Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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-   -   Neue Erfahrung bei 911er-Suche (http://78.47.139.25/showthread.php?t=489)

Gunnar 26.03.2004 09:13

Neue Erfahrung bei 911er-Suche
 
Hallo zusammen,
danke für alle Antworten zum Thread "Fahrspaß mit Kat oder ohne Kat".
Eure Einschätzung hat mir sehr geholfen.

Heute war ich in Winterberg und habe mir den 911er des "freundlichen" Autohauses von Udo Kruse angeschaut. Obwohl ich mit seiner Mitarbeiterin eine Probefahrt telefonisch angekündigt habe, hat sich Hr. Kruse nicht bereiterklärt diese durchzuführen und ich bin den langen Weg umsonst gefahren u. habe mich sehr geärgert.
Ich kann doch kein Auto kaufen, wenn ich nicht damit fahren kann, oder ?
Er hat dies damit begründet, daß es doch 1 Jahr Garantie gäbe und 14 Tage Umtauschrecht. Außerdem sei das Auto sauber u. würde ggf. dreckig bei einer Fahrt.
Auf etwaige Grantiezusagen wollte ich mich jedoch nicht einlassen und bin gegangen. Er kam zwar noch hinterher gelaufen u. meinte ich sollte nicht sauer vom Hof fahren, doch Vertrauen hatte ich nicht mehr zu dem "freundlichen Autohaus".
By the Way: Der 911er war im Frontbereich unsauber lackiert, hatte ein nicht typgerechtes Radio (von Panasonic) drin und liederlich reingeschraubte Boxen.
Alle Inspektionen haben für das Auto gesprochen. Wenn die Technik 1A gewesen wäre hätte ich mir es ja noch überlegt u. alles wieder zurückgebaut auf Original. Aber wenn man nicht fahren kann, dann kann man auch Fahrwerk, Getriebe, Motor u. den Rest nicht beurteilen.
Ich werde mich also weiter auf die Suche begeben. Wenn Ihr mal einen guten Tipp für mich habt, laßt es mich bitte wissen.

Bis bald.
Gruß Gunnar

Link zum Auto von heute: http://www.mobile.de/cgi-bin/search....chmesser=0&For mEZ=%2d&FormKilometer=%2d&FormLand=%2e&FormMake=34 &FormModel=911&FormPLZ=&FormPower=%2d&FormPrice=15 0000000%2d199999999&FormSort=0&Page=1&SearchCat=be reich%3dpkw%26sprache%3d1&bere ich=pkw&sprache=1&x=43&y=10

MarcC1 26.03.2004 09:28

Hi Gunnar,

wasist das denn für ein Überzug über dem Lenkrad :confused:
Habe die gleiche erfahrung wie du bei einem Händler gemacht. Laut Aussage guter Zustand, usw. Nachdem ich mir extra einen Tag Urlaub genommen hatte, und vorher 3x mit dem Verkäufer gesprochen hatte, 250 KM einfach runtergespult hatte, hatte das auto knapp 10.000KM mehr, war in einem nicht sehr schönen Zustand und fahren erst nach Vertragsunterzeichnung. Hinterher war ich sehr froh das ich das auto nicht genommen hatte (auch auf Protest meiner Freundin), und habe mir 2 Tage später einen Elfer gekauft, 500 Euro teurer, vergleichbare Ausstattung, viel besserer Zustand und knapp 50.000 KM weniger.
Ich bin selbst Autoverkäufer, und ich denke wenn ich mich so verhalten würde würde ich in 10 jahren noch kein Elfer besitzen, weil ich nicht wüßte wie ich mir den leisten kann...

Viele Grüße

Marc ;)

Martin H. 26.03.2004 11:10

Hallo Gunnar,
was für ein Kasper! Die Probefahrt ist das a und o, da würd ich nie darauf verzichten.
Es gibt auch andere! ;)
Gruß Martin

roterelfer 26.03.2004 13:02

Hi Gunnar,
ohne Probefahrt Finger weg!!!
Als ich meinen 993 von privat erworben habe, wollte mich der Verkaeufer zunaechst auch nicht selbst fahren lassen.
Ich habe daraufhin klargemacht, dass ich ohne Probefahrt das Teil nicht kaufen werde!

Das hat dann gewirkt, ich habe das Auto nach der Probefahrt gekauft, und bin seit 3,5 Jahren sehr gluecklich damit.
Bei Deiner Offerte faellt mir, wie bereits meinem Vorschreiber, das komische Lenkradband auf. Wenn ich mich recht erinnerer, gabs sowas mal vor ca. 25 Jahren von einem Hersteller, der Kamei hiess.
Wer sich sowas an seinen Porsche baut???? Das wuerde mich sehr skeptisch machen.
Viele Gruesse, weiterhin viel Erfolg bei der Suche + allzeit gute Fahrt
Ruediger

andreas 1,2 & 3,2 26.03.2004 13:36

probefahrt,
auf alle fälle - die frage ist nur, ob man wirklich objektiv genug an die sache geht.

wenn man so ein auto haben will, läuft man schnell gefahr irgendetwas zu übersehen oder zu überhören. nimm besser einen neutralen beobachter mit.
wenn die merken, dass noch jemand dabei ist, der sich auskennt, sind sie leichter "verwundbar " ;)

und wenn der verkäufer nichts zu verbergen hat, ist er auch mit einer probefahrt einverstanden. :)

häbbät 26.03.2004 13:48

optisch schönes Auto, trotzdem - dunkelblau ist irgendwie so altmodisch das es schon wieder hipp ist....

guido_993cab 26.03.2004 13:51

hallo gunnar,

also die probefahrt zu verweigern ist für einen autohändler ja schon sehr ungewöhnlich. vielleicht kommen da 3 x die woche irgendwelche spinner, die auch mal porsche fahren möchten.

was aber noch ungewöhnlicher und meiner ansicht nach deutlich besser als die probefahrt ist, ist das 14 tägige umtauschrecht. wenn das wirklich so ist, hättest du also 14 tage zeit, das auto ausgiebig zu checken und zu testen? und dann bei nichtgefallen die option, ohne angabe von gründen zu rückzugeben? klar, unter abzug einer nutzungsgebühr.

wer sowas anbietet kann eigentlich nicht viel zu verbergen haben. wenn sonst nichts gravierendes gegen das auto spricht, hätte ich das gemacht.

hat jemand im automobilhandel schon mal von umtauschrecht gehört?


grüße, guido


MarcC1 27.03.2004 00:49

@Guido:

Hi Guido, ja es gibt dieses Umtauschrecht, z.b. bei einer Finanzierung, gilt dann aber ab Vertragsunterschrift nicht ab auslieferung des Fahrzeugs!!!
Trotzdem wäre es mir zu heikel das auto zu kaufen ohne Probefahrt und dann auf mein umtauschrecht zu pochen wenn ich merke das das Fahrzeug doch nicht in dem versprochenen Zustand ist. Der Händler wird auf jeden fall versuchen das Auto nicht zurüchnehmen zu müßen, und das kann sich dann ziehen wie Kaugummi....
Also entweder Probefahrt oder weitersuchen.

Viele Grüße

Marc

Stefan_S 27.03.2004 01:43

@ Guido
Ich bin auch der Meinung von MarcC1.
Das mit der Rückgabe hat wirklich einen Haken. Man ist vollumfänglich vom Verkäufer abhängig. Was ist beispielsweise, wenn der Verkäufer plötzlich behauptet, dass das Fahrzeug bei der Auslieferung einwandfrei war und deshalb die Rücknahme verweigert. Schlussendlich wird es daurauf hinauslaufen, dass ich dem Verkäufer seine Schuld beweisen muss. Er hat aber immer noch mein Geld und will den Wagen nicht zurücknehmen.

TIP 1: Nie einen Wagen ohne ausgiebige Probefahrt kaufen.

TIP 2: Einen Teil des Kaufbetrages auf ein Sperrkonto einbezahlen. Sobald die Garantie abgelaufen ist, wird das Sperrkonto gelöscht und den Restbetrag dem Verkäufer überwiesen.
Entstehen in der Garantiezeit Reparaturen, werden diese vom Sperrkonto beglichen.
Der TIP 2 stösst häufig auf Unverständnis des Verkäufers, ist aber eine faire, saubere und sichere Sache für Deine Seiten.
Bedingt allerdings, dass man die Kohle bar hat und den Betrag auch auf den "Tisch" blättern kann.

Gruss Stefan_S

guido_993cab 27.03.2004 02:43

hallo jungs,

ich habe absichtlich so zweifelnd (mit fragezeichen) zum "umtauschrecht" formuliert, weil ich das beim gebrauchtfahrzeughandel auch noch nie gehört habe.

aber gunnar hat es ja nun mal so geschrieben. und wenn es also wirklich ein umtauschrecht oder besser rückgaberecht ist, wie es hierzulande im einzelhandel üblicherweise verstanden wird, dann sollte es auch keine schwierigkeiten geben. das hängt aber nun davon ab, wie es wirklich ausgestaltet ist, und das interessiert mich immer noch.

also: mal vorausgesetzt, ich kann das fahrzeug innerhalb von 14 ohne schwierigkeiten zurückgeben, brauche ich keine probefahrt vor abschluß. dann habe ich nähmlich die bessere möglichkeit, das fahrzeug tagelang in ruhe zu fahren und z.b. im pz durchsehen zu lassen. das risiko des abschlusses mit kaufpreiszahlung ist dann auch relativ gering, denn wenn ein händler so weitgehende rechte einräumt, wird das fahrzeug nach menschlichem ermessen in ordnung sein bzw. er wird voerher alle bekannten mängel mitteilen.

ich´s glaubs ehrlich gesagt auch nicht, das es so funktioniert, aber vielleicht kann gunnar uns ja noch aufklären.

grüße, guido

MarcC1 27.03.2004 03:46

Hallo Guido,

bei einer Fahrzeugfinanzierung über den Händler hast du ab Vertragsunterschrift das Recht vom Finanzierungsvertrag zurückzutreten (Leasing ebenso). dann muß allerdings im Kaufvertrag festgehalten werden das das Fahrzeug mit einer Finanzierung gekauft wird. Bei einem Kauf (Bar) muß ich dir ehrlicherweise sagen weiß ichs nicht 100% genau.
Wenn, dann würde ich mir vom Verkäufer dieses auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. es gibt soviele Tricks, die es dir nicht leicht machen aus dem Vertrag wieder auszuscheiden. Überhaupt denke ich das das bei einem Barkauf nicht gesetzlich geregelt ist (14 Tage Rückgaberecht).
Überhaupt denke ich als Verkäufer kann ich doch in etwa einschätzen ob es der kunde "ernst" meint, oder nur probefahren will. Man kann ja als verkäufer auch mitfahren, spricht ja auch nichts dagegen.
Schlußendlich würde ich mir kein Fahrzeug kaufen, das ich nicht wenigstens eine kleine Runde probefahren kann.

Grüße

Marc

Gueni 27.03.2004 04:06

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von MarcC1:
<STRONG>Überhaupt denke ich als Verkäufer kann ich doch in etwa einschätzen ob es der kunde "ernst" meint, oder nur probefahren will. </STRONG>[/quote]

Genau ... das ist nicht EINFACH , die Ernsthaftigkeit abzuschaetzten ....

Das Auftreten des Käufers ist natuerlich auch nicht unwichtig ... einen, der kommt, und sagt: "hey, was is lätzte Preis, ey, boah" oder seine Grossmutter in Zahlung geben will , na ja ich weiss nicht ...

Will sagen: es muss nicht immer am Verkäufer liegen ... ABER, was ich in diesem Fall nicht behaupten will ... ich kenn weder Verkäufer noch Käufer .... alte chinesische Weisheit: jedes Ding hat 2 Seiten

Guenter

MarcC1 27.03.2004 04:12

@Guenter:

nein, natürlich muß es nicht zwangsläufig am Verkäufer liegen. Ich habe ja auch schon Kunden nicht fahren lassen (sehr, sehr selten)

Marc

turbo930 27.03.2004 04:49

dass ein Verkäufer eine hochglanzpolierte Juwele nicht drei mal am Tag von irgendwelchen "möchte-gern-porsche-Fahreren" durch den Strassenmatsch geprügelt haben will kann ich schon verstehen, einem ernsthaften Kunden, der auch schon einige Kilometer angereist ist, sollte er jedoch auf alle Fälle eine Probefahrt gewähren und ihm alle möglich Einblicke zugänglich machen (auf den Lift nehmen etc.) Liegt das nicht drin, dann FINGER WEG und weiter suchen, auch andere Mütter haben hübsche Töchter ;)

SEXY911 27.03.2004 04:56

Stimmt, es gibt wie überall zwei Seiten. Aber was mich an diesem konkreten Fall so wütend macht, ist daß doch eine Probefahrt (wenn auch wohl nicht direkt mit dem Inhaber/Chef) abgemacht war.
Wenn es die gängige Praxis dieses "freundlichen Hauses" ist, daß keine Probefahrten (oder nur bei trockener Straße, oder nur bei Vorauskasse oder nur bei Anreise mit einem Rolls Royce) stattfinden, dann sollte man das doch auch nach außen hin kommunizieren.

Insgesamt sehr blöd gelaufen, aber es war meiner Meinung die einzig richtige (und konsequente) Reaktion, den Laden ganz schnell wieder zu vergessen.

Gruß,
Harald

MaxB 27.03.2004 06:41

Umtausch (gegen was), Rückgabe, Widerruf? Darin liegt der Hase begraben. Das konkrete Angebot und seine eventuellen Einzelheiten sind entscheidend. Wenn der Verkäufer mir so etwas einräumt, warum nicht.
Mein Händler hat auch nicht sofort alle Interessenten um die Ecke fahren lassen. Der Wagen aussen und innen für den BESTpreis hergerichtet sollte nicht nur so zum Spass eingesut werden. Erst als die Würfel im Grund gefallen waren, war der Vertrag nur noch an die Probefahrt bedingt und die fand dann auch statt ;). Wobei ich einen Meister dabei hatte und dem reichten 20 Meter fürs o.k.
Bloss zur Probefahrt wird allerdings kaum jemand 15 Tds Okken bar in der Tasche haben, zumindest wird ein Verkäufer davon ausgehen können.
Aber die Wahrscheinlichkeit, wenn mann sein Auto erst einmal hat und der sound, die Strassenlage und ach, wie ist der schön..., ihn dann wieder zurückgeben zu wollen, weil die Spur oder dies oder jenes. Da siegt doch schnell der Bauch über den Kopf. Davon wird der Verkäufer regelmäßig ausgehen.
Bleibt nur das Liquiditätsrisiko. Kann der Verkäfer mir noch mein Geld überhaupt noch nach 10 Tagen zurückgeben?
Die Geschichte um TIP 2: Na ja.
Das Procedere ein solches Konto einzurichten, dürfte bei den Beträgen, die ein solcher UNtersatz regelmäßig kostet, in keinem Verhältnis stehen, denn für das Zahlungs- Verrechnung- und Zugriffsprocedere benötigt es noch ein paar Sätze. Wer ist INhaber des Kontos, INsolvenzzugriff etc.
Ich weiss, man kann alles kompliziert machen, nur hinterher sind sie immer alle klüger.
Grüsse aus den bedekten Bonn
Max

sven.buehler 27.03.2004 10:39

@9eleven:
Nix gegen Dunkelblaue ;)


Viele Grüße

Sven

häbbät 27.03.2004 11:34

neee, moment mal!! da hat sich gintonic bei mir eingeloggt!! :mad:
ICH stehe auf dunkelblaue autos!!! www.eygeilekarre.de


Dianos 27.03.2004 12:45

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von MaxB:
<STRONG>Umtausch (gegen was), Darin liegt der Hase begraben.

Max</STRONG>[/quote]

Und ich dachte immer, dass der 'Hund begraben liege ' und der 'Hase im Pfeffer stecke ' .

Ganz abgesehen davon, hätte ich dahin gehen sollen , wo der Pfeffer wächst ( wenn ich mich recht erinnere , nannte er sich Doktor - 911 oder so ähnlich, der mir das riet , assistiert wurde er dabei seinerzeit von einem Juri oder Jubi, weiss ich nicht mehr so genau, müsste da nachsehen ).


Na ja, wohne auch in einer Gegend, wo sich Fuchs und Has' Gute Nacht sagen. Da bekommt man vieles eben nicht mit.

Aber mit den Füchsen hat auch der BundesVerteidigungsminister z. Zt. Probleme.
Gruß
Dianos


berniethebike 28.03.2004 01:46

Das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht.
(Es gibt doch nichts schöneres als eine schiefe Metapher). :D

Im Ernst: Als Geschäftsmann muß ich im Laufe meiner Tätigkeit genügend Menschenkenntnis entwickelt haben, um einen Scheininteressenten von einem ernsthaften unterscheiden zu können. Das kann ja wohl nicht sein erster Probefahrtkunde gewesen sein. Setzen, 6.
Bernie

Jubi 28.03.2004 04:28

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Dianos:
<STRONG>
Ganz abgesehen davon, hätte ich dahin gehen sollen , wo der Pfeffer wächst ( wenn ich mich recht erinnere , nannte er sich Doktor - 911 oder so ähnlich, der mir das riet , assistiert wurde er dabei seinerzeit von einem Juri oder Jubi, weiss ich nicht mehr so genau, müsste da nachsehen ).
</STRONG>[/quote]

Hallo Dianos

bitte mach Dir dann auch "die Mühe" nachzusehen, bevor Du "einem Juri oder Jubi" vor das Schienbein trittst :mad:

Kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, bei o.a. Empfehlung assistiert zu haben.

Grüße
"ein" Jubi

Dianos 28.03.2004 04:45

Hallo Jubi,

Du hast in beiden Punkten recht, hätte da wirklich vorher nachsehen sollen, pardon. Assistiert hat also Juri.

Gruß
Dianos


Carrera1 28.03.2004 11:44

Hey,
also will der Händler ein Auto verkaufen, oder nicht- so ein blödsinn er wird dreckig!!!
Also wer das vorher telefonisch abklärt und dann von weit her angereist kommt ist doch wohl ein potentieller Käufer!? Er hätte ja erst mal selbst fahren können (wegen warmfahren und so bei Porsche Neulingen).
Na ja. Ich habe da gestern beim söbern einen netten 911 C1 gesehen, vielleicht ist der ja was für Dich.
Auf jeden fall würde ich mir beim Kauf noch eine zweite Meinung von einem Porschefreak einholen (vielleicht freie Porsche Werkstatt)
http://www.mobile.de/cgi-bin/search....0&FormDurchmes ser=0&FormEZ=1988%2d&FormKilometer=%2d&FormLand=%2 e&FormMake=0&FormModel=911&FormPLZ=&FormPower=%2d& FormPrice=150000000%2d199999999&FormSort=0&Page=0& SearchCat=bereich%3dpkw%26spra che%3d1&bereich=pkw&sprache=1&x=65&y=4

Viel Erfolg

Markus www.911Carrera1.de www.PORSCHE911CARRERA.de


Gunnar 28.03.2004 12:18

Hallo zusammen,

[was ist das denn für ein Überzug über dem Lenkrad]
=&gt; Kann ich auch nicht so genau sagen, aber es sah grauselig aus. Man konnte den Überzug jedoch recht leicht entfernen. Darunter sah das Lenkrad recht abgegriffen aus. War vermutlich auch der Grund für das Teil.

Bzgl. Verweigerung Probefahrt:
Ich denke auch, daß relativ viele Spinner bei den diversen Händlern auftauchen und eine Probefahrt wollen und dass dies ganz schön nerven kann. Insofern habe ich ein gewisses Verständnis für den Verkäufer, doch ich schließe mich der Allgemeinheit hier an. Ohne Probefahrt kein Kauf, auch nicht mit Umtauschrecht.
Was es mit dem 14-tägigen Umtauschrecht exakt auf sich hat, habe ich nicht mehr erfragt, da der Wagen rein äußerlich nicht mehr für mich in Frage kam (... und dann die Sache noch mit der Probefahrt). Ich sehe die Sache jedoch eher skeptisch. Ist der Kaufpreis erst vom Konto, muß man erst einmal wieder an die Kohle rankommen; Umtauschrecht hin oder her. Wie gesagt: Das Vertrauen war eh weg bei diesem Händler, so daß ich die sache akt akta gelegt habe.

Danke für die Diskussion hier um meine Erfahrungen.

@MarKus:
Danke für den Link. Der Wagen ist mir auch schon aufgefallen. Hat jedoch 15Zoll Füchse u. ich stehe da eher auf 16Zoller.
Der Wagen liegt auch etwas über meinem Preislimit, da man seine Reserven ja nicht ganz ausreizen sollte. Muß dann wohl noch etwas sparen.

Kennt jemand das Reifenformat von den 15" Füchsen ? Ist das für 7J und 8J auch 205 bzw. 225 für die Breite ?

Thanks und Gruß
Gunnar

Gusseiserner 28.03.2004 12:29

Hallo Gunnar,
"Kennt jemand das Reifenformat von den 15" Füchsen ? Ist das für 7J und 8J auch 205 bzw. 225 für die Breite ?"
exakt. so ist es und bei 16"ist die Breite die Gleiche. Bei 9x16 kann man auch 245-er fahren. Die passen auch auf der Hinterachse.

Gruß Kalle


Gusseiserner 28.03.2004 12:48

Sorry, habe ich gerade erst gelesen, die Erfahrungen mit dem Autohaus Kruse. Ich habe dort nur die besten Erfahrungen gemacht. Habe von dort ein Audi Cabrio und habe bis heute den besten Kontakt zu Udo Kruse. Von meiner Erfahrung kann ich nur sagen, ein überaus korrekter Geschäftsmann, der hält was er zusagt. Ich finde, dass muss auch einmal gesagt werden.
Gruß Kalle (der weder verwandt, noch verschwägert mit Herrn Kruse ist)


Thorsten Subtil 28.03.2004 13:44

Nein, das mit den Reifengrößen ist leider nicht richtig. Bei 15 Zöllern wird vorne 195/65 und hinten 215/60 aufgezogen (7 u. 8 J Felge), früher war vorne sogar 185/70, aber das ist nicht mehr lieferbar.
Für 205/50 und 225/50 auf 15 Zoll gab es aber einmal eine Freigabe (ich glaube wegen altem Turbo), aber hier wäre eine Tachoangleichung notwendig.

Waffel Winnie 28.03.2004 23:53

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Thorsten Subtil:
<STRONG>Nein, das mit den Reifengrößen ist leider nicht richtig. Bei 15 Zöllern wird vorne 195/65 und hinten 215/60 aufgezogen (7 u. 8 J Felge), früher war vorne sogar 185/70, aber das ist nicht mehr lieferbar.
Für 205/50 und 225/50 auf 15 Zoll gab es aber einmal eine Freigabe (ich glaube wegen altem Turbo), aber hier wäre eine Tachoangleichung notwendig.</STRONG>[/quote]

Zur Tachoangleichung nimmt man der Einfachheit halber den 300er Tacho vom alten Turbo, also die Version für 15-Zoll-Bereifung. Die kleinen Räder sehen zwar etwas verloren in den Radhäusern aus, aber dafür geht die Karre besser ab. Reifentechnisch sieht es i.Ü. bei beiden Varianten nicht ganz einfach aus, wie ich vor ein paar Moanten leidvoll erfahren musste. Kein Bridgestone, keine Pirellis, keine Contis usw. in beiden Kombinationen zu bekommen, bin dann auf 195er und 215 von BF Goodrich ausgewichen, obwohl nicht in der Freigabeliste von Porsche und nur als V-Reifen erhältlich.(Was bei meinem 78er aber ausreicht).

Bei 16-Zoll bekommt man eine Vielfalt von Reifen, aber nach meinem Geschmack sehen die 15-Zoll-Ballon-Reifen auf einem alten SC einfach besser aus.

BTW: ich hab i.Ü. die 195er und 215er in Verbindung mit dem 300er Tacho vom alten Turbo, also theoretisch nicht zulässig. Aber ich hab mal mit einem GPS-System nachgemessen: Das erste Auto, wo der Tacho echt mal nahezu exakt geht (ok, ab 150, zeigt er mit 2-3km/h weniger an). Ich lass das jetzt so und schau mal, was der TÜV beim nächsten Mal dazu sagt...

Grüße
Winnie

Gusseiserner 29.03.2004 00:38

Thorsten,
mit der Ballon-Reifen Bestückung hast Du natürlich recht. Ich habe die Frage von Gunnar auf ein reales Fahrzeug mit 15" Niederquerschnittsreifen bezogen und da stimmt ja die von Ihm genannte Breite. Natürlich muß bei Umrüstung von "Ballon" auf 50-er Serie der alte Turbo Tacho eingebaut werden (hat Winnie ja beschrieben).
Gruß Kalle

carrera87 29.03.2004 05:04

Hallo zusammen,

@ Winnie:

Der "TÜV" wirds natürlich nicht merken, weil er`s gar nicht weiß, ausser Du gerätst an einen Spezialisten, kannst ja zu mir nach Landshut kommen, ich lass dir dann den Tacho ausbauen, grins.....

Im übrigen, zuviel darf ein Tacho immer anzeigen, zuwenig nie!
Das tut er aber bei den 15ern mit 50er Bereifung.

Schönen Sonntag noch, Christian

Waffel Winnie 29.03.2004 08:06

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von carrera87:
<STRONG>Im übrigen, zuviel darf ein Tacho immer anzeigen, zuwenig nie!
Das tut er aber bei den 15ern mit 50er Bereifung.</STRONG>[/quote]

Hi Christian,
Deine fachmännisches Insider-Wissen zu dem Thema interessiert mich (auch wenns hier off topic ist):
Was ist, wenn der kompetente TÜV-Prüfer, der meint, ich müsse den Tacho wechseln (also wenn ich zu Dir käme ;) ) auf dem Armaturenbrett ein GPS-System vorfindet? Wird das als Tacho akzeptiert?

Ich habe noch ein anderes Auto, wo der Tacho tatsächlich ziemlich nachgeht: Ein Mercedes GE 280 aus 1981, wo ich 235/85 R16 fahre und keine Tachoangleichung vorgenommen habe. Der TÜV hat das übrigens so eingetragen und ich bin damit schon 3x durch den TÜV ohne daß der meckerte. Der tacho läuft somit um ca. 5 km/h nach. Also wenn dei nadel auf 100 steht fahr ich in Wirklichkeit 105.
Ein TÜV-Prüfer, der mal in seine Unterlagen kucken würde, wüsste, daß man von DC so Zwischengetriebe für den Tacho kaufen kann, und so eins müsste auch als Bedingung bei den Reifen eingetragen sein.

Grüße
Winnie

carrera87 29.03.2004 08:52

Hallo,

@ Winnie:

Also das mit dem GPS ist ne gute Frage, keine Ahnung, ehrlichgesagt...werde mich morgen mal erkundigen.

Was deinen Stern-Klassiker betrifft: Wenn eine Tachoangleichung notwendig gewesen wäre, hätte das der "eintragende" TÜV-Mensch bei der Abnahme aus dem Prüfzeugnis für die Umrüstung ersehen müssen, kommt drauf an , was für ein Prüfzeugnis vorlag und ob überhaupt eins da war.
Wahrscheinlich hattest du eine Herstellerbescheinigung von MB und da stehts
drin, wenn eine Tachoangleichung notwendig ist.

Schöne Grüsse, Christian

carrera87 29.03.2004 08:59

Ach ja , Winnie:

Bei den nachfolgenden Hauptuntersuchungen interessierts dann keinen mehr, ob eine Tachoangleichung gemacht wurde oder überhaupt erforderlich war.
Da verlässt man sich dann auf denjenigen Kollegen, der die Räder/Reifen eingetragen hat, der wird das dann schon GEWISSENHAFT gemacht haben......... ;)

Servus, Christian

Waffel Winnie 29.03.2004 10:47

Hi, es gab keine Herstellerbescheinigung von Mercedes und da würde auch das mit den Zwischengetrieben drinstehen. War wohl ein überforderter TÜV-Prüfer, oder der hat sich auf die Werkstatt verlassen, wo ich die Reifen montieren und die TÜV-Eintragung machen lies. Das war so ein Laden, die auf Off-Road spezialisiert sind, und die meinten schon, daß es in 50% der Fälle klappt. :)

naja, was drin ist ist drin ;)

Ach ja, bei meinem SC sind die 205/50 und 225/50 auch eingetragen, ohne daß da was von einem Tacho steht. Übrigens hab ich auch den Frontspoiler eingetragen ohne Heckspoiler, ist aber nicht mehr montiert an meinem Auto. Im Brief scheinen beide Eintragungen gleichzeitig vollzogen worden zu sein.

Grüße
Winnie


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