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Alt 21.09.2007, 12:51
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Donnerlitchen Donnerlitchen ist offline
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Donnerlitchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,

mein Problem war eher was die Polizei dazu sagt. Woher der Reifenverschleiß kommt weis ich, ich fahre Slalom. http://www.vgs-slalom.de/.

Allerdings konnte ich die Frage klären, oder wie seht ihr den Text?

Nach § 36 StVZO heißt es:

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Das heißt, abgefahrene Flanken sind nicht relevant, oder?


Grüße
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Donnerlitchen
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