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  #1  
Alt 16.05.2009, 12:12
Sören KS Sören KS ist offline
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Sören KS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Teil 1- neues Zulassungsprozedere von Import-Fzg.

Hallo,
ich wollte heute meinen US-964 zulassen.
Techn. Datenblatt von Porsche, Tüv-Gutachten und der Rest lag alles vor.
Aber nun zum Teil 1 der Geschichte:

Seit 14.05.2009 gibt es ein neues EU-Gesetz.
Für ein Fzg., dass aus einem nicht Eu-Staat eingeführt und für das eine Zulassung erteilt werden soll, ist eine Einzelgenehmigung / Einzelbetriebserlaubnis nach EU-Recht zu beantragen.

Den Antrag kann man an der örtlichen Zulassungsstelle stellen, die schicken die Unterlagen dann dahin.
Oder man wendet sich dirket an www.landkreis-fulda.de (ob das auch die nationale Adresse ist, weiß ich nicht) und stellt den Antrag selbst.
Dabei besteht die Möglichkeit die Unterlagen zu faxen/mailen, das verkürzt die Bearbeitungszeit (Ohoo!).
Die Antragsbearbeitung dauert ca. 10 Tage und kostet dafür aber nur ca. 50 Euro!

Nach der Bearbeitung gibt es einen positiven oder negativen Bescheid.
Im ersten Fall kann dann die eigentliche Zulassung erfolgen.
Im zweiten Fall - wußte die Zulassungsstelle in KS auch nicht.

Das was die techn. Abt. von Porsche sowie der Tüv-Hessen nicht geschafft haben, werden die Dreikant-Schlüssel-Gesichter auf dem Amt aber doch wohl geregelt bekommen, oder?
Mein Eindruck ist, das die Einführung dieses Gesetzes ausschließlich dazu dient Arbeitsplätze zu schaffen.
Das ist doch wenigstens etwas.

Ich erzähle Euch Ende Mai 2009 die Fortsetzung.

Bis dahin und Gruß von
Sören
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  #2  
Alt 16.05.2009, 16:48
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911SC78 911SC78 ist offline
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911SC78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
"Hoch lebe die Bürokratie!"
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  #3  
Alt 16.05.2009, 17:31
Benutzerbild von dirk
dirk dirk ist offline
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dirk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi Sören,
der TüV Hessen ist sowieso lustig, mein Vater hat nen W116, seit fast 30 Jahren seiner, sprich 1. Hand. Der wird dieses Jahr 30 aber er hat sich, weil er Spaß dran hat (auch wenn es sich nicht lohnt aber egal) eine Venturi-Gas-Anlage einbauen lassen, die zeitgenössisch ist. TüV Hessen sagt, die nehmen das Auto nicht als H-Kennzeichen ab, d.h. er muss im Herbst zum TüV Süd fahren, denn die erkennen das an

Gruß,

Dirk.
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  #4  
Alt 16.05.2009, 22:24
Sören KS Sören KS ist offline
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Sören KS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Dirk,
in diesem Fall hat der Tüv-Hessen seine Arbeit hervorragend gemacht.
Die Zulassung ist das Problem.
Hier wird seit zwei Tagen nach EU-Recht geprüft, ob das Auto auf EU-Straßen fahren kann.

Alles nicht so einfach ...

Mit verschnupften Grüßen
Sören
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  #5  
Alt 06.06.2009, 13:17
Sören KS Sören KS ist offline
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Sören KS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Teil 2 - neues Zulassungsprozedere von Import-Fzg.

Hallo,
und so ging es weiter:
nach zahllosen und erfolglosen Telefonaten mit der Zulassungsstelle für die Einzelbetriebserlaubnis erfuhr ich endlich (nach 2 Wochen), dass es einen Vorgang auf meinen Namen gar nicht gäbe.
Aber ich könnte gerne den Antrag noch einmal stellen ....

Dies habe ich umgehend gemacht und heute den Bescheid erhalten.
Positiv.
Darüber habe ich mich sehr gefreut.

Weniger gefreut habe ich mich über die Kostenaufstellung:
- Erteilung einer Betriebserlaubnis/einzelgenehmigung = 39,50
- Auslagen = 3,50
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, da ohne LWR = 125,00

LWR = Leuchtweitenregulierung

Nu bin ich platt.
168,00 Euro an das Amt zahlen, was bislang auch ohne ging?

Ist die Regelung, dass man für eine Ausnahmegenehmigung 125,00 Euro zahlen muß, bekannt?
Wenn ja, für was für Bauteile denn?

Schönes WE und Gruß von
Sören
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  #6  
Alt 07.06.2009, 16:12
telkalbena telkalbena ist offline
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Beiträge: 1
telkalbena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rotes Gesicht Keiner weiss Bescheid..

Ja, genau jetzt stehe ich auch vor diesem Problem. Habe einen schönen 1978 911 nun total restaurieren lassen, US Import, und der TÜV sagt, ist alles schwierig geworden. Nun soll ich erstmal das Datenblatt besorgen (119,00 € bei Porsche, Geburtsurkunde hat ja das gleiche gekostet) und dann soll ich mal vorbeikommen mit dem Fahrzeug. Welche Reihenfolge ist denn nun richtog? Erst die Einzelgenehmigung einholen und dann zum TÜV oder erst zum TÜV, dann zur Zulassungstelle und dann den Antrag stellen? Ich blicke nicht mehr lang. Papiere sind ja noch alle auf Basis US Title und Einfuhrdokumente über Rotterdam. Wer kann helfen? Olaf
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