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  #1  
Alt 23.09.2004, 09:23
Benutzerbild von Micha
Micha Micha ist offline
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Micha
Frage Braucht man eigentlich eine Heizung?

Hallo alle,
ist es laut der StVo in Deutschland Pflicht eine Heizung im Fahrzeuginnenraum zu haben?
Eigentlich könnte man sich den Wärmetauschergedöns doch sparen oder?
Wie war es beim 2,7 RS von 72, gab es den nicht auch mal in einer Version ohne WT?

Gruß Micha

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  #2  
Alt 23.09.2004, 09:58
speedster964 speedster964 ist offline
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speedster964 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kann ich mir kaum vorstellen. Wie ist es denn mit dem TÜV Segen, wenn der Prüfer eine defekte Heizung entdeckt?

Viele Grüße
Jens
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  #3  
Alt 23.09.2004, 09:59
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
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Hier steht's: http://www.piiiiiiiit.de/stvzo/p35cstvzo.htm

..aber mein Super7 hatte ja auch keine Heizung, nur ein Gebläse..das müßte reichen

Gruß Wolfgang

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  #4  
Alt 23.09.2004, 10:06
speedster964 speedster964 ist offline
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speedster964 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Dann müßte es reichen, wenn ich mir einen Handwärmer ins Handschuhfach lege ?

Was es hier in D nicht so alles für Vorschriften gibt.

Grüße
Jens
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  #5  
Alt 23.09.2004, 10:26
Benutzerbild von Micha
Micha Micha ist offline
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Micha
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Danke für prompte Antwort

Gruß Micha
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  #6  
Alt 23.09.2004, 11:53
SEXY911 SEXY911 ist offline
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SEXY911
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So lächerlich und widersinnig sich das anhört, in dem "mit geschlossenen Führerstand" liegt der Hund begraben. Per Bauart "offene" Fahrzeuge benötigen somit keine Heizung...

Gruß,
Harald
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  #7  
Alt 24.09.2004, 22:31
Schuko Schuko ist offline
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Schuko
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Ob offene Fahrzeuge eine Heizung benötigen oder nicht da streuten sich die Gelehrten schon länger. Wenn ein Fahrzeug auch geschlossen gefahren werden kann, also ein Verdeck hat, dann ist eine Heizung vorgeschrieben !

Gruss Schuko
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  #8  
Alt 27.09.2004, 08:51
mosi mosi ist offline
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Beiträge: 1.200
mosi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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das thema gab es hier schon mal vor ca 1.5 jahren. rolo hatte zu dem thema gepostet, man müsse eine vorrichtung vorsehen, die das beschlagen der scheiben verhindere, also sollte theoretisch ein heizgebläse ausreichen. vielleicht VOR dem ausbau der WTs einfach mal mit dem TÜVler schwätzen...?

verzicht auf WTs zwecks leistungssteigerung wär ja schon reizvoll...

gruß
mosi
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  #9  
Alt 27.09.2004, 08:53
Thorsten Subtil Thorsten Subtil ist offline
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Thorsten Subtil
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Die Firma Lenz hatte diese Problem bei ihrem C1 Ultra mit einer beheizbaren Frontscheibe gelöst.
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  #10  
Alt 27.09.2004, 12:47
mosi mosi ist offline
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Beiträge: 1.200
mosi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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die beheizbare frontscheibe gab's doch für den elfer auch als m-austattung (hab den code grade nicht parat)

ich hab so ne heizbare frontscheibe, reicht das dem TÜV und kann die heizung raus?

gruß
mosi
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  #11  
Alt 28.09.2004, 00:06
Thorsten Subtil Thorsten Subtil ist offline
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Ort: XYZ
Beiträge: 416
Thorsten Subtil
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Ich glaube das war M443?.
Ansonsten:Zum TÜV fahren und fragen.
Aber: Ich würde mir das gut überlegen, ob ich das wirklich will und was es für (auch finanzielle) Konsequenzen hat.
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