, und unter dieser Prämisse, ist die "ich wills, zahl aber weniger als vereinbart weil du mitgeboten hast..." Option (für mich) nicht vertretbar. Entweder der ganze Handel platzt (wegen Betrug?, Wucher?), oder es wird so wie besprochen gehandelt.
Ich habe übrigens nie behauptet, das der Kaufvertrag rechtsgültig ist. Du kannst ihn anfechten, dann hast Du allerdings gar keinen Kaufvertrag, oder stillschweigend akzeptieren, dann mußt Du ihn aber auch erfüllen. So seh ich das halt. Entweder wie vereinbart, oder gar nicht. Beim anfechten, wird der Verstrag praktisch storniert (Geld und Ware fliessen zurück).
Und solange die Ware unter Marktwert verkauft wird, würde ich persönlich nicht von Wucher sprechen. Gegen die AGB von Ebay verstößt das mitbieten natürlich. Dies hab ich übrigens auch nie für gut geheißt. Ob das Betrug ist, kann ich nicht beantworten, denke aber eher nicht. Du mußt ja nicht höher bieten, und Du hast auch kein Anrecht auf ein Schnäppchen. Für Geld erhälst du wie vereinbart die Ware - also wo ist der Betrug ???

Viel unverschämter empfinde ich es, dass es Ebay dem Verkäufer erlaubt eine Auktion abzubrechen, obwohl schon Gebote vorliegen. Ich sehe die Auktion als Angebot des Verkäufers an, dass jeder auf Ebay annehmen kann (daraus folgt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zu Auktionsende).

Habe fertig
Thumi
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There is no substitute for cubic inches exept more cubic inches !
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  #67  
Alt 05.01.2005, 13:13
elfer elfer ist offline
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elfer
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He, he Freunde,

was aus solch' einer bescheidenen Anfrage so entstehen kann...
Im Gegensatz zu mir scheinen ja doch einige sehr negative Erfahrungen mit ebay gemacht zu haben. Mit Begriffen wie Betrug sollte man dennoch sorgfältig umgehen.

Thumi:

Ich denke, ich verstehe, was Du meinst! In Winnie's Fall scheinen sich die beiden aber wohl auf einen Vergleich geeinigt zu haben, könnte mir vorstellen, daß es im Rechtsstreit hätte ähnlich ausgehen können...

Ganz korrekt hätte der Vertrag vielleicht gewandelt werden müssen, jedoch ist dies eines der Probleme bei ebay, nämlich daß es irgendwie 3 Parteien im Spiel gibt! Anbieter wie Käufer haben mit ebay eine Vereinbarung getroffen und jeder der beiden geht davon aus, daß sich der andere daran hält. Ein Kaufvertrag kommt zwischen den beiden allenfalls bei Ende der Auktion zustande, besagen jedenfalls die Ebaybedingungen. Hält sich nun einer der beiden nicht an die mit ebay getroffenen Vereinbarungen, kann der andere ihn dafür wohl nicht persönlich sich selbst gegenüber verantwortlich machen!?

Im vorliegenden hat sich der Vk. doch "nur" regelwidrig gegenüber ebay verhalten, oder hat er direkt den Erwerber betrogen???

Diese Frage finde ich sehr entscheidend, weil es, denke ich, viele interessiert und nach wie vor auch, zumindest nach meinem Gefühl, zum Thema " Kann man bei ebay..." gehört!

Auf weitere spannende Kommentare freut sich

Michael

Ich wollte keinesfalls zur Eskalation beitragen, kann Dich, Winnie, auch verstehen, wenn Du hier 'mal den Rudi 'rausläßt! Trotzdem sollten wir weiterhin sachlich darüber diskutieren, denn wo heute Milliarden bewegt werden, sind doch viele betroffen, die im Fall des Falles schon mal vorbereitet sind.

Ich finde dieses Forum übrigens sehr unterhaltsam und überaus informativ, sollte Schulfach werden.
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  #68  
Alt 05.01.2005, 13:19
roadrunner roadrunner ist offline
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Hi Thumi,

ein Gebot bei ebay läuft immer über den Agenten, d.h. man gibt da ein, was man maximal zu zahlen bereit ist, und wenn die anderen aber gar nicht bis in diese Größenordnung bieten, dann bleibt der Auktionspreis deutlich drunter. Was man sich i.d.R. wünscht.

Wird jetzt das Limit nur deshalb ausgereizt, weil der Verkäufer mitbietet, liefe die Auktion aber ansonsten zum halben Preis aus, verursacht dieses Mitbieten einen Schaden. Diesen Schaden ersetzt bekommen zu wollen, ist doch ebenso gerechtfertigt wie die unstrittige Variante, den Kaufvertrag anzufechten - oder? Eine Erpressung seitens Winnie kann ich da nicht feststellen. Den Stand bei dem Preis wieder einzustellen, der auch ohne den Betrug erzielt worden wäre, finde ich durchaus nachvollziehbar.

Viele Grüße,

Roadrunner-Thomas
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  #69  
Alt 05.01.2005, 13:58
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Muss jetzt mal Thumi unterstützen denn zumindest teilweise gingen mir ähnliche Fragen durch den Kopf.

Also das mit der Ermittlung des Schadens habe ich immer noch nicht kapiert. Zumindest habe ich auch Bedenken, daß der so wie beschrieben auch einklagbar wäre.

Und daß ein Verstoß gegen die AGB von ebay einen strafrechtlichen Betrug darstellen, ist das abgesichert Winnie ?

Um Missverständnissen vorzubeugen: gebe dir in der Sache Recht, Winnie, wollte aber ganz emotionslos die Konsequenzen nochmal besprechen.
__________________
Gruss, Uli
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  #70  
Alt 05.01.2005, 15:49
Gereon Gereon ist offline
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Gereon
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Hi!

@ Elfer: <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Mit Begriffen wie Betrug sollte man dennoch sorgfältig umgehen.
[/quote]

Betrug ist die vorsätzliche Täuschung mit dem Ziel der Bereicherung eines anderen... Also, wenn ich auf meine eigenen Artikel biete, um den Preis zu treiben, wenn das nicht vorsätzliche Täuschung ist...

Gruß aus Ostarrichi,
Gereon

PS: Hab noch mal im Österr. StGB (Strafgesetzbuch) nachgelesen, daher ist dieser Beitrag editiert. Wens interessiert: § 148 StGB Österr.

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  #71  
Alt 05.01.2005, 16:11
Gereon Gereon ist offline
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Gereon
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...so, und nun gute Nacht

wünschtGereonderumhalbdreiinderNachtnochinGesetzes textenstöbertumWinniezuunterstützen*ggg*
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  #72  
Alt 05.01.2005, 21:04
Waffel Winnie
 
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Also vielleicht haben manche ein unsicherees Rechtsempfinden, weil sie beruflich nichts damit zu tun haben. Hab dafür Verständnis. Aber wenn ich keine Ahnung von Gesetzen habe, dann sollte ich hier nicht so waaghalsige Thesen aufstellen. Dafür hab ich gar kein Verständnis!!!

Aber ob ihrs glaubt oder nicht: Einen Bieter hochsteigern ist BETRUG! Schließlich gibt er sich als jemand anders aus, als er ist. Also betrügt er. Außerdem kommt hier auch noch der Faktor "psychologischer Druck" ins Spiel. Und Verträge, die unter Vorspielung falscher Tatsachen zustande kommen, sind UNGÜLTIG! Ist damit verbunden, daß die Vertragspatei, die die Tatsachen falsch vorgespielt hat, EINSEITIG ÜBERVORTEILT wird, dann ist das vorsätzlicher Betrug!!! Preistreiberei ist sogar verboten! Es gibt sogar Gesetze gegen Wucher (da kann ich doch auch frei entscheiden). Warum gibt es eigentlich Gesetze zur Regeleung von HAUSTÜRGESCHÄFTEN?

Verdammt, vielleicht wäre es rechtens, von einem Verkäufer hochgesteigert zu werden, wenn ich klar erkennen kann, daß dem so ist, UND wenn ich dann ein Rücktrittsrecht habe. Aber das ist nicht so!

Anscheinend kapieren auch diverse Leute hier nicht, daß alle 3 beteiligten Parteien übereinstimmend waren, daß es sich um einen Betrug handelt. Sogar der Verkäufer hart es zugegeben und sich dafür entschuldigt. Ebay hat natürlich eine Rechtsabteilung, die mir nahegelgt hat, Anzeige zu erstatten, sollte der Verkäufer nicht einlenken.

Ich will jetzt hier aber nichts mehr sagen, weil es mich hier ank.tzt (gelinde gesagt!). ich werde diesen Thread nicht mehr weiterverfolgen und zukünftig NIE MEHR WIEDER irgendeinen persönlichen Erfahrungsbericht zur IRGENDEINEM Thema wiedergeben!

Was echt wieder besonder toll ist, daß man nur dadurch, weil man hier über einen persönlichen Erlebnisfall schreibt, auf einmal wieder selbst beschuldigt wird. Da gabs ja schon einiges hier... Die regelmäßig mitlesen, wissen was ich meine (zu schnell fahren, Unfälle haben usw.).

Tut mir leid, aber die ein oder andere Meinung zu dem Thema geht mir wirklich völlig gegen den Strich!!!
Und daß manche Leute immer weniger Unrechtsbewusstsein haben, ist wirklich erschütterlich!

Also echt schlimm.

@Thomas Marks
( <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> (Leider? Anarchie ist machbar Herr Nachbar!) [/quote])
Dir ist hoffentlich bewusst was Anarchie ist. Da werden die wenigsten Leute 50. Deswegen solltest Du nicht so leichtfüssig damit umgehen.

Also ich bin hier raus.

Grüße
Rudi Völler (der hier gern mehr Fäkalausdrücke verwenden würde, so wie im Fernsehen)
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  #73  
Alt 05.01.2005, 22:27
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ge4teilter ge4teilter ist offline
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Moin Winnie!

Das wär´ aber schade, wenn solche Themen in Deinem Repertoire künftig fehlen würden! Aber ... außerhalb vom Themas Porsche, wo sich hier ja doch alle einig zu sein scheinen, merkt man halt, daß es Unterschiede in Einstellungen, Überzeugungen und Sichtweisen gibt und, um mal mit Kläuschen Wowereit zu sprechen, "das ist auch gut so!".

Also, ich bau darauf, auch künftig kontrovers mitdiskutieren zu dürfen!

Schöntachnoch ... Jörg
__________________

"Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile"
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  #74  
Alt 05.01.2005, 22:30
speedster964 speedster964 ist offline
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Hi Winnie,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Also vielleicht haben manche ein unsicherees Rechtsempfinden, weil sie beruflich nichts damit zu tun haben [/quote]

das kannst Du nicht ernst meinen, oder? Rechtsempfinden ist nicht identisch mit dem was der Gesetzgeber vorschreibt.

Grüße Jens
__________________
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  #75  
Alt 05.01.2005, 22:42
start-nr.8 start-nr.8 ist offline
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start-nr.8 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Stimmt schon: Preistreiben bei Auktionen durch den Verkäufer ist nicht im Sinne des Erfinders. Aber kaum auszuschließen. Ein Verkäufer kann sich immer fremder Rechner mit fremden IP's bedienen. Diese Sache ist internetautionsimmanent.

Der Schutz vor solchen Machenschaften liegt dem Auktionsmechanismus inne, der jeden mündigen Bürger vor dem "Über's-Ohr-gehauen-werden" schützt:

Jeder Bieter muß nur so lange mitbieten, wie er will. Niemand wird gezwungen. Ich muß nur den Preis bieten, den mir die Ware wert ist.

Ich finde, daß wenn die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist (und nur dann), ein Ersteigerer durchaus den Zuschlagspreis zahlen sollte, EGAL durch wen die Preisschritte zustande kamen. Wenn man bereit ist, einen Preis für ein Produkt zu zahlen, ist dies ein kaufm. "fairer" Preis. Wenn der Käufer soweit bietet, ist es völlig irrelevant, wie der Preis zustande kam.

Ansonsten wäre wohl jedes zweite Geschäft in dieser Republik betrügerisch, da Vekäufer häufig ihre Preise erhöhen und senken, wie es Ihnen gerade einfällt.

Der Käufer muß ja nicht kaufen... (Marktwirtschaft: Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage... Ein "Homo Oeconomicus" hätte eben niemals zugeschlagen)

Die AGB von Ebay sprechen im konkreten Fall natürlich dagegen. Das ist aber höchstens zivilrecchtlich und würde einer Einzelfallprüfung vor Gericht nicht unbedingt standhalten.

Jedenfalls würde ich es zu einem solchen Streit nicht kommen lassen, da ich nur zu solchen Preisen ersteigere, die mir fair erscheinen. Und dann ärgere ich mich nicht.

Schönen Gruß !
Rudi: nicht für ungut, ist weder persönlich, noch böse !

Bis bald,
Waldemar Hartmann
__________________
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