Hallo zusammen,
grundsätzlich empfiehlt es sich eigentlich, bei Arbeiten, die man nicht oder nicht vollständig selbst bezahlen möchte, zu dem PZ (oder anderen Verkäufer) zu gehen, wo man das Auto gekauft hat, denn:
Die Garantie ist eine Sache, die kaufrechtliche Gewährleistung aber eine davon völlig unabhängige. Nach der gesetzlichen Neuregelung zum Verbrauchsgüterkauf (ab 01.01.2002) besteht eine zwingendeSachmängehaftung eines gewerblichen Verkäufers gegenüber dem privaten Käufer für mindestens ein Jahr nach Übergabe. Dieser Anspruch besteht nur gegenüber dem Verkäufer selbst, also nicht gegenüber anderen PZ. Man kann als Gebrauchtwagenkäufer zwar keinen Neuwagen verlangen, aber das Auto darf keinen "Sachmangel" aufweisen.
Also: Die Argumentation mit der Gewährleistung eröffnet neben der Garantie ein weiteres Spielfeld !
Grüße
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