Wichtig: BGH-Urteil Schadensabrechnung
Hallo,
ganz frisches Urteil:BGH-Urteil: Porsche-Reparatur zu Porsche-Preisen ist rechtens
30.04.2003
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum Thema fiktive Schadensabrechnung getroffen. Das Gericht entschied zu Gunsten eines Porschebesitzers: Die Fahrer von Nobelautos dürfen bei der Versicherung des Unfallverursachers die teuren Stundensätze der Markenwerkstatt abrechnen - auch dann, wenn das Auto gar nicht repariert wurde. (Aktenzeichen: VI ZR 398/02).
Der Fahrzeughalter hatte seinen demolierten Wagen ohne vorherige Instandsetzung verkauft und von der Versicherung gut 15.340 Euro für eine "Porsche-Reparatur" verlangt. Nach einem Dekra-Gutachten lag dies rund 2.550 Euro über den ortsüblichen Werkstattpreisen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Porschefahrer aber zu "Porschepreisen" abrechnen, und der Geschädigte darf frei entscheiden, wie er den erlittenen Schaden ausgleichen will. (pg)
Gruß
Juri
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Den LUFTGEKÜHLTEN kann niemand das WASSER reichen !!!!
;-)
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