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TÜV geringe Mängel bei 964 C2 Targa Bj. 1991
Hallo 11er-Gemeinde,
vor einigen Tagen war ich mit meinem gut gepflegten und mängelfreiem 11er beim TÜV. Mein tiefgelegter und mit sonorem Sound ausgestatteter 911er muß wohl dem TÜv-Erbsenzähler ein Dorn im Auge gewesen sein. Er prüfte alles was zu prüfen war, Gemballa Fahrwerk 40mm tiefer - eingetragen -, CUP-Felgen - eingetragen -, ... und fand absolut keinen Mangel. Dann kam er auf die glorreiche Idee den Verbandskasten zu begutachten. Der Verbandskasten war wohlgeordnet, unbenutzt und von meinem Sohn einem praktizierenden Notarzt mit sinnvollen Extras ergänzt und erneuert und wie der Wagen in einem guten Zustand. Aber das aufgedruckte Verfallsdatum war um 1 Jahr überschritten. Hier der Prüfbericht: <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Zitat aus TÜV-Prüfbericht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde an Ihrem Fahrzeug wurden folgende geringe Mängel festgestellt: - Verbandskasten / 1. Hilfe Inhalt überaltert Die Plakette wurde zugeteilt ...[/quote] Auf meinen Kommentar - das finde ich sehr kleinlich, kein Wunder ist fast kein deutsches Auto mängelfrei :confused: - antwortete er: Bei mir haben auch schon Notarzt- und Rettungsfahrzeuge diesen Eintrag bekommen! Ich glaube ich hör den Amtschimmel wiehern ;) Gruß Rudi |
Servus Rudi,
es geht doch hier NUR um Verkehrssicherheit, sonst nix ;) Gruss: Gueni |
Rudi, wenns mehr nicht war. Ich besaß mal einen als NEF zugelassenen Geländewagen, der speziell bei Off-Road-Veranstaltungen im Einsatz war. An Bord die vorgeschriebene Ausrüstung für ein Notarzteinsatzfahrzeug, aber eben keinen Standard-Verbandkasten --> Plakette verweigert ;)
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hallo,
prüfer die keine ausreichende mängelquote haben kriegen druck vom vorgesetzten ! lest mal motor klassik oder markt. bestes beispiel : ihre bremsklötze nähern sich der verschleißgrenze. :D ach ja : der prüfbericht ist im fahrzeug mit zu führen (seit 1,12,2000) und auf verlangen vor zu zeigen. wenn die mängel nicht abgestellt werden droht bußgeld ! :D guido |
Ist DAS alles ein Thema wert? Sicher doch nicht. Hört sich zum Teil sogar nach Märchenstunde an.
Definitiv falsch ist, dass der Prüfbericht mitgeführt werden muss. Dieser muss lediglich bis zur nächsten HU (z.B.)zuhause aufbewahrt werden. cptkirk |
Hallo cptkirk,
Ich wiederspreche Dir nur ungerne aber der TÜV Bericht ist definitiv mitzuführen und auf verlangen den Grünen Buben vorzuzeigen! Gruß, Udo |
Mitgeführt werden müssen Anbaubescheinigungen für Fahrzeugteile, wie z.B. Sonderräder oder Spoiler sofern diese nicht in die KFZ-Papiere eingetragen werden müssen. Der Bericht der Hauptuntersuchung ist lediglich aufzubewahren. (gem. Par.29 (10) StVZO)
"(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen." Weiteres Zitat zur letzten Änderung: " Der Original-Untersuchungsbericht muß mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Eine Pflicht zum Mitführen des Berichtes gibt es jedoch nicht. Von der neuen Verordnung erhofft sich der Gesetzgeber mehr Verkehrssicherheit. Mit der Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes soll ein wirkungsvolles Kontrollinstrument gegen Fälschungen und unzulässig angebrachte Plaketten geschaffen werden." Grüße cptkirk |
Hallo nochmal,
Mein KFZ Sachverständiger hat mich da wohl falsch Informiert, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Gut zu wissen,die Papierflut im Handschuhfach ist mir eh zuviel! Grüße, Udo |
Moin Moin,
Im Landkreis Bad Segeberg MUß die AU- und der Tüvbericht im Fahrzeug mitgeführt werden :mad: Warum es in anderen Bundesländern anders sein sollte, weiß ich nicht :confused: ?? Ein Bußgeld wird bei "uns" aber nicht verordnet :D Quelle: Autohaus Lohse & Krause mfg Frank |
hallo nochmal,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Definitiv falsch ist, dass der Prüfbericht mitgeführt werden muss. Dieser muss lediglich bis zur nächsten HU (z.B.)zuhause aufbewahrt werden. [/quote] das ist definitiv in der brd ab dem 1.12.2000 so ! quelle: das autohaus, änderungen zur stvzo ! zum glück wissen die wenigsten der grünen trachtengruppe davon ! guido |
Seit Dezember 2000 sind einige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft, die Autofahrer beachten sollten. So muss bei Verkehrskontrollen oder auch bei der Zulassungsstelle der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung - auch TÜV-Bericht genannt - auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Polizei kann somit bei Kontrollen anhand des TÜV-Berichts feststellen, ob beanstandete Mängel am Fahrzeug behoben wurden.
Autofahrer sollten also den Bericht, wie bisher schon die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung, im Fahrzeug mitführen. Wer seinen TÜV-Bericht nicht aufgehoben hat, muss unter Umständen eine Zweitschrift bei der TÜV-Stelle anfordern, die das Fahrzeug geprüft hat - was in der Regel mit Kosten verbunden ist. Im schlimmsten Fall muss eine neue Hauptuntersuchung vorgenommen werden Hallo anonymer cptkirk, wie Du ganz richtig schreibst, ist nach STVZO ein TÜV-Bericht den "zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen". Das heisst in der Praxis nichts anderes, daß bei Kontrollen z.B. durch den Fan-Club Grün-Weiß der Bericht vorzulegen ist, um die Möglichkeit zur Kontrolle der Mängelbeseitigung zu geben. Hast Du die Papiere nicht dabei, musst Du ggfls. per Bahn die Heimreise antreten, um dort die Papiere aus dem Schatzkästlein zu holen. Tollen Tip den Du uns hier gibst. Ich würde da lieber das Papier mitnehmen, sowie es bei Anbauabnahmen ja ebenfalls Pflicht ist. Im übrigen verwahre ich mich gegen deinen Vorwurf der Märchenstunde, und Rudi sicher auch. Lediglich Rudi und ich haben hier 2 Erfahrungen mit dem Tüv gepostet. Und ich denke, daß meine Integrität hier im Forum ausser Frage steht, ich habe es nicht nötig, Märchen zu verbreiten, sondern habe meine Erfahrung aus dem Jahr 1994 beim TÜV in Bischofsheim bei Rüsselsheim zum besten gegeben. Auch der DRK-Kreisverband des Kreises Groß-Gerau kann über gleiche Erfahrungen berichten. Gruß nicht von der Märchentante sondern von Gudrun. |
Mit der Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes soll ein wirkungsvolles Kontrollinstrument gegen Fälschungen und unzulässig angebrachte Plaketten geschaffen werden."
@Cptkirk ! Wie soll denn der Fanclub Grün-Weiss oder irgendeine andere Behörde das wohl kontrollieren, wenn die Verkehrteilnehmer ihre Prüfberichte NICHT mit sich führen brauchen ? Gruß Ralf |
@Ralf: "zu" brauchen :D :D
Gruß Martin |
@Martin,
dat kommt von die Hektik... |
Hihi,
findich nur immer so nett, weil ich meiner kleinen Tochter immer sage:"wer brauchen gebraucht ohne zu zugebrauchen braucht brauchen garnicht zu gebrauchen" viele Grüße Martin |
Hallo zusammen
@Rudi: Oha, ein "überalterter" Verbandskasten? Hast Du Dir etwa ein Notfallpäckchen aus der Geriontologie andrehen lassen ? :D @Günter: Na klar geht es nur um Verkehrssicherheit. Möchtest Du Dir vielleicht ein versteinertes Pflaster ans Heck bebben lassen ? @Gudrun: Obwohl als Beamter schon naturgemäß ein wahrer Abkürzungsfuchs, sagt mir die Abkürzung NEF gar nix. Bitte teile mir doch des Rätsels Lösung mit, damit ich a)diese Abk. - Sinn - Kombination in meinen umfangreichen Abkürzungsfundus integrieren kann und b) den Nachmittag dazu verwenden kann, um meine Kollegen ebenfalls damit zu verwirren. (Am Besten die Mädels von der Bußgeldstelle) Damit ihr Euch nun fernerhin gegen die rigorosen Gesetzesauslegungen "teutscher" Beamter oder deren Schergen (der TÜV hat KEINE Beamte, daher wiehert dort auch KEIN originaler Amtsschimmel. Vorsicht: Amtsanmaßung) wappnen könnt, versuche ich Euch mal die Denkweise öffentlicher Behörden anhand konkreter Beispiele zu erschließen: Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienst - unfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung) Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufs - unfähigkeit im Sinne von 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen. (Bundessteuerblatt) Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente. WICHTIG!! (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen. (Ausschußempfehlung zum Bußgeldkatalog) Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung, nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. (Merkblatt der Deutschen Bundespost) Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. (Protokoll im Wirtschaftsministerium) Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes. (Deutsches Lebensmittelbuch) An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (Beschluß des Landgerichts Rheinland-Pfalz) Die Fürsorge umfaßt den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen. (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge) Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern. (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt. (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in Bezug auf Wartung und Pflege. Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein. (Urteilsbegründung des LG München) Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen. (Deutsches Lebensmittelbuch) Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden. (Formular in Postgirodienst) Mithilfe dieses kleinen Verwaltungskompediums bleibt ihr künftig vor Überraschungen aller Art hinsichtlich hoheitlichem Verwaltungshandeln gefeit. Liebe Grüße Jubi der echte Amtsschimmel |
@ jubi NEF = Notarzt-Einsatzfahrzeug :D
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NEF = Notarzteinsatzfahrzeug:
Das Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF ) ist ein PKW (meist ein Kombi - bei bei mir damals ein Land Rover Discovery), der den Notarzt zu seinem Einsatzort bringt. Dort versorgt er den Patienten notärztlich, stabilisiert ihn für den Transport der mit verschiedenen Rettungsmitteln wie RTW = Rettungswagen, RTH = Rettungshubschrauber erfolgt (Rendezvous-System). Der Notarzt hat eine spezielle Zusatzausbildung für den Rettungsdienst, ist also ein Fachmann für die Notfallmedizin. Er arbeitet mit dem nichtärztlichen Personal des Rettungsdienstes zusammen. Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) hat eine umfangreiche notfallmedizinische Ausstattung (siehe z.B. http://www.meb.uni-bonn.de/institute...steNEF2003.pdf ). Die Alamierung erfolgt grundsätzlich über die jeweilige Rettungsleitstelle. Der Transport des Patienten erfolgt nie mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Nötigenfalls begleitet der Notarzt den Transport (z.B. im RTW) zum Krankenhaus. |
Upps
Danke - Anke warst wieder mal schneller :D |
Hallo die Damen
da bedanke ich mich aber GANZ HERZLICH für die fast schon in notfallärztlichem Tempo erstellten Auskünfte. Im Grunde war es ja auch ein Notfall. War in der Tat schon am Hyperventilieren, weil ich die Abkürzung "oms Verrecka" nicht auflösen konnte. :D Andererseits habt ihr dadurch womöglich meine Frühpensionierung verhindert :mad: Da fällt mir außerdem noch ein: Wie ist das denn nun in der Schweiz? Müssen die Verbandskästen dort nicht rot mit weißem Kreuz sein? Kann ich denn am Freitag mit dem grün-weißen über die Grenze? Muß da nicht zusätzlich noch ein Satz Uhrmacherschraubenzieher und ein Käsemesser mit rein??? Nicht, daß das Unternehmen Interlaken an einem derartigen Gesetzesverstoß scheitert. Liebe Grüße Jubi |
Hallo Jubi,
vielen Dank für deinen tollen Streifzug durch den deutschen Bürokratensumpf. Da fällt mir nur eines ein: "Armes Deutschland" oder sollte ich besser sagen: "Armes Afghanistan"? Laut "Der Spiegel" vom 18.08.03 müssen die dort im Einsatz befindlichen Bundeswehrfahrzeuge eine gültige AU und TÜV-Untersuchung vorweisen... Das nur am Rande zum Thema "Amtsschimmel" Gruß Ralf |
@ gudrun schneller war ich schon, dafür war meine antwort aber nicht so ausführlich. :)
@jubi ich dachte dein auto wäre in deutschland angemeldet und muss den deutschen bestimmungen entsprechen!??? :D :D :D Schraubenzieher und Käsemesser können allerdings beim Bordwerkzeug auch nicht schaden! :rolleyes: Liebes Grüßle Anke |
@Martin:
Übrigens... "mit sich führen brauchen" ist Bayrisch und hätte somit seine Richtigkeit, wenn Ralle993 Bayer wäre... :D Hosd mi? ;) |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>...ich dachte dein auto wäre in deutschland angemeldet und muss den deutschen bestimmungen entsprechen!???[/quote]
Hallo Anke Nun ja, hier schon aber in der Schweiz hat generell alles Ausländische zunächst mal schweizerischen Bestimmungen zu entsprechen, oddr? ;) Das dürfte spätestens seit dem Hauptwerk des eidgenössischen Kino-Realismus "Die Schweizermacher" hinlänglich bekannt sein. Ich lege mir auf alle Fälle die o.a. Zusatzinstrumente in den Kofferraum. Dafür lasse ich aber mein Baseballcap mit der Aufschrift "GESSLER" lieber hier :D Außerdem hatte ich heute Nacht noch einen Alp(en)traum, der dahingehend ablief, daß ab Freitag dieser Woche alle EU-Bürger in der Schweiz verpflichtet wären ein Alphorn zu kaufen. Falls das wirklich so sein sollte: Wie um alles in der Welt krieg ich das Ding in meinen Jubi? Liebe Grüße Jubi |
@Jubi
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Zitat Jubi Muß da nicht zusätzlich noch ein Satz Uhrmacherschraubenzieher und ein Käsemesser mit rein??? [/quote] Das wichtigste, den Korkenzieher vergißt du natürlich. Typisch Beamter. Bis bald in Interlaken. Gruß Rudi |
Hallo,
also die Diskussion zur Pflicht zum Mitführen des TÜV-Berichtes hat mich schon interessiert und ich habe einmal ein wenig im www gesucht. 10 Beiträge und 5 Meinungen. Unter Juris ist die aktuelle StVZO zu finden und da heißt es in § 29 Abs 10: (10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. In § 47a StVZO zur Abgasuntersuchung heißt es in Abs. 4: (4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Da der Gesetzestext annähernd gleich gefaßt ist und niemand hier bestreitet, dass die AU-Bescheinigung mitzuführen sei, ist analog wohl von einer Mitführungspflicht des TÜV-Berichtes auszugehen. So, und jetzt können sich ja einmal die Juristen unter uns dazu äußern :D |
Bin zwar keiner, aber was sind denn
"Fahrzeuge nach Absatz 11" ? Muldenkipper ? |
Es gab ja noch ein paar Nachfragen, also der Reihe nach:
1. ..was heißt anonym, ich heisse nunmal tatsächlich Kirk 2. es gibt von mir keine Tips was jemand an Papieren mitführen mag, ich habe lediglich aus einschlägigen Gesetzen und Kommentaren zitiert. Aufbewahrungspflicht ist nun mal keine Mitführpflicht. Es ist sicher richtig das die Sache vereinfacht wird sollte der HU Bericht einmal von unseren Freunden oder ähnlichen Berechtigten verlangt werden, aber deshalb darf niemandem die Weiterfahrt verweigert werden, man müsste dies halt in einem angemessenen Zeitraum nachholen. ![]() 3. Der Hinweis der Märchenstunde war ja nun sehr allgemein, wer da nun ein solches erzählt hat ist allerdings offen. Möglicherweise hat der Prüfer ein Märchen erzählt wenn er die Plakette allein aufgrund eines fehlenden Verbandskasten verweigert: ![]() Dies ist eindeutig nur ein geringer Mangel (GM). Kann natürlich sein das ich dann zum Prüfer sage: "ja,ja...schreiben Sie das ruhig auf, sehe ich aber nicht ein und werde weiter so fahren". In diesem Fall kann der Prüfer (vielleicht muss er sogar) die Plakette trotz nur geringer Mängel verweigern, da er nicht mehr von einer Mangelbeseitigung ausgehen kann. Auch geringe Mängel sind ja unverzüglich zu beseitigen. Jeder von uns macht doch so seine Erfahrungen, ob positiv oder negativ, egal ob beim TÜV, Bäcker, Werkstatt oder Computerladen. Wissen wir immer warum der oder diejenige gerade so arbeitet. Gründe gibt es genug ( kennt sich schlecht aus, ist schlecht drauf, unsicher, neugierig, unerfahren oder neu.....oder halt gerade das Gegenteil). In diesem Sinne, Grüße Kirk PS: Fahre selbst weiterhin mit Führerschein, Fahrzeugschein, AU-Bescheinigung und Personalausweiss Auto; ggf. nehme ich manchmal meine Digicam mit - dann kann ich gleich ein Foto von dem Typ machen, der mich wegen nicht mitgeführtem HU-Bericht festhalten will. :) ;) :) |
Hai Ro,
der Ralle ist doch aus Duisburg (meine Geburtsstadt). Somit unterstelle ich deutliche Missachtung des Deutschen Kulturgutes :D :D :D ;) Obwohl ich selbst einige Semester in Regensburg studiert habe, ist mir das noch nicht aufgefallen, trotzdem vielen Dank für die kleine Sprachexkursion südlich der Weißwurstgrenze. Werde wohl nie ein richtiger Bayer :rolleyes: viele Grüße Martin |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Torge:
<STRONG>..... Da der Gesetzestext annähernd gleich gefaßt ist und niemand hier bestreitet, dass die AU-Bescheinigung mitzuführen sei, ist analog wohl von einer Mitführungspflicht des TÜV-Berichtes auszugehen. So, und jetzt können sich ja einmal die Juristen unter uns dazu äußern :D</STRONG>[/quote] Hallo Torge, bin auch kein Jurist, man müsste dazu einfach mal ein Grundsatzurteil, oder irgendwelche Ausführungsrichtlinien oder Kommentare finden. Die AU-Bescheinigung dient ja dem Nachweis der Richtigkeit der AU Plakette, wie dies bei der HU Plakette der KFZ-Schein belegt (Eintrag vom SVA oder Stempel der Überwachungsorganisation). D.h. der schriftliche Nachweis der Plakette wird so erbracht, der HU-Bericht wäre hierfür nicht notwendig. Grüße Kirk |
... habt Ihr keinen Sprit mehr im Tank für eine flotte Runde und Euch ist langweilig? :D
... habt Ihr solche Angst um das Leistungsgewicht, daß Euch die zwei Zettel im Handschuhfch stören? :D Ich habe auch mal Jura studiert und kenne solche Diskussionen um den Wortlaut und seine Auslegung zur Genüge, aber die zwei Zettel sind doch die Diskussion wirklich nicht wert. Ich habe die Originale an Bord und ne Kopie zuhause in meinem Porsche-Archiv-Ordner, wenn mal ein Verkauf ansteht oder wenn das Original verblichen ist, dann ist alles komplett - fertig. Schönen Abend noch Klaus |
@Martin,
Oh Mann, von Duisburg ins Oberbergische ? Aber macht nix, ich arbeite täglich in Engelskirchen... Gruß Ralle |
Moin Ralle,
ist für mich in meinem hohen Alter :D kein wirkliches Problem mehr, weil es hier unseren Kindern einfach besser geht. Und hier hab ich Platz ohne Ende..... viele Grüße Martin PS.: Kannst ja mal von Engelskirchen auf nen Capuchino vorbeikommen, dauert ca. 10 Minuten von dort. |
Danke Martin,
gerne. Bin ab und an in Berghausen und spiel dort ne Runde Golf. Bis denn ! Gruß Ralf |
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