17.03.2019, 16:51
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Hauptuntersuchung und CO-Gehalt (Carrera 3.2, Bj. 87)
Hallo zusammen,
meinem Porsche 911 Carrera 3.2 (Baujahr 1987) wollte ich die (überfällige) H-Abnahme gönnen.
Alle Prüfpunkte hat der Wagen mit Bravour durchlaufen – tja, bis auf das Thema Abgasreinigung. „An Ihrem Fahrzeug wurden erhebliche Mängel festgestellt. Eine Wiedervorführung ist erforderlich.“ Festgestellte Mängel: Motormanagement-/Abgasreinigungssystem (Otto) nicht in Ordnung.
Einer der Vorbesitzer hat das Fahrzeug 2003 mit einem geregelten Katalysator der Firma Cargraphic GmbH in Landau nachrüsten lassen (Teilegutachten des TÜV Pfalz, Prüfbericht Nummer 96-0136-00-03).
Nach den technischen Informationen der Porsche AG vom 25.08.1987 (Nr. 1/87, 000.043.057.00) ist der CO-Gehalt bei Katalysatoreinbau auf 0,6 +/- 0,2 Vol.-% einzustellen.
Die im Prüfprotokoll eines „Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Vereins“ aufgeführten Sollwerte für den CO-Gehalt werden mit 0,3 Vol.-% angegeben; die aktuelle Messung am Fahrzeug ergab einen Wert von 0,67 Vol.-% und wurde am Endrohr der Abgasanlage vorgenommen. Dieser gemessene Wert entspricht insofern den Porsche-Vorgaben.
In einer Broschüre des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wird unter Ziffer 3.2.1 (Seite 9) aufgeführt, dass für alle Ottofahrzeuge ab dem 01.01.2018 eine neue Vorgabe des für die CO-Messung einzuhaltenden Abgasgrenzwertes gilt.
Für Ottofahrzeuge mit einem G-Kat darf der CO-Gehalt demnach bei Kraftfahrzeugen, die vor dem 01.07.2002 erstmalig in den Verkehr gebracht worden sind, bei maximal 0,3 Vol.-% liegen.
Damit aber klafft eine große Lücke zwischen den Porsche-Vorgaben und dem gesetzlichen Grenzwert.
Eine „mechanische“ Einstellung des CO-Gehaltes würde eine elektronische Nachregulierung durch das Steuergerät zur Folge haben, so dass der Grenzwert nicht einzuhalten wäre.
Kleinere Versuche des Prüfers, den Wagen länger warmlaufen zu lassen sowie die Lüftung und das Licht zuzuschalten, veränderten den Prüfwert leider nicht ins Positive.
Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen, die für ältere Fahrzeuge (hier: über 31 Jahre) gelten oder wie kann eine Abgasuntersuchung sonst erfolgreich bestanden werden?
Ohne Katalysator wäre die Porsche-Vorgabe für den CO-Gehalt meines Modells im Leerlauf 1,0 bis 1,5 Vol.-%. Es kann aber doch nicht im Sinne des Gesetzgebers oder der Umwelt sein, den geregelten Katalysator auszubauen, um die vorgesehene Abgasuntersuchung zu bestehen.
Oder, wie andere vorschlagen, mir eine freie Werkstatt zu suchen, eine AU-Bescheinigung ausstellen zu lassen und damit wieder bei der Prüforganisation vorstellig zu werden. Den Unterlagen nach, die ich mit dem Wagen übernommen habe, scheint zumindest der letzte Vorbesitzer die AU-Tests nicht bei der HU-Prüforganisation beauftragt zu haben, sondern mit einer bestandenen Abnahme vorstellig geworden zu sein.
Übrigens: Porsche konnte (wollte?) auch nicht weiterhelfen. Die haben zunächst alle möglichen Daten abgesaugt, um mich anschließend an den Katalysator-Hersteller zu verweisen. Den hatte ich aber vorher schon kontaktiert, wurde prima informiert und mit Angaben versorgt, die ich an Porsche geschickt hatte.
Die ersten 134,- Euro sind jedenfalls – im wahrsten Sinne des Wortes – verraucht.
(Die Nachuntersuchung wird noch einmal 71,- Euro kosten, sofern dann mängelfrei.)
Grüße,
markus
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17.03.2019, 19:15
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Hallo,
von welcher Messung reden wir hier? Die von Dir hier zitierte Schrift bezieht sich auf den Grenzwert bei erhöhter LL-Drehzahl (im Gegensatz zu den von Dir ziterten Unterlagen und Werten von Porsche, die sich m. E. auf die LL-Drehzahl beziehen, oder?):
"3.2.1 Abgasgrenzwerte für die CO-Messung
Ab dem 01.01.2018 gilt für alle Ottofahrzeuge eine neue Vorgabe hinsichtlich des für die CO-Messung einzuhaltenden Abgasgrenzwertes. Danach ist der vorgegebene Abgasgrenzwert (CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl) für Ottofahrzeuge mit einem G-KAT:
• maximal 0,3 % Vol. bei Kraftfahrzeugen, die keine EG-Typgenehmigung haben oder die vor dem 01.07.2002 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind beziehungsweise
• maximal 0,2 % Vol. für alle übrigen Kraftfahrzeuge
.......................
"
Der war schon immer bei erhöhter LL-Drehzahl laut Vorschrift (Sollwert) max. 0,3 % laut den mir vorliegenden Prüfprotokollen bei meinem Wagen mit (nachgerüstetem ) G-Kat. Istwert lag meistens bei 0,00x %.
Wenn Dein Wagen mit Bezug auf diesen Wert und diese Abgasmessung jetzt beanstandet wurde, weil er bei erhöhter LL-DZ den (für mich ungewöhnlich hohen) Wert von 0,67 % hat, dann stimmt etwas mit der Messung nicht oder in der Tat mit Deinem Wagen, denke ich. Was ist denn mit den Lambda-Werten?
NB: Übrigens, für die (nicht erhöhte) LL-Drehzahl wird im Prüfprotokoll vom Mai 2018 (und auch in alten Prüfprotokollen zuvor) hier max. 0,5 % als Sollwert angegeben..
Gruß
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
Geändert von Dianos (17.03.2019 um 19:57 Uhr).
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17.03.2019, 20:03
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Angabe der gemessenen Werten
Hallo Dianos,
gemeint ist die Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl.
Gemessene Werte
- im Leerlauf (Vorgabe CO max. 0,5 Vol.-%): 0,37 Vol.-%
- erhöhter Leerlauf (Vorgabe CO max. 0,3 Vol.-%): 0,67 Vol.-% (Lambda-Wert bei 1,001)
Grüße,
markus
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17.03.2019, 20:37
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Hallo Markus,
dann reduziert sich die Frage darauf, warum bei erhöhter LL-DZ der CO Wert so ungewöhnlich hoch ist.
Das Ganze hat also mit Änderungen der Vorschriften seit 2018 oder mit anderslautenden Vorgaben von Porsche nichts zu tun.
Da hätte ich mal spontan auf die Lambdasonde getippt, aber wenn der Lambdawert und das delta-Lambda (Störgröße) auch (?) in Ordnung ist.....
Möglicherweise kennt jemand hier aus Erfahrung noch andere Ursachen.
Falsches Steuergerät, falscher Chip, falsche Einstellung / Konfiguration am Steuergerät (ist bei Kat / Nichtkat unterschiedlich) fallen mir noch ein. Vermutungen, man müsste die Historie kennen. Waren die Messungen früher in Ordnung?
Gruß
Dianos
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Ex-911 Targa C1, Bj. 89
Geändert von Dianos (17.03.2019 um 20:42 Uhr).
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17.03.2019, 21:34
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Werte früherer Prüfungen
Hallo Dianos,
die AU aus 2012 zeigt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl einen Wert von 0,037 Vol.-%.
2016 gibt es nur eine AU "im Leerlauf"; Sollwerte 0,00 - 1,50; Istwert bei 0,820. (Dürfte dann wohl eher nicht ganz korrekt gemessen worden sein.)
Einträge für die Lambdasonde bei der letzten Prüfung: (siehe Anhang)
Grüße,
markus
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17.03.2019, 22:42
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Hallo Markus,
LL-Grundeinstellung mit CO 0,6 - 1% CO bei Lambdaregelung wird am Prüfanschluss vor den Katalysatorwaben gemessen und eingestellt, nach Möglichkeit nach einer umfassenden Wartung (Filter, Zündung, Ventilspiel, Einspritzventile, Falschluft...).
CO max. 0,5% im LL und max. 0,3% bei erhöhter LL-Drehzahl (3000 U/min) mit Lambda-Wert zwischen 0,97 und 1,03 wird bei der AU nach Kat, also am Endrohr gemessen.
Wenn der CO Wert nach Kat trotz korrekter Einstellung vor Kat und Wartung zu hoch liegt, sind verschiedene Ursachen und Abhilfen möglich:
- Kat oder Lambdasonde defekt
- 100-Zeiler Metallkat grundsätzlich kritisch - vor AU 100 km frei/heiß fahren und unmittelbar ans Prüfgerät
- bei geringer Überschreitung zur AU-Messung abmagern: Stecker Höhendose kurzschließen, Drehschalter Steuergerät Position 3 und Ölverschlussdeckel leicht öffnen
- Keramikkat für AU einbauen
- Kat austragen (nur beim 930/20 Auslieferungszustand ohne Kat möglich)
Grüße, Armin
Geändert von summit (17.03.2019 um 23:39 Uhr).
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17.03.2019, 22:47
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Hallo Markus,
in Deinen Einträgen der Lambdasonde bei der letzten Prüfung steht für die erhöhte LL-Drehzahl für den Regelkreislauf:
"delta-lambda nicht erkannt bei Störgröße aus".
Normal müsste da "delta-lambda erkannt........" stehen. Regelt also nicht korrekt.
Gruß
Dianos
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Geändert von Dianos (17.03.2019 um 22:54 Uhr).
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18.03.2019, 08:57
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Hallo zusammen,
danke für die Hinweise.
Dann werde ich beim nächsten Werkstattbesuch mal hierauf ein besonderes Augenmerk legen lassen. Bin gespannt, was rauskommt.
Grüße,
markus
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03.04.2019, 12:43
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Hallo Markus,
die Werte der AU passen ja zu einem KAT Model mit abgeschalteter Lambdasonde, also ohne Regelkreis. Was ist denn nun aus allem geworden? Sicherlich war die Lambdasonde nur Off bzw. defekt, oder? Hast Du nun AU/ HU? Und mit welchen Werten?
Gruß
Rainer
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03.04.2019, 12:55
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Hallo Rainer,
ist noch nicht abschließend bearbeitet. (Hast eine PN.)
Wenn ich ein Ergebnis habe, melde ich mich wieder.
Grüße,
markus
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26.05.2019, 21:15
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Zitat:
Zitat von regalido
Einer der Vorbesitzer hat das Fahrzeug 2003 mit einem geregelten Katalysator der Firma Cargraphic GmbH in Landau nachrüsten lassen (Teilegutachten des TÜV Pfalz, Prüfbericht Nummer 96-0136-00-03).
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Nichts hält ewig!
Eine sichere Funktion über 16 Jahre ist doch ok, oder ?
Wenn man den KAT richtig heiß fährt (nicht nur warm!), klappt auch die ASU.
Ansonsten mal zur GTÜ fahren, die kennen was davon!
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Luft ist überall und friert nicht.
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