
14.12.2004, 02:56
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TÜV geringe Mängel bei 964 C2 Targa Bj. 1991
Hallo 11er-Gemeinde,
vor einigen Tagen war ich mit meinem gut gepflegten und mängelfreiem 11er beim TÜV.
Mein tiefgelegter und mit sonorem Sound ausgestatteter 911er muß wohl dem TÜv-Erbsenzähler ein Dorn im Auge gewesen sein. Er prüfte alles was zu prüfen war, Gemballa Fahrwerk 40mm tiefer - eingetragen -, CUP-Felgen - eingetragen -, ... und fand absolut keinen Mangel. Dann kam er auf die glorreiche Idee den Verbandskasten zu begutachten. Der Verbandskasten war wohlgeordnet, unbenutzt und von meinem Sohn einem praktizierenden Notarzt mit sinnvollen Extras ergänzt und erneuert und wie der Wagen in einem guten Zustand. Aber das aufgedruckte Verfallsdatum war um 1 Jahr überschritten.
Hier der Prüfbericht:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Zitat aus TÜV-Prüfbericht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
an Ihrem Fahrzeug wurden folgende geringe Mängel festgestellt:
- Verbandskasten / 1. Hilfe Inhalt überaltert
Die Plakette wurde zugeteilt ...[/quote]
Auf meinen Kommentar - das finde ich sehr kleinlich, kein Wunder ist fast kein deutsches Auto mängelfrei  - antwortete er:
Bei mir haben auch schon Notarzt- und Rettungsfahrzeuge diesen Eintrag bekommen!
Ich glaube ich hör den Amtschimmel wiehern
Gruß
Rudi
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"Liebe auf den ersten Blick: eine große Zeitersparnis" (Anonym)
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14.12.2004, 03:02
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Servus Rudi,
es geht doch hier NUR um Verkehrssicherheit, sonst nix
Gruss: Gueni
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14.12.2004, 03:29
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Rudi, wenns mehr nicht war. Ich besaß mal einen als NEF zugelassenen Geländewagen, der speziell bei Off-Road-Veranstaltungen im Einsatz war. An Bord die vorgeschriebene Ausrüstung für ein Notarzteinsatzfahrzeug, aber eben keinen Standard-Verbandkasten --> Plakette verweigert 
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14.12.2004, 06:37
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hallo,
prüfer die keine ausreichende mängelquote haben kriegen druck vom vorgesetzten !
lest mal motor klassik oder markt.
bestes beispiel : ihre bremsklötze nähern sich der verschleißgrenze.
ach ja :
der prüfbericht ist im fahrzeug mit zu führen (seit 1,12,2000) und auf verlangen vor zu zeigen. wenn die mängel nicht abgestellt werden droht bußgeld !
guido
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14.12.2004, 07:26
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Ist DAS alles ein Thema wert? Sicher doch nicht. Hört sich zum Teil sogar nach Märchenstunde an.
Definitiv falsch ist, dass der Prüfbericht mitgeführt werden muss. Dieser muss lediglich bis zur nächsten HU (z.B.)zuhause aufbewahrt werden.
cptkirk
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Gruss,
cptkirk
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14.12.2004, 07:43
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Hallo cptkirk,
Ich wiederspreche Dir nur ungerne aber der TÜV Bericht ist definitiv mitzuführen und auf verlangen den Grünen Buben vorzuzeigen!
Gruß,
Udo
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14.12.2004, 08:57
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Mitgeführt werden müssen Anbaubescheinigungen für Fahrzeugteile, wie z.B. Sonderräder oder Spoiler sofern diese nicht in die KFZ-Papiere eingetragen werden müssen. Der Bericht der Hauptuntersuchung ist lediglich aufzubewahren. (gem. Par.29 (10) StVZO)
"(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen."
Weiteres Zitat zur letzten Änderung:
" Der Original-Untersuchungsbericht muß mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Eine Pflicht zum Mitführen des Berichtes gibt es jedoch nicht.
Von der neuen Verordnung erhofft sich der Gesetzgeber mehr Verkehrssicherheit. Mit der Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes soll ein wirkungsvolles Kontrollinstrument gegen Fälschungen und unzulässig angebrachte Plaketten geschaffen werden."
Grüße
cptkirk
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Gruss,
cptkirk
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14.12.2004, 09:08
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Hallo nochmal,
Mein KFZ Sachverständiger hat mich da wohl falsch Informiert, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.
Gut zu wissen,die Papierflut im Handschuhfach ist mir eh zuviel!
Grüße,
Udo
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14.12.2004, 13:24
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Moin Moin,
Im Landkreis Bad Segeberg MUß die AU- und
der Tüvbericht im Fahrzeug mitgeführt
werden
Warum es in anderen Bundesländern anders
sein sollte, weiß ich nicht  ??
Ein Bußgeld wird bei "uns" aber nicht verordnet
Quelle: Autohaus Lohse & Krause
mfg Frank
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14.12.2004, 22:05
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hallo nochmal,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Definitiv falsch ist, dass der Prüfbericht mitgeführt werden muss. Dieser muss lediglich bis zur nächsten HU (z.B.)zuhause aufbewahrt werden. [/quote]
das ist definitiv in der brd ab dem 1.12.2000
so ! quelle: das autohaus, änderungen zur
stvzo !
zum glück wissen die wenigsten der grünen trachtengruppe davon !
guido
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15.12.2004, 02:04
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Seit Dezember 2000 sind einige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft, die Autofahrer beachten sollten. So muss bei Verkehrskontrollen oder auch bei der Zulassungsstelle der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung - auch TÜV-Bericht genannt - auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Polizei kann somit bei Kontrollen anhand des TÜV-Berichts feststellen, ob beanstandete Mängel am Fahrzeug behoben wurden.
Autofahrer sollten also den Bericht, wie bisher schon die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung, im Fahrzeug mitführen. Wer seinen TÜV-Bericht nicht aufgehoben hat, muss unter Umständen eine Zweitschrift bei der TÜV-Stelle anfordern, die das Fahrzeug geprüft hat - was in der Regel mit Kosten verbunden ist. Im schlimmsten Fall muss eine neue Hauptuntersuchung vorgenommen werden
Hallo anonymer cptkirk,
wie Du ganz richtig schreibst, ist nach STVZO
ein TÜV-Bericht den "zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen". Das heisst in der Praxis nichts anderes, daß bei Kontrollen z.B. durch den Fan-Club Grün-Weiß der Bericht vorzulegen ist, um die Möglichkeit zur Kontrolle der Mängelbeseitigung zu geben. Hast Du die Papiere nicht dabei, musst Du ggfls. per Bahn die Heimreise antreten, um dort die Papiere aus dem Schatzkästlein zu holen. Tollen Tip den Du uns hier gibst. Ich würde da lieber das Papier mitnehmen, sowie es bei Anbauabnahmen ja ebenfalls Pflicht ist.
Im übrigen verwahre ich mich gegen deinen Vorwurf der Märchenstunde, und Rudi sicher auch. Lediglich Rudi und ich haben hier 2 Erfahrungen mit dem Tüv gepostet. Und ich denke, daß meine Integrität hier im Forum ausser Frage steht, ich habe es nicht nötig, Märchen zu verbreiten, sondern habe meine Erfahrung aus dem Jahr 1994 beim TÜV in Bischofsheim bei Rüsselsheim zum besten gegeben. Auch der DRK-Kreisverband des Kreises Groß-Gerau kann über gleiche Erfahrungen berichten. Gruß nicht von der Märchentante sondern von Gudrun.
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15.12.2004, 02:12
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Mit der Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes soll ein wirkungsvolles Kontrollinstrument gegen Fälschungen und unzulässig angebrachte Plaketten geschaffen werden."
@Cptkirk !
Wie soll denn der Fanclub Grün-Weiss oder irgendeine andere Behörde das wohl kontrollieren, wenn die Verkehrteilnehmer ihre Prüfberichte NICHT mit sich führen brauchen ?
Gruß Ralf
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15.12.2004, 02:38
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@Ralf: "zu" brauchen
Gruß Martin
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15.12.2004, 02:43
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@Martin,
dat kommt von die Hektik...
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15.12.2004, 02:48
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Hihi,
findich nur immer so nett, weil ich meiner kleinen Tochter immer sage:"wer brauchen gebraucht ohne zu zugebrauchen braucht brauchen garnicht zu gebrauchen"
viele Grüße
Martin
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