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  #5  
Alt 06.06.2009, 13:17
Sören KS Sören KS ist offline
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Registriert seit: 10.2006
Ort: Kassel
Beiträge: 303
Sören KS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Teil 2 - neues Zulassungsprozedere von Import-Fzg.

Hallo,
und so ging es weiter:
nach zahllosen und erfolglosen Telefonaten mit der Zulassungsstelle für die Einzelbetriebserlaubnis erfuhr ich endlich (nach 2 Wochen), dass es einen Vorgang auf meinen Namen gar nicht gäbe.
Aber ich könnte gerne den Antrag noch einmal stellen ....

Dies habe ich umgehend gemacht und heute den Bescheid erhalten.
Positiv.
Darüber habe ich mich sehr gefreut.

Weniger gefreut habe ich mich über die Kostenaufstellung:
- Erteilung einer Betriebserlaubnis/einzelgenehmigung = 39,50
- Auslagen = 3,50
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, da ohne LWR = 125,00

LWR = Leuchtweitenregulierung

Nu bin ich platt.
168,00 Euro an das Amt zahlen, was bislang auch ohne ging?

Ist die Regelung, dass man für eine Ausnahmegenehmigung 125,00 Euro zahlen muß, bekannt?
Wenn ja, für was für Bauteile denn?

Schönes WE und Gruß von
Sören
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