Porsche 996 Gekauft beim Händler..2 Wochen und ca 1000km später Lagerschaden?? was kann ich tun
Hallo wollte gerne mein Problem schildern hoffentlich kann mir einer von euch helfen wie ich weiter verfahren soll....
nach längerer Suche habe ich mir mein Traum erfüllt und mir einen gebrauchten 996 1 Hand 98000 km BJ 98 angeblich Scheckheft gepflegt gekauft.
Als ich beim Händler ankam sah ich gleich das er nachlackiert worden war . Naja halb so wild der Händler ist mir sehr im Preis entgegen gekommen, 2000,00 EUR fand ich fair. Dann zum Porsche-Zentrum 111 Punkte Scheck dort wurde nichts festgestellt außer nach lackiert, Reifen 5 Jahre alt auf der Vorderachse und Bremsscheiben kurz vor dem Limit.
Dann mit dem Porsche erste fahrt zurück ein Traum,dem Händler das Geld in die Hand gedrückt .Ab nach Hause von Kassel an die Ostsee ca 600 km null Problem lief ganz sauber.Bis dahin war alles schön, habe ihn den 2 Wochen weg gestellt um ihn heute ins Porsche Zentrum Rostock zu bringen, das Getriebeoel wechseln zu lassen.
Aber dann kam das böse erwachen; holte ihn Sonntag früh aus der Garage um ihn fertig zu machen für das Porsche Zentrum bißchen saugen usw.Auf einmal ein Rasseln aus dem Motorraum mein Herz hat fast aufgehört zu schlagen.
Heute auf dem Abschleppwagen ab zum Porsche Zentrum und der Meister meinte hört sich nicht gut an höchstwahrscheinlich,noch nicht 100 prozent bestätigt,Lagerschaden Rumpfmotor muss neu ca 12000 EUR
Ich habe bei dem Händler eine Zusatzgarantie abgeschlossen, er meinte die tritt nicht ein weil der Schaden zu früh ist nach dem Garantiebeginn und das Auto noch nicht auf meinen Namen zugelassen wurde.Muss der Händler haften oder die Garantie (Intec-Grantie) ?Und eins noch nebenbei das Fahrzeug ist garnicht erste Hand wie mir der Händler zugesichert hatte(eigentlich Betrug oder)??
Der Händler hat in den Kaufvertrag geschrieben er Käufer hat das Fahrzeug im PZ Kassel durchsehen lassen,Alle Mängel sind dem Käufer bekannt.Der Käufer und Verkäufer einigen sich auf ein Preisnachlass von 2000,00 EUR. Der Käufer hat keinerlei Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Ist der Händler jetzt aus der Gewährleistungspflicht raus,mit diesem Satz.
Vielen Dank euch Schonmal ,würde mich über eure Hilfe sowie eure Ratschläge wie ich mich weiter Verhalten soll sehr freuen ....
MFG
Rene
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