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Alt 20.10.2011, 17:03
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Auszug aus der Library:

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Zulassung
Die bisher erforderliche “Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister” des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte “Unbedenklichkeitsbescheinigung”, wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.

TÜV
Vor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle (TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für ca 60 bis 100 € erhältlich.

Datenblatt
Schwieriger ist es, festzustellen, ob für das Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.
Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den
TÜV Augsburg, Internationale Gutachten
Tel. 0821 / 5904 161 – Fax 0821 / 5904 159

und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von 88€, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.
Geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, sind durch Ausnahmegenehmigungen einfacher zu handhaben.

Abgasgutachten
Die deutschen Abgasvorschriften sind für US-Modelle kein Problem. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für 140 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.

Zulassungsbehörde
Um die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher: Kfz-Schein) zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Title oder Certificate of Origin;
  • Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die per Autotransporter zum amerikanischen Hafen gebracht wurden);
  • evtl. Datenblatt des Herstellers;
  • Originalkaufrechnung;
  • TÜV-Gutachten;
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte);
  • Pass oder Personalausweis;
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If you can't fix it with a hammer, it might be an electrical problem!
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