Hallo Falko,
Schadstoffklasse 98 steht für Emissionsklasse unbekannt, Historische Fahrzeuge (Oldtimer). Die Grenzwerte bei den verschiedenen Abgasmessungen (ohne/mit Kat, geregelt/ungeregelt) richten sich dann danach was verbaut ist. Sieht der Prüfer einen geregelten Kat mit Lambdasonde am Fahrzeug, dann müssen auch die entsprechenden Emissionsgrenzwerte erfüllt werden. Kat und Regelung müssen funktionieren. Entscheidend ist hierbei was nach Kat aus dem Endrohr kommt! Die Einstellparameter CO vor Kat sind bei der AU nicht relevant.
Jetzt könntest Du natürlich auf die Idee kommen, Kat und Lambdaregelung auszubauen um die einfache AU Hürde mit <3,5% CO im LL zu schaffen. Du würdest dann jedoch Deine H-Zulassung riskieren, falls ein Prüfer genau nachsieht und über die FIN und Motornummer feststellt, dass der Wagen original mit geregeltem Kat ausgeliefert wurde. Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ist nur bis zum Status des Auslieferungszustands möglich. Streng genommen wäre der Ausbau damit trotz H-Status auch Steuerhinterziehung mit Verlust der Betriebserlaubnis.
Ist eine persönliche Entscheidung, was Dich besser schlafen lässt - Ausbauen oder Ursachenforschung und Reparieren. Vielleicht ist es ja nur die Einstellung, vor Kat

Als dritte Möglichkeit lässt sich eine AU auch hinbiegen, der Prüfer hat ja bereits mit dem Zaunpfahl gewunken. Eine AU ohne Kat wird dieser Prüfer aber sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren,
Grüße, Armin