"irrtümer vorbehalten" in anzeigen, bzw. die rechtsprechung dazu wird einem nicht helfen, einen händler darauf festzunageln, es sei, die anzeige ist vertragsgrundalge. aber welcher händler ist so "blöd"?...
aber genau das ist aktuell das schlimme, dass man deswegen wie die motte vom licht angezogen wird, um dann vor ort zu "verbrennen".
aber im ernst, wenn man als käufer auch nur annähernd das gefühl hat, dass das objekt der begierde den wissenstand zur beurteilung übersteigt und man deswegen meint den VK zur eigensicherung "festzunageln", dann wird das doch nix...